Doppelverriegelung

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Hab's auch bei meinem FFH beanstandet wo ich's gekauft habe. Sollte aber überall möglich sein. Beim FFH hier in der nähe hatte ich auch alles bemängeln können, wenn ich den Rest nicht schon bei meinem FFH laufen gehabt hätte.

Selbst mein FFH hat zu mir gesagt ich muss wegen der Garantieleistungen nicht immer ganz zu ihm Gurken ;)
 
Ja, die Frage ist nur für mich obs überall geht oder ob ich dafür zu dem Händler muss wo ich den RS gekauft habe?

Gehe ich mal von dem geringsten Betrag aus von dem ich hier bis jetzt gelesen habe und ich muss zu meinem Kaufhändler, darf ich mal eben 800km (hin/ zurück) fahren. Wenn ich da die spritkosten und den tag den ich auf der AB verbracht habe einrechne ist die aktion am ende mal mehr oder wenier für nöppes gewesen.

Ich glaube ich werds im Mai bei der insp. mal ansprechen da wo ich hingehe.


Grüße
der Gamble
 
Wie weit seit ihr? Müsst ihr noch trommeln? Bei uns gibt n Gerät namens Telefon... :lachtot: :lachtot: :lachtot:

Ich hätt auch n Stückchen fahren müssen. Angerufen, Problem geschildert... nach 3 Wochen hat er sich bei mir gemeldet und gesagt das Geld wird auf mein Konto überwiesen.
 
theRacer schrieb:
Wie weit seit ihr? Müsst ihr noch trommeln? Bei uns gibt n Gerät namens Telefon... :lachtot: :lachtot: :lachtot:

Ich hätt auch n Stückchen fahren müssen. Angerufen, Problem geschildert... nach 3 Wochen hat er sich bei mir gemeldet und gesagt das Geld wird auf mein Konto überwiesen.

Ja schon richtig. Nur kann ich mir vorstellen, dass der ein oder andere Händler dann sagt: " Kommen sie mal vorbei und führen sie mir das Problem doch mal vor."

Und da mein Händler damals schon nicht wirklich bemüht war mir zu helfen bei ner einfachen Frage zu der Festigkeit der Sitze hege ich starke zweifel, dass er sich bei sowas für mich einsetzt nur weil ich ihn anrufe...

Wagen verkauft, Kunde weit genug weg und Ende!


Grüße
der Gamble
 
Hm achso... bei solchen Händler kommt mir das :kotz:

Hast du schon mal bei Ford direkt angerufen? Weil das Problem ist ja bekannt, das die DV nicht mit dem Key Free geht... Allerdings wirst du nicht rumkommen mit deinem Händler Kontakt auf zu nehmen, da der eine Mängelrüge/ Minderlieferung beanstanden muss...
 
Ja, deswegen ja die Frage ob das nicht jeder Händler machen kann, bzw jeder der Auslesen kann was er verbaut haben müsste und feststellen kann, dass es nicht funktioniert...?
So lange er natürlich von Ford ist.

Grüße
der Gamble
 
theRacer schrieb:
Also laut meinem Dad (der arbeitet bei Ford), kann das nur der Händler beanstanden bei dem das Auto gekauft wurde...

Kann ich so bestätigen,
als ich das mit der DV bei mein neuen Händler beanstandet habe und der sich mit Ford in verbindung setzte, sagte er zu mir das ich das nur bei dem Händler bei dem ich das Auto gekauft habe beanstanden kann.
 
Möglich aber dann hat Gamble ja wirklich ein Problem wegen der Entfernung. Das lohnt sich dann ja nicht wirklich. Ist schon irgendwo ne Sauerei. Klar das Ford das nicht gerne freiwillig an alle zurückzahlen möchte die dieses Problem besitzen (da sie wissen das es Leute gibt die Ihren RS am anderen Ende Deutschlands gekauft haben und wegen so ner Sache nicht direkt zu Ihrem Händler fahren wollen). Deswegen wird Ford auch sagen da muss jeder zu seinem Händler!

Wobei das auch wieder so ne Sache ist weil zum Einen darf man die Garantie überall in Anspruch nehmen wenn was ist (soll heißen beim Händler um die Ecke) aber wenn es zurecht so ne Reklamation ist für eine Leistung für die man bezahlt und die man nicht erhalten hat dann darf man eben nicht zu jedem Händler damit gehen sondern ggfs. zu nem Händler am Arsch der Welt. Und da man sich die Fahrerei dann gleich sparen kann hat Ford nach wie vor einen gewissen Betrag beim Autokauf mehr einbehalten. Irgendwo verkehrte Welt. :thumbs-down_new:
 
Also fassen wir nochmal zusammen. Wenn ich im Vertrag drinstehen habe, dass ich Techno und komfortpaket habe, funktioniert meine dv nicht, weil techn nicht möglich.
Dann muss ich meinen Händler anrufen und ihm das schildern damit dieser eine mängelrüge an Ford sendet.

Kriege ich da irgendwas schriftlich, so dass ich nachvollziehen kann, dass das tatsächlich rausgeht und ich nicht nur hingehalten werde?
Und gibt's eine zeitliche Grenze in der man das beanstanden muss nach dem Kauf?

Hat hier vielleicht jemand von denen die das ganze schon erfolgreich beanstandet haben ein Schriftstück aus dem hervorgeht, dass Ford dieses Problem kennt und entsprechend behandelt was er oder sie mir mal per pn zusenden könnte?


Das wäre super. :thumbs-up_new:

Grüße
der Gamble
 
Ich hab es einfach beim Händler angegeben das es nicht funktioniert und ihm auch gleich gesagt das es mit der Ausstattung ein prinzipielles Problem ist und manche auch schon Geld zurückbekommen haben.
Das sollte erst über den Verkauf laufen weil der RS ja "falsch" geliefert wurde.
Dann aber ging das doch zurück in die Werkstatt weil "Mangel". Die haben es an Ford weitergeleitet. Ob die das per Telefon oder per PC gemacht haben weiß ich nicht. Mein Händler würde es aber auch nicht wagen mich da anzulügen das er es weitergegeben hat aber in wirklichkeit doch nicht.
Ford hat das bestätigt das es eben nicht geht und auch nicht nahgerüstet werden kann. Dann wurde mir vom Händler schon gesagt das eben eine Ausgleichszahlung geben wird. Wann und in welcher Höhe konnte man mir aber auch nicht sagen weil das eben vom Ford Werk ausgeht.
Vorgestern dann war ich noch mal da um nachzufragen, da war aber alles vom Frodwwerk aus gelaufen und hab das Gled gleich bar ausgezahlt bekommen. Ich musste einen Wisch unterschreiben das ich das Geld bekomnmen habe und das wars.
Hab aber jetzt nichts schriftliches dazu bekommen.

Ich würde es einfach bei ein x-beliebigen Händler als Mangel angeben. Ich würde da vielleicht gar nichts sagen "bekanntes Problem Keyfree" oder "falsch geliefert" etc. sondern einfach als Mangel weil es nicht geht. Der Händler wird den RS wahrscheinlich ans IDS hängen um Fehler auszulesen usw., nichts feststellen und es dann als Sofortmeldung oder ans Fordwerk schicken. Der Fehler ist ja auch ohne Fehlercode einfach nachstellbar und defintiv vorhanden.
Und dann ist Ford gefragt. Und was sollen die dann zurückmelden?? Produkt ist falsch geliefert bzw. Feature funktioniert nicht und der Kunde solle sich an den Händler wenden wo er das Fahrzeug gekauft hat?? Glaub ich nicht.
Und wenn doch hilft da das Agrument Anwalt bzw. Wandlung mit Sicherheit weiter.
 
Gamble schrieb:
Kriege ich da irgendwas schriftlich, so dass ich nachvollziehen kann, dass das tatsächlich rausgeht und ich nicht nur hingehalten werde?
Und gibt's eine zeitliche Grenze in der man das beanstanden muss nach dem Kauf?


Schriftlich habe ich nur die Kulanzgutschrift bekommen nach knapp 4 Monaten!
Ich denke da muss man dem Händler einfach "Vertrauen" das er das auch einleitet/weiterleitet!

Und ob es eine zeitliche Grenze gibt :nixweiss:
 
Das ist doch schonmal ne hilfreiche Info. :thumbs-up_new:

Weißt du auch zufällig welche Funktion der Herr da hat? Prüft der diese Mängelberichte oder gibt der dem Händler Auskunft darüber, dass die DV tatsächlich nicht funktionieren kann in der Kombi?


Grüße
der Gamble
 
Bei meinem RS mk1 ist das auch so.
1 mal absperren ist zu (blinker blinken nicht) Alarmanlage trotzdem nach ca. 1min. Aktiv
2 mal absperren (hört man deutlich) kommt man von innen nicht mehr raus und die blinker blinken 2 mal, Alarmanlage Trotzdem weiterhin aktiv

Aber k.a. ob das der einzige unterschied ist, wüsste auch nicht für was man das auto so verriegeln muss das man von innen nicht mehr raus kommt, ist ja totaler schwachsinn.
Ich sperre trotzdemn gennerell 2 mal ab, hab da ein besseres Gefühl dabei xD Doppelt hält besser^^

Anleitung habe ich leider nur auf belgisch odewr k.a. was das für ne sprache sein soll, und meine bestellte kommt einfach nicht daher...
 
Die dv ist dafür gut, wenn die einer die Scheibe einschlägt kann er den Wagen nicht einfach von innen öffnen. An sich also schon ein sinnvolles Feature.

Viel schlimmer finde ich es, das Ford nicht die Eier in der hose hat und die Kunden darüber informiert. Mindestens die Neukunden sollten das wissen. Der Fehler ist jetzt wirklich hinlänglich bekannt und auch mehrmals bestätigt. Ich finde das persönlich sehr schwach und Unter aller sau.
 
Mich hat mein Händler vor 14 tagen angerufen und mir mit geteilt das ich eine Gutschrift bekomme.Würde mich Interresieren welcher Betrag da vegütet wird.
 
Bisher hat da jeder was anderes bekommen.
Der eine 200€, der andere 500€, einer 350€, ich hab 250€ bekommen. Keine ahnung was Ford sich dabei wieder gedacht hat....
 
Also mir wurden auch 250 angeboten als Gutschrift . Die Frage, ist der Fordhändler dazu verpflichtet mir das bar auszubezahlen oder nur zur Verrechnung.
 
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