Frage zu rechtlicher Grundlage

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bassou

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Gummersbach
Hallo Leute,

Ich komme zu euch, weil ich mir 1. den Frust von der Seele tippen und 2. bevor ich irgendwelche schritte einleite ein paar Meinungen einholen will.
Zum Sachverhalt :

Hab meinen RS vor 13 Tagen bei einem Fordhändler gekauft. Angegeben wurde das Fahrzeug als BJ 2010 und einer Restwerksgarantie bis Mai diesen Jahres. Weil ich das "Kupplungspedal-bleibt-bei-Schaltvorgängen-im-hohen-Drehzahlbereich-unten-kleben-Problem" habe wollte ich also einen Termin bei meinem freundlichen um die Ecke vereinbaren um das ganze auf Garantie ( siehe ETIS 4126 ) beheben zu lassen. Zunächst sollte ich aber eine Kopie des Fzg.Scheins an den Meister des Freundlichen faxen. Gesagt, getan. Einen Tag nachdem ich das getan habe ( also heute ) ruft mich der Meister an und überbringt mir folgende Nachricht :
ER: "Das Fahrzeug hat KEINE Werksgarantie mehr, die ist im Oktober 2011 abgelaufen"
Ich : "Aber 2 Jahre Werksgarantie sind doch Standart oder ?!"
ER : "Natürlich, aber das Auto ist im Oktober 2009 gebaut worden, ergo lief die Garantie vor ein paar Monaten ab. Hab das anhand der Fahrgestellnummer checken lassen."
Ich :" :zensur: . Danke für die schlechten Nachrichten ich kümmer mich drum"

Nachdem ich mich mit Ben kurzgeschlossen hatte ( Danke dafür Ben ;) ) habe ich also bei betreffendem Verkäufer angerufen und ihn damit konfrontiert. Der eskalierte lautstark am Telefon und hörte fast nicht mehr auf zu wettern über den Freundlichen in meiner Nähe.
Für IHN war die Sache aber ganz einfach : " Ich will meine weiße Weste bewahren ! Deshalb : Sie haben SCHEINBAR keine Werksgarantie mehr, aber eine gebrauchtwagengarantie...Kommen Sie doch mit dem Auto vorbei und wir machen das dann hier vor Ort. "
Mein Einwand :" Hören Sie Herr [...], der Unterschied zwischen meiner Fachwerkstatt hier um die Ecke und Ihnen sind pro Wegstrecke 350km und SIE haben mir eine Werksgarantie bis Mai diesen Jahren ZUGESICHERT, dazu kommt, dass das Fzg. mit BJ 2010 angegeben wurde, was aber nicht sein kann."
Er : " Ich will meine weiße Weste bewahren...bringen Sie einfach das Auto her, ich zahle Ihnen dann den Sprit, und wir machen das mit der Kupplung"

Fakt ist, dass ich so perplex bin über das Runterspielen des Sachverhaltes, dass mir irgendwie die Hände gebunden sind. Ich weiß nicht auf welcher rechtlichen Grundlage ich mich hier bewege.
Ich habe das Auto so weit weg gekauft, weil mir die Werksgarantie bis Mai diesen Jahres zugesichert wurde und der Verkäufer mir außerdem zugesichert hatte, dass er für entstehende Reperaturen, die ich bei mir zuhause in einer Werkstatt reparieren lassen würde aufkommt. ansonsten wäre ein Kauf so weit weg NIE in Frage gekommen.

Habt ihr eine Ahnung was ich tun sollte/muss...was eine logische Konsequenz ist aus dem Verhalten.

Bin für alle Anregungen offen.

Danke schonmal
Gruß
Alex
 
Tach auch,
Erst mal is das ne ganz miese Nummer die der Händler abzieht. Du hast bestimmt ein Kaufvertrag. Da steht dann wohl auch Bj. 2010 drin, oder?
Normal geht die Garantie ab Zulassung. Kann ja nicht sein,dass ein Auto zB. 2009 gebaut wird und erst 2010 verkauft wird schon, von vorneherein ein Jahr weiniger Garantie hat.
Konfrontiere den Händler damit oder kack den Händler an der Dir ein 2009er Wagen für´n 2010er verkauft hat. Nimm Dir notfalls ein Anwalt und lasse dich beraten.

Wünsche Dir gutes gelingen und viel Glück.

Gruß
Speedy
 
also für mich und aus allem was ich bisher erlebt habe gibt es jetzt schon genau 2 Möglichkeiten.

1) DU findest dich quasi mit der Schoße ab und lässt es halt machen - und lebst halt quasi mit dem Umstand das de "verarscht" worden bist.
oder
2) Du nimmst dir einen Anwalt (ohne brauchste gar nicht anfangen) und gibst ihm das Auto mit Schadenersatzanforderung aufgrund Betrugs zurück.
sollte das Auto wirklich 2009 sein muss das in den Zulassungspapieren drin stehen - tut es das auch -- wonach folglich dann im Kaufvertrag was anderes drinstehen (2010) müsste = Betrug. Steht im Kaufvertrag sowie in den Zulassungspapieren 2010 drin kann es auch sein das der Meister der Werkstatt nen Brot ist. Aber sollte es zutreffen mit 2 unterschiedlichen BJs würde ich in dieser Preisklasse mir nen Anwalt schnappen und auf jeden Fall das auto zurückgeben - du weißt nicht was noch kommt -.-

meine Meinung

edith: schreibfehler stufe 1 entfernt :D
 
Wenn ein Fahrzeug 2009 gebaut wird und es steht dann bis 2010 beim Händler und dann komm ich um die Ecke und kauf es, dann beginnt die Werksgarantie an dem Tag, an dem ich das Auto gekauft habe bzw. es zugelassen wurde!!!

So und nicht anders!!!
 
Es ist scheißegal wann das Auto gebaut und gekauft wurde. Die Werksgarantie läuft ab der Erstzulassung 2 Jahre....fertig
 
Ich würde der ganzen Sache auf auf den Grund gehen- wenn nötig dann halt mit Anwalt.
Er sagt zwar du sollst zu ihm kommen und er lässt das machen, aber was wennse in paar Wochen die nächste auffällt die auf Garantie gemacht werden sollte/müsste?! Willst du da jedes mal dann 350km weit tuckern?! :irre: wäre mir zu doof....
Ich drück dir die Daumen dass du's geregelt bekommst!
 
Jennylein schrieb:
Ich würde der ganzen Sache auf auf den Grund gehen- wenn nötig dann halt mit Anwalt.
Er sagt zwar du sollst zu ihm kommen und er lässt das machen, aber was wennse in paar Wochen die nächste auffällt die auf Garantie gemacht werden sollte/müsste?! Willst du da jedes mal dann 350km weit tuckern?! :irre: wäre mir zu doof....
Ich drück dir die Daumen dass du's geregelt bekommst!

Exakt das sind meine Bedenken Jenny. Du bringst es auf den Punkt.

Also XXX hat mir den Auszug aus ETIS zukommen lassen ( Danke nochmal ) und der Wagen hat definitiv KEINE Garantie mehr.

Produziert am 21.09.2009 und Garantiebeginn am 24.10.2009. Mir ist schlichtweg ein anderes Auto verkauft worden ...
So oft, wie der Verkäufer gesagt hat, dass ich seinen Namen BITTE nicht erwähnen soll in dem Zusammenhang ergibt es auch langsam alles einen Sinn ... Wir kennen ihn ALLE ... Und das viele so eine extrem gute Meinung haben von ihm nervt UNGEMEIN, denn ich denke, dass ich nicht der einzige "Trottel" bin, der sich hat übers Ohr hauen lassen ...
 
Nun ja, ob's nun ein komplett anderes Auto ist oder "nur" falsche Angaben gemacht wurden sei jetzt mal dahin gestellt... Fakt ist, dass er sich auf deutsch gesagt verarscht hat.
Ich wuerds wie gesagt an deiner stelle klären und die Sache nicht so einfach ohne weiteres untern Tisch kehren lassen...

Du bekommst gleich nochmal Post von mir zwecks Anwalt^^
 
Du hattest ja in deinem Vorstellungsthread geschrieben, dass das Angebot sehr gut war.

Vllt. war es ja zu Gut.

Ich an deiner STelle würde damit auch sofort zum Anwalt gehen anstatt dieses gemauschel immer hinzunehmen, wenn mal was kaputt geht.
 
Hi!

Ich hatte auch schon viel Spaß mit FORD Vertragswerkstätten. Im Idealfall hast du eine Rechtschutzversicherung und lässt dich sofort beraten.

Ich war lange zu gutmütig. In dieser Zeit haben sie mich alle verarscht wie sie wollten. Erst wenn Post vom Rechtsanwalt kommt werden in unserer heutigen Zeit Probleme gelöst. Das ist sehr traurig aber wahr.

Gruß Michi
 
michi schrieb:
Hi!

Ich hatte auch schon viel Spaß mit FORD Vertragswerkstätten. Im Idealfall hast du eine Rechtschutzversicherung und lässt dich sofort beraten.

Ich war lange zu gutmütig. In dieser Zeit haben sie mich alle verarscht wie sie wollten. Erst wenn Post vom Rechtsanwalt kommt werden in unserer heutigen Zeit Probleme gelöst. Das ist sehr traurig aber wahr.

Gruß Michi

Rechtschutzversicherung - CHECK
Hervorragender Anwalt für Verkehrsrecht - CHECK
Genug Wut im Bauch um diesen zu Kontaktieren - CHECK

Hab jetzt auch langsam genug davon .. 2 Wochen Focus RS und nur Hickhack
 
Garantie läuft ab der 1. Zulassung und nicht nach Baujahr oder sonstigem, keine Ahnung wer dir da so ne Kacke erzählt.

Da dir dein Händler das Auto als Baujahr 2010 verkauft hat, muss es natürlich auch bj2010 sein, ansonsten kannst du Notfalls auch vom Vertrag zurücktreten.

Würde auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren.
 
Nach eingehender Prüfung ALLER Daten steht folgendes fest :

Angebliche EZ : 11.05.2010
ECHTE EZ : 24.10.2009
Angegebene EZ auf dem FZG-Schein : 11.05.2010

Wer da Mist gebaut hat und warum ... Keine Ahnung, aber ICH war es nicht.
 
Garantiebeginn ist nicht ungedingt der Tag der Erstzulassung.In 95% aller Fälle schon aber es gibr ausnahmen.Habe das ähnliche Spiel mit Ford auch schon durch.
 
rsolli schrieb:
Garantiebeginn ist nicht ungedingt der Tag der Erstzulassung.In 95% aller Fälle schon aber es gibr ausnahmen.Habe das ähnliche Spiel mit Ford auch schon durch.

Nichtsdestotrotz sind die EZ nicht korrekt...Ergo ist das auto einfach mal ca ein halbes Jahr jünger geschrieben worden ... Preislich natürlich ein guter Unterschied. Davon abgesehen wurde mir die Werksgarantie zugesichert, die aber seit letztem Jahr Oktober nicht mehr existent ist. WIEDER eine Wertminderung. Da hilft kein Drehen, keine Wenden ... Es handelt sich hier um einen Betrugsfall
 
bassou schrieb:
Nach eingehender Prüfung ALLER Daten steht folgendes fest :

Angebliche EZ : 11.05.2010
ECHTE EZ : 24.10.2009
Angegebene EZ auf dem FZG-Schein : 11.05.2010

Wer da Mist gebaut hat und warum ... Keine Ahnung, aber ICH war es nicht.

Dann könntest du meiner Meinung nach auch vom Kaufvertrag zurücktreten, da dieser unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde.

Berichte mal was dein Anwalt dazu sagt. Klingt nach Betrug.
 
bassou schrieb:
rsolli schrieb:
Garantiebeginn ist nicht ungedingt der Tag der Erstzulassung.In 95% aller Fälle schon aber es gibr ausnahmen.Habe das ähnliche Spiel mit Ford auch schon durch.

Nichtsdestotrotz sind die EZ nicht korrekt...Ergo ist das auto einfach mal ca ein halbes Jahr jünger geschrieben worden ... Preislich natürlich ein guter Unterschied. Davon abgesehen wurde mir die Werksgarantie zugesichert, die aber seit letztem Jahr Oktober nicht mehr existent ist. WIEDER eine Wertminderung. Da hilft kein Drehen, keine Wenden ... Es handelt sich hier um einen Betrugsfall


Natürlich ist's betrug. Auch wenn wir die Garantie jetzt hier mal außen vorlassen - er hat dir nen 09er verkauft und behauptet es sei ein 10er.... Ganz klar betrug ( 263 Abs. 1 StGB / 123BGB)
 
GeneralWilson schrieb:
bassou schrieb:
Nach eingehender Prüfung ALLER Daten steht folgendes fest :

Angebliche EZ : 11.05.2010
ECHTE EZ : 24.10.2009
Angegebene EZ auf dem FZG-Schein : 11.05.2010

Wer da Mist gebaut hat und warum ... Keine Ahnung, aber ICH war es nicht.

Dann könntest du meiner Meinung nach auch vom Kaufvertrag zurücktreten, da dieser unter falschen Voraussetzungen geschlossen wurde.

Berichte mal was dein Anwalt dazu sagt. Klingt nach Betrug.

Hast du mal die fahrgestellnummern vom Schein und dem Auto verglichen?! Nicht dass es zu allem übel n ganz anderes Auto oder so ist und die daten deswegen nicht passen?!? :nixweiss:
 
bassou schrieb:
Nach eingehender Prüfung ALLER Daten steht folgendes fest :

Angebliche EZ : 11.05.2010
ECHTE EZ : 24.10.2009
Angegebene EZ auf dem FZG-Schein : 11.05.2010

Wer da Mist gebaut hat und warum ... Keine Ahnung, aber ICH war es nicht.


Echte EZ 2009 oder verwechselst du das mit dem Baujahr auf den Fahrzeugpapieren bzw - wie bist du dann an die "echte EZ" gekommen. Nicht das du zum anwalt dackelst und dann einfach nur vor schäumender Wut dich verguckt hast - kenn ich leider auch zu gut von mir ;o)
 
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