Update zum Thema :
Das Auto ist ein Sonderfall ... Mein Anwalt hat sich Kundig gemacht.
Das Auto wurde in DE an einen Händler in Polen verkauft, was aber vom ersten Käufer beim Verkauf verschwiegen wurde. Laut Anwalt fehlt jetzt die rechtliche Grundlage um den "Schuldigen" ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen, weil es sich um einen Privatkauf handelte.
Problem an der Sache ist jetzt folgendes : Dass Keine Werksgarantie mehr besteht ist NICHT Schuld des Händlers und was wir besprochen haben ( Laut EZ 2010 hätte er ja noch Garantie ) ist NICHT schriftlich festgehalten. Sprich -> Ich kann absolut NICHTS machen.
Ford Deutschland hat auf meine Anfrage ob das ganze auf Kullanz geregelt werden könnte mit einem GANZ deutlichen "Nein" geantwortet, was mich unendlich enttäuscht angesichts des Prestiges des RS und der Kundenfreundlichkeit.
An dieser Stelle tritt der Händler wieder auf den Plan, der mir "entgegenkommen" will...Hat mir jetzt angeboten das ganze Kupplungsproblem auf die Gebrauchtwagengarantie laufen zu lassen, was den großen Nachteil hat, dass ich 350 km hin zur Reperatur und 350 km nach einigen Stunden wieder von da weg investieren muss...in seiner schier unendlichen Güte hat er mir dann angeboten den Sprit zu übernehmen.
Allerdings wollte er von Aussagen wie : " Der hat ganz sicher noch Werksgarantie bis Mai 2012" und " Unsere Gebrauchtwagengarantie können sie bei der Fachwerkstatt um die Ecke einlösen, wenn sie uns nur Bescheid geben - wir übernehmen die Kosten " absolut nichts mehr wissen. Alles natürlich nicht schriftlich vorliegend. Ich habe dem guten Ruf und der Freundlichkeit vertraut und wurde eines Besseren belehrt.
Alles in Allem bin ich jetzt ziemlich geknickt, weil ich ein Auto habe, dass ein halbes Jahr älter ist als gedacht, d.h. weniger wert als gedacht, und mir natürlich Sorgen mache was sonst noch alles an dem Auto kaputt gehen könnte in der Zeit der Gebrauchtwagengarantie. Defakto habe ich keine Lust zu den 1200 km, die ich sowieso schon jedes Wochenende beruflich fahre noch 700km abzuspulen und meine Wochenenden zu verplempern.
Ich kann also nur hoffen, dass nicht mehr allzu viel mit dem Auto passiert und ich nach der kommenden Reperatur ENDLICH Ruhe habe.
Danke trotzdem für die vielen Meinungen und PM´s, das zeigt, wie verdammt stark diese Gemeinde ist !
Gruß
Alex
Edit sagt noch was dazu : Zum BJ ist folgendes zu sagen : Ford berechnet des Zeitpunkt des Garantiebeginns ab dem Datum, an dem das Auto die EG-ABE bekommt ... So wurde es mir jedenfalls erklärt. Und dieses Datum wurde fälschlicherweise auf dem ersten Brief als EZ angegeben.
Es hat also JEDER und KEINER Recht ...