Frage zu rechtlicher Grundlage

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bassou schrieb:
Hallo Leute,

Ich komme zu euch, weil ich mir 1. den Frust von der Seele tippen und 2. bevor ich irgendwelche schritte einleite ein paar Meinungen einholen will.
Zum Sachverhalt :

Hab meinen RS vor 13 Tagen bei einem Fordhändler gekauft. Angegeben wurde das Fahrzeug als BJ 2010 und einer Restwerksgarantie bis Mai diesen Jahres. Weil ich das "Kupplungspedal-bleibt-bei-Schaltvorgängen-im-hohen-Drehzahlbereich-unten-kleben-Problem" habe wollte ich also einen Termin bei meinem freundlichen um die Ecke vereinbaren um das ganze auf Garantie ( siehe ETIS 4126 ) beheben zu lassen. Zunächst sollte ich aber eine Kopie des Fzg.Scheins an den Meister des Freundlichen faxen. Gesagt, getan. Einen Tag nachdem ich das getan habe ( also heute ) ruft mich der Meister an und überbringt mir folgende Nachricht :
ER: "Das Fahrzeug hat KEINE Werksgarantie mehr, die ist im Oktober 2011 abgelaufen"
Ich : "Aber 2 Jahre Werksgarantie sind doch Standart oder ?!"
ER : "Natürlich, aber das Auto ist im Oktober 2009 gebaut worden, ergo lief die Garantie vor ein paar Monaten ab. Hab das anhand der Fahrgestellnummer checken lassen."
Ich :" :zensur: . Danke für die schlechten Nachrichten ich kümmer mich drum"

Nachdem ich mich mit Ben kurzgeschlossen hatte ( Danke dafür Ben ;) ) habe ich also bei betreffendem Verkäufer angerufen und ihn damit konfrontiert. Der eskalierte lautstark am Telefon und hörte fast nicht mehr auf zu wettern über den Freundlichen in meiner Nähe.
Für IHN war die Sache aber ganz einfach : " Ich will meine weiße Weste bewahren ! Deshalb : Sie haben SCHEINBAR keine Werksgarantie mehr, aber eine gebrauchtwagengarantie...Kommen Sie doch mit dem Auto vorbei und wir machen das dann hier vor Ort. "
Mein Einwand :" Hören Sie Herr [...], der Unterschied zwischen meiner Fachwerkstatt hier um die Ecke und Ihnen sind pro Wegstrecke 350km und SIE haben mir eine Werksgarantie bis Mai diesen Jahren ZUGESICHERT, dazu kommt, dass das Fzg. mit BJ 2010 angegeben wurde, was aber nicht sein kann."
Er : " Ich will meine weiße Weste bewahren...bringen Sie einfach das Auto her, ich zahle Ihnen dann den Sprit, und wir machen das mit der Kupplung"

Fakt ist, dass ich so perplex bin über das Runterspielen des Sachverhaltes, dass mir irgendwie die Hände gebunden sind. Ich weiß nicht auf welcher rechtlichen Grundlage ich mich hier bewege.
Ich habe das Auto so weit weg gekauft, weil mir die Werksgarantie bis Mai diesen Jahres zugesichert wurde und der Verkäufer mir außerdem zugesichert hatte, dass er für entstehende Reperaturen, die ich bei mir zuhause in einer Werkstatt reparieren lassen würde aufkommt. ansonsten wäre ein Kauf so weit weg NIE in Frage gekommen.

Habt ihr eine Ahnung was ich tun sollte/muss...was eine logische Konsequenz ist aus dem Verhalten.

Bin für alle Anregungen offen.

Danke schonmal
Gruß
Alex
 
Hm.... ist ja n toller Mist.... :nein:
Aber wenigstens weißt du jetzt was Sache ist. Hätte nicht gedacht, dass sich das so schnell klärt.
Auch wenn der Ausgang der ganzen Sache nicht ganz so erfreulich für dich ist hast du jetzt wenigstens Klarheit....immerhin ein kleiner Trost...
 
bassou schrieb:
Edit sagt noch was dazu : Zum BJ ist folgendes zu sagen : Ford berechnet des Zeitpunkt des Garantiebeginns ab dem Datum, an dem das Auto die EG-ABE bekommt ... So wurde es mir jedenfalls erklärt. Und dieses Datum wurde fälschlicherweise auf dem ersten Brief als EZ angegeben.
Es hat also JEDER und KEINER Recht ...

Garantiebeginn soll das Datum sein, wo der Wagen die EG-ABE bekommt? Kann ich mir nicht vorstellen, da bei mir dann bereits die Garantie begonnen hat, bevor das Auto überhaupt gebaut worden ist :eek: :mrgreen:
 
sxxcrispi schrieb:
bassou schrieb:
Edit sagt noch was dazu : Zum BJ ist folgendes zu sagen : Ford berechnet des Zeitpunkt des Garantiebeginns ab dem Datum, an dem das Auto die EG-ABE bekommt ... So wurde es mir jedenfalls erklärt. Und dieses Datum wurde fälschlicherweise auf dem ersten Brief als EZ angegeben.
Es hat also JEDER und KEINER Recht ...

Garantiebeginn soll das Datum sein, wo der Wagen die EG-ABE bekommt? Kann ich mir nicht vorstellen, da bei mir dann bereits die Garantie begonnen hat, bevor das Auto überhaupt gebaut worden ist :eek: :mrgreen:

Also bei mir war Garantiebeginn mit dem Tag, wo ich ihn zugelassen habe.... mit dem Baudatum hatte des bei mir nix zu tun.... :nixweiss:
Aber vielleicht ist das bei diesem Sonderfall-Fahrzeug ja auch wieder anders?! :confusednew: :confused2:
 
Jennylein schrieb:
Hm.... ist ja n toller Mist.... :nein:
Aber wenigstens weißt du jetzt was Sache ist. Hätte nicht gedacht, dass sich das so schnell klärt.
Auch wenn der Ausgang der ganzen Sache nicht ganz so erfreulich für dich ist hast du jetzt wenigstens Klarheit....immerhin ein kleiner Trost...

Ich habe ziemlichen Druck hinter die Sache gelegt, weil ich genau eben diese Klarheit wollte.

Ein Trost ist es eher Weniger. Ich hoffe nur, dass nicht wieder eine Pechsträhne hinter dem Auto hängt, wie bei meinem Focus Kombi vorher.
Hoffen wir mal das beste ;)

@ sxxcrispi : So wurde es mir von den Fordwerken in Köln berichtet. Kann leider nur das wiedergeben
 
Jennylein schrieb:
sxxcrispi schrieb:
bassou schrieb:
Edit sagt noch was dazu : Zum BJ ist folgendes zu sagen : Ford berechnet des Zeitpunkt des Garantiebeginns ab dem Datum, an dem das Auto die EG-ABE bekommt ... So wurde es mir jedenfalls erklärt. Und dieses Datum wurde fälschlicherweise auf dem ersten Brief als EZ angegeben.
Es hat also JEDER und KEINER Recht ...

Garantiebeginn soll das Datum sein, wo der Wagen die EG-ABE bekommt? Kann ich mir nicht vorstellen, da bei mir dann bereits die Garantie begonnen hat, bevor das Auto überhaupt gebaut worden ist :eek: :mrgreen:

Also bei mir war Garantiebeginn mit dem Tag, wo ich ihn zugelassen habe.... mit dem Baudatum hatte des bei mir nix zu tun.... :nixweiss:
Aber vielleicht ist das bei diesem Sonderfall-Fahrzeug ja auch wieder anders?! :confusednew: :confused2:

Woher weißt du, dass am Tag der Zulassung tatsächlich der Garantiebeginn war und nicht auch schon vorher? Hat schonmal jemand für dich nachgeschaut?

@Bassou: Ich werde mich mal schlau machen, denn so wie man es dir gesagt hat, ergibt es keinen Sinn. Die EG-ABE bekommt der Wagen schon vor dem Produktionsdatum. Das würde tatsächlich bedeuten, dass deine Garantie begonnen hat, als die einzelnen Teile des Wagen noch im Lager herumgelegen haben. Selbst wenn die Garantie mit Produktionsdatum beginnt, wäre es ein Unding. Die Garantie beginnt ab den Tag wo der Wagen bewegt wird, nicht anders.
 
Das weiß ich, weil ich vor kurzem bei meinem Händler war und der mich drauf hingewiesen hat, dass meine Garantie ausläuft und mir geraten hat die A1 zu machen :)
und der Tag an dem meine Garantie ausgelaufen ist, war 2 Jahre nachdem ich ihn zugelassen hab... somit ist die garantie logischerweiße an dem Tag gestartet wo ich ihn bekommen bzw. zugelassen hab^^
 
Laut Ford handelt es sich hierbei um einen absoluten Sonderfall, der nicht nachvollziehbar ist. Wäre nett wenn du schauen würdest, aber ich sehe schon fast keine Chance mehr.
 
Also: Garantiebeginn ist der Tag der Erstzulassung bzw. der Tag, an dem der Wagen durch den Händler ausgeliefert wurde. Soeben durch meinen Ex-Kollegen bei den Ford-Werken in Köln erfahren. Und der hat im Gegensatz zu manch anderen wirklich Ahnung :D Das zählt übrigens nicht für Re-Importe!

@Bassou: Wenn selbst Ford sagt, dass dein Wagen ein ganz spezieller Fall und nicht nachvollziehbar ist, würde ich umso mehr auf die Kulanz pochen!
 
Danke für die extrem schnelle Antwort ! 8O

Der Händler übernimmt ja nun über die Gebrauchtwagengarantie den Schaden und bezahlt den Sprit für An- und Abreise. Ergo ist mir die Kulanz von Ford egal in dem Fall. Macht nur ein verdammt schlechtes Bild in meinen Augen. Vor allem weil sich so entschieden dagegen gewehrt wird ...
 
bassou schrieb:
Danke für die extrem schnelle Antwort ! 8O

Der Händler übernimmt ja nun über die Gebrauchtwagengarantie den Schaden und bezahlt den Sprit für An- und Abreise. Ergo ist mir die Kulanz von Ford egal in dem Fall. Macht nur ein verdammt schlechtes Bild in meinen Augen. Vor allem weil sich so entschieden dagegen gewehrt wird ...


Was ich nicht verstehe ist, dass der Händler das unbedingt selber machen möchte und dir sogar den Sprit bezahlt. Denn du hast doch die Möglichkeit, den Schaden bei einem Händler in deiner Nähe beheben zu lassen. Dafür benötigt dieser Händler nur das okay vom dem Händler, wo du die Garantie abgeschlossen hast.
 
bassou schrieb:
Das wundert mich auch. Aber was soll ich machen ? Mir sind rechtlich die Hände gebunden, leider.

Leider kannst du wohl wirklich nichts machen. Jetzt musst du sogar schon auf die Kulanz des Händlers hoffen, dass er dir erlaubt den Wagen woanders reparieren zu lassen... Versuch doch noch mal mit ihm zu sprechen, dass es für beide Seiten der einfachste Weg ist, dass du es bei dir in der Nähe machen lässt.

Der Schuldige hierbei ist wohl der erste Verkäufer der verschwiegen hat, dass er den Wagen in Polen gekauft hat. Richtig ist nämlich, dass die Garantie ab dem Zeitpunkt gelaufen ist, wo der polnische Händler den Wagen gekauft hat. Ob der jetzt in Polen noch 6 Monate unangemeldet gestanden hat, ist völlig egal. Aber wahrscheinlich wusste der erste Käufer auch nicht, dass er beim Kauf bereits keine volle Garantie mehr hat. Ob ihm das der polnische Händler gesagt hat, lassen wir mal so dahin gestellt.
 
Hallo Alex,

das läuft ja nicht gerade prickelnd mit deinem RS.
Wie gut kennst du deinen Rechtsbeistand ? Es ist leider oft so daß die sich
keine große Mühe geben wenn sie merken dass dort nicht viel zu holen ist, oder
es mit riesigem Aufwand und zu wenig Gage möglich wäre.
Hör Dich nochmal nach einer weiteren Meinung eines Anwalts um.

Noch ein Tip: Meld dich im Owners Bereich an (die Vorausetzungen hast du ja).
Dort kann nicht jeder von außen mitlesen, und du kannst deinen Fall
genauer beschreiben als du das hier vermutlich möchtest.

Gruss
Ralf
 
Solange du kein EU-Fahrzeug (ReImport) hast ist Erstzulassung auch immer gleich Garantiestart !!
Aber bei EU-Fahrzeugen sieht das wie gesagt anders aus !!

Hast du denn eine Garantie von dem Händler, also eine Hauseigene ??
oder eine über einen 3. ?? sprich A1-Garantie oder RealGarant usw
 
Sonnyduke schrieb:
Hallo Alex,

das läuft ja nicht gerade prickelnd mit deinem RS.
Wie gut kennst du deinen Rechtsbeistand ? Es ist leider oft so daß die sich
keine große Mühe geben wenn sie merken dass dort nicht viel zu holen ist, oder
es mit riesigem Aufwand und zu wenig Gage möglich wäre.
Hör Dich nochmal nach einer weiteren Meinung eines Anwalts um.

Noch ein Tip: Meld dich im Owners Bereich an (die Vorausetzungen hast du ja).
Dort kann nicht jeder von außen mitlesen, und du kannst deinen Fall
genauer beschreiben als du das hier vermutlich möchtest.

Gruss
Ralf


Ich frag am Dienstag so wir dir bereits schon mitgeteilt mal nach. Mal schauen ob der noch ne Idee hat.

An die Sache mitm Ownersclub hab ich auch schon gedacht, wöre vielleicht gar nicht so schlecht....
 
sxxcrispi schrieb:
Leider kannst du wohl wirklich nichts machen. Jetzt musst du sogar schon auf die Kulanz des Händlers hoffen, dass er dir erlaubt den Wagen woanders reparieren zu lassen... Versuch doch noch mal mit ihm zu sprechen, dass es für beide Seiten der einfachste Weg ist, dass du es bei dir in der Nähe machen lässt.

Habe versucht mit ihm darüber zu reden. Seine Aussage dazu : " Kommt nicht in Frage, weil es nurnoch Amateure gibt. Wir haben die Teile für den RS hier, die anderen müssen alles bestellen und haben 0 Plan vom RS !"

Wie man sieht : Ich bin der Depp am unteren Ende der Nahrungskette ...

Zum Ownersclub :
Mache ich auf jeden Fall as soon as possible ;)
 
Hast du nicht in deinen Fall die Möglichkeit eine Entschädigung zu bekommen oder zu wandeln/zurückzugeben !!
Weil das der Wagen jetzt älter ist und auch mind. einen Vorbesitzer mehr hat als im Kaufvertrag vereinbart ist ja eigentlich nicht ganz fair...
 
fofodriver89 schrieb:
Hast du nicht in deinen Fall die Möglichkeit eine Entschädigung zu bekommen oder zu wandeln/zurückzugeben !!
Weil das der Wagen jetzt älter ist und auch mind. einen Vorbesitzer mehr hat als im Kaufvertrag vereinbart ist ja eigentlich nicht ganz fair...

sofern der Verkäufer davon nichts wusste und der andere Vorbesitzer wie er bereits gesagt hat nicht zu ermitteln ist, wirds schwer werden da irgendwas zu machen befürchte ich...
 
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