Gamble schrieb:
Wie? Nicht wenigstens ein Abgasgutachten und die Nr. klebt man selbst auf? Spannend... :lol: Hauptsache man selbst hat ein gutes Gefühl.
Hauptsache mal was sagen :nixweiss:
1. es ist ein offizieller, technischer Ingenieur des Tüv Rheinland.
2. die eingetragenen Umbauten werden inkl. Fotos beim KBA durch den Tüv Rheinlnd hinterlegt.
3. für Eintragungen ist nicht zwingend eine individuelle Kennzeichnung nötig. Im Falle der gefräßten Anembo ist zumindest der Hersteller eingefräßt, eine individuelle Nummer wurde aber auf Wunsch des Prüfers mit angebracht.
4. tatsächlich ist bei der Ansaugbrücke kein separates Abgasgutachten notwendig. Ich kann Dir nicht erklären warum (weil ich’s nicht verstanden habe)... der TÜV wird aber wissen warum.
vielleicht sollte man sich mal ein wenig mit Abnahmen nach 19(2) StVZO beschäftigen, bevor man alles madig macht.
Sinn und Zweck einer „Einzelabnahme“ ist es nunmal, Umbauten die nicht der Norm entsprechen abzunehmen. Und wenn der Prüfer (der übrigens das Ganze „gelernt“ hat) ein Vergleiichsgutachten als Grundlage seiner Prüfung nimmt UND diese Abnahme dann auch bei seinem Vorgesetzen rechtfertigen kann (Abnahmen werden nämlich zumindest beim TÜV „doppelt“ überprüft), dann hat das Ganze schon seine Richtigkeit.
Und bevor jetzt weiter gemunkelt wird. Man bekommt eine offizielle Rechnung des TÜV. Es wird kein Schmiergeld oder sonstwas gezahlt.
Und auch die Möglichkeit der Eintragung hat dort seine Grenzen. Meine damalige Milltek umtimate wollte er zb nicht eintragen, da sie bei der Messung 2 dB zu laut war. :nixweiss: