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Anonymous
Guest
RS-Fanatic schrieb:@Fan. Recht hast Du! Jedoch gilt gleiches für alle RS mit MTB-Software oder jeglicher anderer "Softwareoptimierung" die nicht durch den TÜV abgenommen und eingetragen wurde.
Gehört nicht auch Dein Fahrzeug zu dieser Gruppe!!!?
Wer Empfehlungen ausspricht sollte auch mit guten Beispiel voran gehen!
LG
RS-Fanatic
Ich habe keine Empfehlung ausgesprochen !!!
Mir ging es nur um das Thema.... "ne,,,, Chiptuning... mach ich nicht... ist mir zu gefährlich.. wegen Garantie... aber die Auspuffanlage... oder den Luftfilter ändern..." usw usw...
Das passt einfach nicht zusammen... :confusednew: :confused2:
Und... wollte nur noch mal klarstellen, das EINGETRAGEN, noch LANGE NICHT Erlaubt heißt... ich kenne so einige Prüfer, die Sachen eintragen, die NICHT Erlaubt sind... Ich könnte mir auch fast ALLES Eintragen lassen... aber erlaubt ist es trotzdem nicht.
Aber ich kenne auch Prüfer, die Eingetragene Sachen... polizeilich angeordnet ... auf die Eintragung überprüfen müssen... und dann zum Ergebnis kommen... :bigtongue: nicht Erlaubt !
Und zu welcher "Gruppe" mein Fahrzeug gehört... ist doch völlig egal... das ist einfach FAKT !!! Aber ich Jammer auch nicht rum... wegen Garantie... und Gewährleistung...
Wollte nur mal, das hier Alle wissen, worauf sie sich einlassen....
Ach @RS-Fanatic wenn man es genau betrachtet, ist das nicht das Gleiche... ob man, die Auspuffanlage ändert, oder die Software !!!! Alles was bis ca. 350 PS ist... fällt nicht unter die DREI PUNKTE, das die Betriebserlaubnis erlöscht ! Weil es den RS ja auch mit der Leistung original gibt !
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Entscheidende und immer noch geltende Vorschrift ist § 19 Abs. 2 StVZO:
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.