Frage zu rechtlicher Grundlage

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Ob tatsächlich eine EZ in einem anderen EU-Land vorlag kann dem gesamten Thread nicht entnommen werden. Ich vermute, es gab sie auch nicht. Dies sage ich vor dem Hintergrund, daß ich praktisch den gleichen Fall bei einem meiner eigenen Autos erlebt habe. Auto in Belgien ohne EZ gekauft; Garantie war aber bereits vorher angelaufen, weil das auto an Ford als "verkauft" gemeldet worden war und das Fahrzeug sporadisch mit der belgischen Version unserer "roten Nummer" bewegt worden war. Also gab es hier den klassischen Fall einer Diskrepanz zwischen früherem Garantiebeginn und der später beginnenden echten EZ in Deutschland.
 
:lol: :lol: Konkretisier das doch bitte mal. Was siehst du denn was alle anderen übersehen?

Grüße
der Gamble
 
Halte uns mal auf dem Laufenden...ganz schön verwirrend das ganze...

Bei meinem RS habe ich auch schon ganz unterschiedliche Aussagen zu der Garantiezeit gehört...der Vorbesitzer hatte in bei einem Händler in Österreich gekauft...dort gibt es 4 Jahre Garantie...ob diese dann im Schadensfall auch in Deutschland gelten.... :nixweiss:

Das Ford Kundenzentrum meinte: "....theoretisch schon..."...
der eine Händler:"...auf jeden Fall 4 Jahre ab EZ in der ganzen EU...."
ein anderer Händler:...mhh...wahrscheinlich gelten nur 2 Jahre ab EZ...und die 4 Jahre nur in Österreich.."

Fazit: weiter Spass mit dem RS haben....und hoffen, dass nix kaputt geht... :)
 
Ich stimm da der Meinung vom Gamble zu.

Der Verkäufer ist ein gewerblicher Händler. Er muss also vor Weiterverkauf prüfen ob alle Daten zum Fzg. korrekt sind. Tut er dass nicht, so ist er dafür verantwortlich / haftbar !

Also m.M.n. hast du ein Recht auf Wandelung bzw. Annulierung des Kaufvertrags.

Hol dir mehrere RA Meinungen ein. Dann hast du ne verbindliche Auskunft was Sache ist. Bist ja rechtschutzversichert.

Viel Erfolg...

BTW: bis dahin solltest evtl. auch das Angebot des Händlers nicht in Anspruch nehmen. nicht dass er dir das nachher als Einverstädnis deinerseits auslegt !
 
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