Okay, dann wieder zurück zur normalen Argumentation :ugly:
Ich kann es schon verstehen, dass man argumentiert: "Wenn ich in den Urlaub fahre, dann möchte ich das auch gefälligst so tun mit meinem Wagen wie ich ihn in meinem Land auch herumfahren darf."
Allerdings wenn du ein anderes Land betrittst begibst du dich ja auch in/unter die Gesetzgebung des Landes.
Dieses Land erlässt Gesetze um seine Bürger zu schützen. (Auch wenn viele eigene Bürger die StVZO eher als Eingriff in die persönliche Freiheit sehen :mrgreen: )
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass man in dem Fall Ausländer vor die eigenen Bürger stellt und ihnen genehmigt, mal überspitzt dargestellt, mit potentiell gefährlichen Anbauteilen deren Ungefährlichkeit nicht durch Tests überprüft wurde, hier einfach so durch die Gegend fahren lässt und seine eigenen Bürger dadurch einer höheren Gefährdung aussetzt.
Und dazu gehören eben Carbonhauben, getönte Scheiben und was weiß ich dazu.
Und ich denke nicht, dass du festlegst was gefährlich ist und was nicht davon.
Sollte es dazu eine EU Norm geben, wäre es möglich das es so ist. Ansonsten glaube ich nicht, dass in diesem Fall britisches Recht über deutschem Recht steht.
Du fährst ja auch nicht in den Niederlanden mit 170 über die AB und sagst dann." Oh ich wusste nicht das nur 130 ist überall. Belangen dürft ihr mich aber jetzt nicht weil das bei uns nicht so ist."
Und warum kommt es drauf an ob das Licht geht oder nicht. Wenn das woanders den Tüv nicht interessiert warum sollte es dann als Vorschrift gelten?
Entweder gelten die Gesetze für dich oder nicht. Aber nicht der eine § ja, der andere nicht...
Wie gesagt, ich versuche mich nochmal schlau zu machen, aber nur weil es vielleicht gerade keiner ahndet wird es dadurch noch lange nicht rechtens.
Aber vielleicht liege ich ja auch falsch mit meiner Einschätzung und ihr hab alle Recht.
Grüße
der Gamble