Frage zu rechtlicher Grundlage

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@ Jennylein : Das ist eine GUTE Idee. Das werde ich gleich vornehmen.

@ Duffpaddy : Die ECHTE EZ wurde aus dem ETIS-Eintrag abgeschaut. Da der Beginn der Garantiezeit gleichzusetzen ist mit der Erstzulassung ( auch wenn es eine Tageszulassung ist ). Es spielt keine Rolle WIE das Auto angemeldet wurde, sondern wann. Und damit bin ich verarscht worden.
 
Wo steht das denn im Etis??? Ich finde dort nur das Baudatum.
 
bassou schrieb:
@ Jennylein : Das ist eine GUTE Idee. Das werde ich gleich vornehmen.

@ Duffpaddy : Die ECHTE EZ wurde aus dem ETIS-Eintrag abgeschaut. Da der Beginn der Garantiezeit gleichzusetzen ist mit der Erstzulassung ( auch wenn es eine Tageszulassung ist ). Es spielt keine Rolle WIE das Auto angemeldet wurde, sondern wann. Und damit bin ich verarscht worden.


Hehe mach das :) und geb dann mal bescheid dabei rauskam ;)
 
bassou schrieb:
@ Duffpaddy : Die ECHTE EZ wurde aus dem ETIS-Eintrag abgeschaut. Da der Beginn der Garantiezeit gleichzusetzen ist mit der Erstzulassung ( auch wenn es eine Tageszulassung ist ). Es spielt keine Rolle WIE das Auto angemeldet wurde, sondern wann. Und damit bin ich verarscht worden.

Du hast absolut recht, dass es egal ist wie "lang" er angemeldet ist, die garantie beginnt mit anmeldung - nur mir gehts wie -TK- -- ich wüsst net das die EZ im ETIS steht, sondern nur das BJ.
 
Das steht auf gleicher Höhe wir das Fertigungsdatum auf der Linken Seite allerdings.
Steht natürlich nicht EZ drin sondern "Warrenty Start Date". Laut 3 unabhängigen Freundlichen ist dieses Datum gleichzusetzen mit der EZ. Meist ist dieses Datum eine Tageszulassung zur Überführung des Neuwagens.
Nichtsdestotrotz hätte dieses Datum bekannt gemacht werden müssen
 
bassou schrieb:
Nach eingehender Prüfung ALLER Daten steht folgendes fest :

Angebliche EZ : 11.05.2010
ECHTE EZ : 24.10.2009
Angegebene EZ auf dem FZG-Schein : 11.05.2010

Wer da Mist gebaut hat und warum ... Keine Ahnung, aber ICH war es nicht.


Bevor sich jetzt hier alle auf den Händler einschießen, schonmal überlegt, dass er gar nix davon wusste? Wenn in dem FZG-Schein EZ 11.05.2010 steht, woher soll er wissen, dass die "echte" Zulassung bereits ein Jahr davor war? Vll wurde er ja auch "verarscht"?
 
Grade ein Telefonat mit meinem Anwalt geführt mit folgendem Ergebnis :

Es handelt sich zweifelsfrei um einen Betrugsfall, da mir das tatsächliche EZ verheimlicht wurde.
Es werden aktuell Daten zu dem Thema gesammelt ( Dokumente und Aussagen von mir ) und dann wird der Sache wahrscheinlich die gewisse Würze der Justizia hinzugefügt ...
 
sxxcrispi schrieb:
bassou schrieb:
Nach eingehender Prüfung ALLER Daten steht folgendes fest :

Angebliche EZ : 11.05.2010
ECHTE EZ : 24.10.2009
Angegebene EZ auf dem FZG-Schein : 11.05.2010

Wer da Mist gebaut hat und warum ... Keine Ahnung, aber ICH war es nicht.


Bevor sich jetzt hier alle auf den Händler einschießen, schonmal überlegt, dass er gar nix davon wusste? Wenn in dem FZG-Schein EZ 11.05.2010 steht, woher soll er wissen, dass die "echte" Zulassung bereits ein Jahr davor war? Vll wurde er ja auch "verarscht"?


Ja daran hab ich auch erst gedacht, aber ein Händler sollte sich mit den Daten der Scheine, ETIS etc. auskennen und da hatte es ihm ja evtl schon auffallen müssen und dann hätte er selbst der Sache bereits auf den Grund gehen können.
Wäre es ihm nicht aufgefallen, dann hätte er zumindest bassou gegenüber etwas kooperativer gegenübertreten können und man hätte die Sache gemeinsam klären und dem Problem auf den Grund gehen können. Schließlich geht es ja auch um sein Ansehen.... :nixweiss:
 
Jennylein schrieb:
sxxcrispi schrieb:
bassou schrieb:
Nach eingehender Prüfung ALLER Daten steht folgendes fest :

Angebliche EZ : 11.05.2010
ECHTE EZ : 24.10.2009
Angegebene EZ auf dem FZG-Schein : 11.05.2010

Wer da Mist gebaut hat und warum ... Keine Ahnung, aber ICH war es nicht.


Bevor sich jetzt hier alle auf den Händler einschießen, schonmal überlegt, dass er gar nix davon wusste? Wenn in dem FZG-Schein EZ 11.05.2010 steht, woher soll er wissen, dass die "echte" Zulassung bereits ein Jahr davor war? Vll wurde er ja auch "verarscht"?


Ja daran hab ich auch erst gedacht, aber ein Händler sollte sich mit den Daten der Scheine, ETIS etc. auskennen und da hatte es ihm ja evtl schon auffallen müssen und dann hätte er selbst der Sache bereits auf den Grund gehen können.
Wäre es ihm nicht aufgefallen, dann hätte er zumindest bassou gegenüber etwas kooperativer gegenübertreten können und man hätte die Sache gemeinsam klären und dem Problem auf den Grund gehen können. Schließlich geht es ja auch um sein Ansehen.... :nixweiss:

Auffallen müssen, wahrscheinlich ja. Aber ihm jetzt Vorsatz vorzuwerfen, ich weiß nicht. Ein faden Beigeschmack hat natürlich die Tatsache, dass er das ganze runterspielen wollte und sich nicht wirklich dafür interessiert hat, dass irgendwas nicht stimmt. Das lässt dann eher vermuten, dass er von der Sache weiß. Aber sind natürlich nur Mutmaßungen.

Was mich jetzt mal interessieren würde, welches Datum steht auf deiner HU Plakette bassou? 2012 oder 2013?
 
Krass...Ich wär für die gute alte Methode....Sack überm Kopf und drauf knüppeln :maul: ....

Naja....das gute an der Sache ist das du es wohl auch so geregelt bekommst...aber ein fader Beigeschmack bleibt natürlich...der Gedanken "Was hab ich da gekauft, kommt noch was anderes?" Und das ist :zensur:
 
Wenn als EZ der 11.05.2010 auf dem FZG-Schein steht, würde mich viel mehr interessieren wie diese EZ auf den Schein gekommen ist. Der Händler oder Verkäufer druckt dieses Datum da nicht selber drauf...das macht die Zulassungsstelle (außer es handelt sich um eine Fälschung).

Was steht denn in deinem Fahrzeugbrief und was steht in deinem Serviceheft??

"Grade ein Telefonat mit meinem Anwalt geführt mit folgendem Ergebnis :
Es handelt sich zweifelsfrei um einen Betrugsfall, da mir das tatsächliche EZ verheimlicht wurde. "

Wenn es im Schein und Brief steht wurde es Dir nicht unbedingt verheimlicht.....oder? :nixweiss:
 
Markus RS schrieb:
Wenn als EZ der 11.05.2010 auf dem FZG-Schein steht, würde mich viel mehr interessieren wie diese EZ auf den Schein gekommen ist. Der Händler oder Verkäufer druckt dieses Datum da nicht selber drauf...das macht die Zulassungsstelle (außer es handelt sich um eine Fälschung).

Was steht denn in deinem Fahrzeugbrief und was steht in deinem Serviceheft??

"Grade ein Telefonat mit meinem Anwalt geführt mit folgendem Ergebnis :
Es handelt sich zweifelsfrei um einen Betrugsfall, da mir das tatsächliche EZ verheimlicht wurde. "

Wenn es im Schein und Brief steht wurde es Dir nicht unbedingt verheimlicht.....oder? :nixweiss:


Das mit der Fälschung hatte ich auch schon im Kopf, deswegen hab ich ja gemeint er soll mal checken ob die Fahrgestellnummer auch überall übereinstimmt...

als verheimlicht würde ich es auch nicht unbedingt bezeichnen, es geht ja doch eher in die richtung dass Angaben falsch gemacht wurden...
ach das is doch alles echt n ärger den man nicht brauch :baeh:
 
sxxcrispi schrieb:
Auffallen müssen, wahrscheinlich ja. Aber ihm jetzt Vorsatz vorzuwerfen, ich weiß nicht. Ein faden Beigeschmack hat natürlich die Tatsache, dass er das ganze runterspielen wollte und sich nicht wirklich dafür interessiert hat, dass irgendwas nicht stimmt. Das lässt dann eher vermuten, dass er von der Sache weiß. Aber sind natürlich nur Mutmaßungen.

Was mich jetzt mal interessieren würde, welches Datum steht auf deiner HU Plakette bassou? 2012 oder 2013?


Na um Gottes willen, das wollte ich ja gar nicht :) nur wenn man alles so betrachtet (auch die sache dass er ihm die Kupplungs-Geschichte gleich noch macht UND ihm dafür die Benzinkosten zahlt) könnte man schon auf die Idee kommen dass er da irgendwas wusste. Ob er jetzt bewusst mit Vorsatz gehandelt hat, oder das alles nicht so eng gesehen hat wie wir das nun tun werden wir wohl so schnell eh nicht rausbekommen..... :confused2:
 
Habe jetzt nicht alle 4 Seiten durchgelesen...aber
Kann es sein das dein RS ein EU Fahrzeug ist ??
Bei EU-Fahrzeugen beginnt nämlich die Neuwagengarantie ab dem Tag, an dem er in Deutschland eingeführt wurde !!
Heißt: Ein Händler kauft einen EU-Neuwagen im Januar und stellt den bei sich hin und wird den erst nach 6 Monaten im Juli los.
Die Erstzulassung ist dann Juli, Garantiestart ist aber Januar !!
Ich denke damit hängt das zusammen !!
 
fofodriver89 schrieb:
Habe jetzt nicht alle 4 Seiten durchgelesen...aber
Kann es sein das dein RS ein EU Fahrzeug ist ??
Bei EU-Fahrzeugen beginnt nämlich die Neuwagengarantie ab dem Tag, an dem er in Deutschland eingeführt wurde !!
Heißt: Ein Händler kauft einen EU-Neuwagen im Januar und stellt den bei sich hin und wird den erst nach 6 Monaten im Juli los.
Die Erstzulassung ist dann Juli, Garantiestart ist aber Januar !!
Ich denke damit hängt das zusammen !!


Aber dann hätte der Verkäufer das mit der (nicht mehr vorhandenen) Garantie doch wissen müssen oder lieg ich da jetzt falsch!?
 
Das können nur Ford Händler einsehen wann Garantiestart ist indem man eine Oasis-Abfrage macht !!
Erstzulassung bedeutet bei EU-Fahrzeugen nicht immer gleich Garantiestart !!
 
Du kannst mir sonst mal die Fahrgestell Nummer schicken per pn, dann schauen ich mal nach
ob es ein EU-Fahrzeug ist und wann Garantiestart und Erstzulassung war.
 
Update zum Thema :

Das Auto ist ein Sonderfall ... Mein Anwalt hat sich Kundig gemacht.
Das Auto wurde in DE an einen Händler in Polen verkauft, was aber vom ersten Käufer beim Verkauf verschwiegen wurde. Laut Anwalt fehlt jetzt die rechtliche Grundlage um den "Schuldigen" ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen, weil es sich um einen Privatkauf handelte.

Problem an der Sache ist jetzt folgendes : Dass Keine Werksgarantie mehr besteht ist NICHT Schuld des Händlers und was wir besprochen haben ( Laut EZ 2010 hätte er ja noch Garantie ) ist NICHT schriftlich festgehalten. Sprich -> Ich kann absolut NICHTS machen.

Ford Deutschland hat auf meine Anfrage ob das ganze auf Kullanz geregelt werden könnte mit einem GANZ deutlichen "Nein" geantwortet, was mich unendlich enttäuscht angesichts des Prestiges des RS und der Kundenfreundlichkeit.

An dieser Stelle tritt der Händler wieder auf den Plan, der mir "entgegenkommen" will...Hat mir jetzt angeboten das ganze Kupplungsproblem auf die Gebrauchtwagengarantie laufen zu lassen, was den großen Nachteil hat, dass ich 350 km hin zur Reperatur und 350 km nach einigen Stunden wieder von da weg investieren muss...in seiner schier unendlichen Güte hat er mir dann angeboten den Sprit zu übernehmen.

Allerdings wollte er von Aussagen wie : " Der hat ganz sicher noch Werksgarantie bis Mai 2012" und " Unsere Gebrauchtwagengarantie können sie bei der Fachwerkstatt um die Ecke einlösen, wenn sie uns nur Bescheid geben - wir übernehmen die Kosten " absolut nichts mehr wissen. Alles natürlich nicht schriftlich vorliegend. Ich habe dem guten Ruf und der Freundlichkeit vertraut und wurde eines Besseren belehrt.

Alles in Allem bin ich jetzt ziemlich geknickt, weil ich ein Auto habe, dass ein halbes Jahr älter ist als gedacht, d.h. weniger wert als gedacht, und mir natürlich Sorgen mache was sonst noch alles an dem Auto kaputt gehen könnte in der Zeit der Gebrauchtwagengarantie. Defakto habe ich keine Lust zu den 1200 km, die ich sowieso schon jedes Wochenende beruflich fahre noch 700km abzuspulen und meine Wochenenden zu verplempern.
Ich kann also nur hoffen, dass nicht mehr allzu viel mit dem Auto passiert und ich nach der kommenden Reperatur ENDLICH Ruhe habe.

Danke trotzdem für die vielen Meinungen und PM´s, das zeigt, wie verdammt stark diese Gemeinde ist !

Gruß
Alex

Edit sagt noch was dazu : Zum BJ ist folgendes zu sagen : Ford berechnet des Zeitpunkt des Garantiebeginns ab dem Datum, an dem das Auto die EG-ABE bekommt ... So wurde es mir jedenfalls erklärt. Und dieses Datum wurde fälschlicherweise auf dem ersten Brief als EZ angegeben.
Es hat also JEDER und KEINER Recht ...
 
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