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Guten morgen zusammen! :winken:

Ham wir im Forum n Threat wo es um Reifendimensionen geht? Hab in der Suche nichts gefunden. Also das sich z.b. einer 245er oder 255er draufgezogen hat und sich am Fahrverhalten was geändert hat.
Google hat viel, aber die einen sagen dies, die anderen das :motz:
Danke scho im vorraus...
 
das kann man recht schnell erklären.

da gibts 2 Variablen zu beachten, basierend darauf, dass immer der gleiche Reifentyp genutzt wird.

1. Wird die Bereifung breiter, erhöht sich der mechanische Grip. Also mehr Querkräfte können genutzt werden. Nachtei, der Reifen hat ein höheres Gewicht, also größere Massenträgheit. Beschleunigung und Bremsungen haben somit mehr Massenträgheit. Dazu im gesamten immer mehr Lauffläche und reibung, könnte isch auf den Spritverbrauch auswirken.

2. Welche Felge wird gefahren, sprich welche Breite. Denn Reifen können Ihre Breite nur auf der passenden Felge nutzen. Also muss die reifenbreite auf die entsprechende Felge passen, um optimales "walken" zu ermöglichen.

Serienfelge 8,5x19 ist mit 235er, maximal 245er vernünftig zu fharen.
 
Drunkenmonkey288 schrieb:
Hey! Hab schon nen bissel gesucht aber find es nicht! ich weiß das es schon mal gesagt wurde! Aber was wiegt die orginal Felge vom RS ohne Gummi?

in red lackiert:
 

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Namd leute.
ich suche nach daten von unser serienbenzinpumpe.gibts speziell über die schon nen thread oder weis einer genaue daten darüber? Also max. Fördermenge und max. Druck oder vll sogar die genaue bezeichnung der pumpe?

Danke
 
wie schnell warst denn wirklich? :nixweiss:

fakt ist auch wenn er dich wg gefühlter 100km/h innerorts filmt und deshalb anzeit is das kein gerichtsverwertbarer beweis!
ein fähiger anwalt zerlegt auch blitzerfotos von mobilen blitzer... :maul:

aller schlimmstens wirste nen kleines busgeld ~50€ maximal bekommen ....

sollte mehr bei rauskommen einspruch einlegen und nen fachanwalt nehmen....
also eier schaukeln und den Hobbykameraman ignorieren...

alles angaben aber ohne gewähr...
 
ReSi schrieb:
Es geht schon wieder los...

Kaum der 1. März und gleich werde ich angeblich gefilmt, wie ich mit über 100 Kmh bei uns
durchs Dorf fahre.
Der nette Man will mich jetzt damit bei der Polizei anzeigen, weil er meint, dass man eindeutig
das Nummernschild erkennt.

Ist die verwendung von einem Video juristisch in Ordnung?
und kann ich eine gegenanzeige starten, weil er mich ohne meiner Erlaubniss gefilmt und beobachtet hat?


Lg

Ich würde den Kerl auslachen und fragen ob er der Hilfssheriff ist.
Was will er mit einem Video anfangen? Selbst vor Gericht ist sowas kein Beweismittel.
Was einige Leute für zeit bzw. langeweile haben müssen.

Würde mir da keine Gedanken machen, fahr lieber noch paar mal gemütlich vorbei und lass es knallen. :prost:
 
auch 70 ist innerorts zu viel. davon abgesehen kann man mit hilfe eines videos sehr wohl die geschwindigkeit bestimmen, das geheimnis dahinter nennt sich weg/zeit.

die gegenanzeige würd ich mir an deiner stelle klemmen, da kommt eh nichts bei raus. ob dir bei dem video was passieren kann bezweifle ich, genaues kann dir aber nur jemand sagen, der sich damit auskennt. an deiner stelle würd ich mir aber weniger gedanken um das video machen als darum, wie ich durch den ort kachel. ob nun zu schnell oder zu laut, nimm einfach mal nen bissl rücksicht , dann passiert sowas auch nicht.
 
ReSi schrieb:
Hm?


Jaa angeblich 100 dabei fahre ich maximal 70, er ist nur halt extrem Laut was den meisten nicht gefällt


Mir ist was ähnliches passiert, jedoch kam keine Anzeige, kann höchstens sein dass eine Streife sich den RS mal ansieht.

Ich habe mir jedoch mittlerweile abgewöhnt im Dorf zu rasen. :thumbs-up_new:
 
Lass ihn dich anzeigen das geht zur Staatsanwaltschaft. Sollte daruaf irgendeine Post kommen zwecks anfrage oder Anhörung was ich
mir nicht vorstellen kann sag deiner Rechtschutzversicherung bescheid, geh zum Anwalt und der wird das Abschmettern. Ich geh
davon aus der will dir nur Angst machen, in der Regel sind das dann immer die die Vollgesoffenen im Ort fahren die Erfahrung hab ich gemacht :DX:
 
Also auf die Erklärung was die StA mit nem Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zu tun hat bin ich mal gespannt.... :popcorn_essen:
Was hier manchmal für ein Zeug erzählt wird... :nein:


Aber Sorgen würde ich mir jetzt auch nicht machen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das jemand von nem anerkannten Gutachter auswerten lässt und tatsächlich versucht über die Weg/Zeit Berechnung was zu machen falls nicht schon 30 Videos dieser Art existieren.
Allerdings würde ich mir mal Gedanken machen ob das sein muss so durch ein Dorf zu heizen oder ob man es nicht vielleicht doch schafft mal kurz piano zu fahren.

Und Resi an deiner Stelle würde ich mal zum Augenarzt wenn du aus 10 Metern keine Nummernschilder mehr lesen kannst...


Grüße
der Gamble
 
@Gamble

Im schlimmsten Fall gehts an die STa allein schon da es auf eine Anzeige eine Ermittlung gibt und je nach dem wie diese Ausfallen sollte
ganz einfach............die Polizei ist verpflichtet einer Anzeige in Form von ermittlungen nachzugehn, sollte sich das erwartend in Rauch
auflösen da die Beweislage einfach nicht ausreicht gibts Post mit Ermittlungverfahren eingestellt
 
Nein!
Die StA hat nur was damit zu tun wenn es sich um eine VerkehrsSTRAFTAT oder Straftat im Zusammenhang mit der Owi handelt und nicht um eine VerkehrsORDNUNGSWIDRIGKEIT zu denen ein einfacher Geschwindigkeitsverstoß zählt.
Im Klartext, fährste jemand platt während du zu schnell bist, haust bei nem Unfall ab oder bist besoffen ist die StA mit im Boot. Ansonsten nicht. Alles nachzulesen §§40 ff OwiG.
Diese Sache würde also NIEMALS an die StA gehen.

Die Polizei hat, ähnlich wie im §163 StPO, einen Erforschungszwang der sich aus §53 OwiG ergibt.
Allerdings frage ich mich was das mit der StA zu tun haben soll? Die zwei sind nicht untrennbar miteinander verbunden.
Nach der Anzeigenaufnahme geht der Vorgang dieser Art an die örtliche Verwaltungsbehörde/ Bußgeldstelle , NICHT an die StA.

Da gibts dann am Ende Post von der Verwaltungsbehörde, nicht von der StA, weil sie nix damit zu tun hat und auch nicht bekommt.

Es gibt u.a. Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen. Das ist aber nicht das selbe obwohl in beiden das Wort Anzeige vorkommt und man beides umgangssprachlich einfach nur als Anzeige bezeichnet. ;) :idee:


Grüße
der Gamble
 
Ok............ich lass mir gern auch was erklären :)
aber im Ende hast du recht mit der Aussage vielleicht sollte man im eigenen Wohnort doch PIana machen, ich hab die selbe
Erfahrung gemacht. Einfach gasfuß oben lassen :DX:
 
Pumadriver schrieb:
Ok............ich lass mir gern auch was erklären :)
aber im Ende hast du recht mit der Aussage vielleicht sollte man im eigenen Wohnort doch PIana machen, ich hab die selbe
Erfahrung gemacht. Einfach gasfuß oben lassen :DX:

:thumbs-up_new:

Grüße
der Gamble
 
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