whitewolf schrieb:@ gamble: hast du schon mal von dem bi motor corsa a gehört? der hat eine englische zulassung bekommen, weil er logischer weise in d niemals tüv bekommen hätte mit 2 motoren. was das angeht, gilt die stvzo.diese kann aber nicht in die rechte anderer länder eingreifen.in diesem fall wird selbstverständlich vorrausgesetzt, das in anderen ländern natürlich keine rasierklingen an den spoilern erlaubt sind :ugly:
an die stvo müssen sich die leute trotzdem halten.sprich tempolimit etc..... und das amerikanische waffengesetz kommt hier auch nicht zum tragen :lachtot:
normaler weise wird von vater staat ja nicht davon ausgegangen, das diese fahrzeuge dann länger als 4 wochen hier bleiben.sprich nur hier....
Bei dem Herren mit dem Bi.Moto Corsa war unser letzter Dyno Day