Alle Serienfahrzeuge werden akzeptiert, mit Ausnahme solcher, deren vorschriftgemäß am Auspuff gemessener Schallpegel 105 dB überschreitet.
>>> Jedes Fahrzeug muss sich in einem, der Straßenverkehrsordnung entsprechenden Zustand befinden und vor allem die maximale Schallemission von 105 dB respektieren. Es erfolgt eine strenge Auspuffkontrolle, mittels eines Schallpegelmessers unter 45° in einem Abstand von 1 m vom Auspuffausgang bei einem mit 75 % seiner Höchstdrehzahl laufenden Motor (um jegliches Missverständnis auszuschließen, ist ein technisches Datenblatt des Herstellers vorzulegen).