Gamble
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Natürlich kann das. Wenn ein Bauteil eine Betriebserlaubnis hat, heißt das nur, dass es die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt. Bei ner AGA also Lautstärke, Schadstoffausstoß usw.
Der Tüv macht dir also in der Regel dann keine Probleme.
Aber nur weil der Tüv der ganzen Sache zustimmt muss Ford das noch lange nicht.
Ich kenne mich da technisch nicht so genau aus aber evtl wird der Staudruck negativ beeinflusst was dann evtl Schäden zur Folge haben könnte oder es spielen noch andere Faktoren eine Rolle.
Aber das können andere sicher besser erklären.
Ich persönlich würde aus Unternehmersicht auch keine Garantie dafür übernehmen wenn sich jemand ne andere ungetestete AGA unter den Wagen klatscht den ich mit einer anderen AGA entwickelt habe.
Grüße
der Gamble
Der Tüv macht dir also in der Regel dann keine Probleme.
Aber nur weil der Tüv der ganzen Sache zustimmt muss Ford das noch lange nicht.
Ich kenne mich da technisch nicht so genau aus aber evtl wird der Staudruck negativ beeinflusst was dann evtl Schäden zur Folge haben könnte oder es spielen noch andere Faktoren eine Rolle.
Aber das können andere sicher besser erklären.
Ich persönlich würde aus Unternehmersicht auch keine Garantie dafür übernehmen wenn sich jemand ne andere ungetestete AGA unter den Wagen klatscht den ich mit einer anderen AGA entwickelt habe.
Grüße
der Gamble