Doppelverriegelung

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PlushELK hat ja auch Recht, wenn Du etwas im Vertrag stehen hast was Du bestellt hattest und Du es dann nicht bekommst kann es nicht sein das Du dafür bezahlen musstest. Sollte also nicht so das Problem sein nachträglich an das Geld zu kommen. Bliebe halt nur die Frage wie Du Deinem Händler das nachweisen kannst (Dein Händler ist ja jetzt ca. 400 km weg).
 
Was soll er denn nachweisen?
Er wirds ja kaum ausgebaut haben (können) :mrgreen:
 
jo danke. dann werde ich nochmal in meinen Vertrag reinschauen und sehen was sich da machen lässt.

Aber ich muss es denke ich bei dem Händler beanstanden wo ich den RS gekauft habe oder kann ich da zu jedem X-beliebigen gehen?
Problem wäre nämlich dass ich tatsächlich 400km eine Tour habe und nur um IDS auslesen zu lassen lohnt sich das ja gar nicht.

Grüße
der Gamble
 
Naja dein Händler ist dein Vertragspartner.
Sprich du stellst an ihn Ansprüche und er dann an Ford.

Deswegen kanns dir im Prinzip egal sein was Ford sagt, wenn einer eins auf den Deckel kriegt, dein Händler. Dich muss es ja nicht jucken wie er es hinbekommt.

Theoretisch solltest du das ganze aber auch bei nem anderen Händler beanstanden können.
 
PlushELK schrieb:
Was soll er denn nachweisen?
Er wirds ja kaum ausgebaut haben (können) :mrgreen:

Naja der Händler würde sich aber wohl eher live davon überzeugen wollen das das nicht geht. Ihm bleibt quasi nichts Anderes übrig als das bei einem anderen (kulanten) Ford Händler zu reklamieren denn für sowas lohnen sich 400 KM hin und dann nochmal 400 KM zurück nicht wirklich!
 
Komisch, mein FFH hat gesagt ich muss ned immer 90km zu ihm fahren um evtl. Garantiesachen zu Reklamieren
 
Hast Recht :prost:

Würd da einfach mal anrufen und abklären was man da machen kann :)
 
Also ich habe es bei einem anderen Händler beanstandet, mußte aber die Rückerstattung bei dem Händler wo ich den Wagen auch gekauft habe einfordern.
Aber wenn ich mich recht erinnere...brauchte ich dazu den Wagen nicht erneut vorführen.
 
Okay, danke für die Tips. Ich werde mal schauen was mein Händler dazu sagt.

Zur Not sollte es ja hoffentlich möglich sein, dass man sowas bei nem anderen Händler vorführt/auslesen lässt und dieser dass dann dem Ursprungshändler bestätigt....



Grüße
der Gamble
 
Habe bei meinem Händler ja auch beanstandet das die Doppelveriegelung nicht funktioniert/vorhanden ist.
Die haben es "geprüft" und an Ford offiziell weitergeleitet.
Nach ca. 1,5Monaten hat Ford bestätigt das Geld zurückerstattet wird und Gestern nach insgesamt ca. 3 Monaten kam das Geld auch endlich beim Händler an.
Mir wurden 357€ rückerstattet.
 
Ich hab das ganze im letzten September beanstandet. Bis heute keine Reaktion von Ford. War jetzt nochmal bei meinem Händler. Der hat eine Sofortmeldung an Ford geschickt und drauf hingewiesen, dass der Kunde sonst mit Anwalt droht.

Mal schauen, aber dran glauben tue ich nicht. :maul:
 
Diejenigen von euch die das bis jetzt erfolgreich beanstandet haben. Habt ihr das bei dem Händler gemacht wo ihr den RS gekauft habt oder woanders?


Grüße
der Gamble
 
Ich habe das beim Händler gemacht bei welchem ich auch den RS gekauft hatte.
So wie das aber abgelaufen ist sollte das eigentlich egal sein wo man das beanstandet.
Es wurde als Mangel aufgenommen, geprüft und an Ford gemeldet. Die haben gesagt das der "Fehler" eben nicht nachträglich zu beheben ist und stattdessen ein finanzieller Ausgleich stattfindet. Das hatte zumindest bei mir weniger was damit zu tun das das bei meinem Händler bestellte Auto falsch geliefert worden ist.
 
Also ich habs beim dem Händler beanstandet, wo ich den RS gekauft hab. Der muss dann eine Reklamation schreiben, das die bestellte Doppelverriegelung nicht vorhanden ist...
 
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