Tieferlegungsfedern / Fahrwerk

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Könnte kotzen...

Habe im Sommer die Tieferlegung und Spurverbreiterung von H&R eingebaut. Ich mein 20mm tiefer und 30mm pro Achse breiter waren es... natürlich alles eingetragen (Schmiedefelgen)

Winterreifen 225/40 r18 vor paar wochen draufgeklatscht.

Ich wollte sicher gehen und habe noch mal mit allen Unterlagen beim GTÜ nachgefragt ob ich die Felgen mit den Umbauten fahren darf... nach dem er sich noch mal alles angesehen hat war alles gut. Brauch mir keine Sorgen zu machen.

Heute wurde ich in Köln Deutz von einem schwarzen BMW (Einsatzgruppe Rennen) angehalten. Sie haben mein Auto komplett durchgecheckt.

Es heißt ich darf die Kombi nicht fahren. Der GTÜ darf wohl nur eine Einzelabnahme machen. Für sowas müsste ich zum TÜV Rheinland.

Haben mir 50 Euro Strafe aufgebrummt. Ich habe ja noch glück das der Chef von Ihm mich nicht erwischt hat. Sonst wären 150 Euro, 1 Punkt ins Flensburg und ich dürfte nicht mehr weiter fahren (abschleppkosten etc.)

Was mich mega aufregt ist das ich noch einmal nach gefragt habe und alles OK schien.

Jetzt muss ich noch beim TÜV Rheinland 120 Euro hinblättern. Und die 50 Euro Knolle.

Meine Frage: ist das richtig so?
Kann es nicht sein das sich der Polizist irrt? Oder habe ich einfach die Arschkarte weil ich auf die Falschen gehört habe.

Darf ich die Spurplatten ausbauen und mit der Tieferlegung weiter fahren? Weil der Herr Polizist sagt selbst das ist nicht erlaubt. Ich müsse auch die alten Federn einbauen...

Ein Kumpel wiederum behauptet das nur die Platte relevant ist. Die Tieferlegung durfte ich beibehalten. Was ja auch Sinn macht weil die Felgen ja auch kleiner als dir Originalen sind.


Bitte um hilfe.
 
Meinem letzten Stand nach dürfen GTÜ, Dekra etc. ,in NRW zumindest, lediglich Änderungsabnahmen durchführen. Einzelabnahmen dürfen meines Wissens nach nur die Organisation durchführen die in einem Bundesland zur "Technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr" bestellt sind.

Das Ganze ist also abhängig vom Bundesland. In den alten West-Bundesländern ist es einer der TÜV, in den neuen Ost-Bundesländern nur die DEKRA.

Alle anderem Organisationen oder freien Sachverständigen dürfen KEINE Einzelabnahmen abnehmen.




Wenn du zB ne passende ABE für das FW hast dürfte eine Änderungsabnahme für das Setup ausreichen. Einfach fahren würde ich mir überlegen...

Aber ist ein paar Jahre alt das Wissen. :nixweiss:
 
Ich fahre die gleiche Kombi. In dem Gutachten von H&R steht doch ganz klar drin, dass die 15mm (30mm pro Achse) Spurverbreiterung >>nur<< in Kombination mit den orig. Schmiedefelgen gefahren werden dürfen. Ich denke mal nicht, dass du mit montierten Winterreifen da warst und die Kombination hast per Einzelabnahme abnehmen und eintragen lassen.
Insofern:
Sommer -> Tieferlegung + Spurverbreiterung + orig. Schmiedefelgen
Winter -> Tieferlegung + Winterreifen (225/40 R18 auf 7,5x18 ET 50 oder Felge mit vorhandener ABE)
 
Gamble schrieb:
Meinem letzten Stand nach dürfen GTÜ, Dekra etc. ,in NRW zumindest, lediglich Änderungsabnahmen durchführen. Einzelabnahmen dürfen meines Wissens nach nur die Organisation durchführen die in einem Bundesland zur "Technischen Prüfstelle für den Kfz-Verkehr" bestellt sind.

Das Ganze ist also abhängig vom Bundesland. In den alten West-Bundesländern ist es einer der TÜV, in den neuen Ost-Bundesländern nur die DEKRA.

Alle anderem Organisationen oder freien Sachverständigen dürfen KEINE Einzelabnahmen abnehmen.




Wenn du zB ne passende ABE für das FW hast dürfte eine Änderungsabnahme für das Setup ausreichen. Einfach fahren würde ich mir überlegen...

Aber ist ein paar Jahre alt das Wissen. :nixweiss:
Ja das ist soweit korrekt. Einzelabnahme dürfen in den alten Bundesländern nur der TÜV und in den neuen nur die Dekra machen.

In diesem Fall ist es wahrscheinlich Unfug, was der GTÜ Mensch erzählt hat. Du hättest die Winterfelgen mit Spur und Tieferlegung genauso eintragen müssen wie die Sommerräder, da es keine originalen Räder sind. In diesem Fall hat die Polizei leider recht...

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Darf ich also die Platten ausbauen und mit den Winterfelgen inkl. Tieferlegung weiter fahren?

Weil selbst das dürfte ich laut dem Polizisten nicht.

Habe die Woche keine Zeit zum TÜV zu fahren. Kriege bald ein Kind und hab so schon genug zu tun (hausbau etc.)

Dann schraub ich am sonntag halt die platten aus
 
Da müsstest du mal in die ABE des Fahrwerkes schauen. Wenn dort nur eine Einbauabnahme vorgeschrieben ist die an keine weiteren Bedingungen geknüpft ist, hättest du die ja bereits. Ich vermute aber mal, dass dort noch ein Passus ist von wegen iVm Originalfelgen... o.ä. Wenn du davon abweichst indem du andere Felgen verbaust, müsstest du das meine ich, per Einzelabnahme machen lassen um genau diese Kombi von FW u Felge/Reifen fahren zu dürfen.
 
Also im Teilegutachten steht:

Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
Es bestehen keine Technischen Bedenken gegen die Verwendung von serienmäßigen sowie weiteren Rad/reifemkombinationen in Verbindung mit der beschriebenen Fahrwerksänderung.

http://www.h-r.com/bin/28747.pdf

Heist für mich der Polizist irrt sich. So ein Theather wegen kleineren und schmalleren Felgen...
 
Der Satz ist ja ziemlich schwammig. In der Unbedenklichkeitsbescheinung von Schroth damals für meinen H-Gurt stand das auch so drin und der Tüver bei der anschließenden Einzelabnahmne meinte auch das die Hersteller oft keine Bedenken bei sowas hätten aber das auch nicht prüfen.

Wenn du den Satz so nimmst wie er da steht müsstest du ja, überspitzt gesagt, auch 24“ Felgen einfach aufstecken und losfahren können ohne das dir dafür einer auf die Finger klopft. Von daher würde ich diesen Satz so interpretieren, dass es nicht nur eine oder mehrere abschließend bestimmte Felgen gibt die ausschließlich damit verwendet werden dürfen sondern auch andere weil die Felgen keine speziellen Voraussetzungen aufweisen müssen.

Da diese Kombination aber bis dato nicht geprüft ist würde ich denken, dass da trotzdem eine Abnahme fällig ist.

Wie gesagt, nur mein etwas älteres Wissen dazu und mir ist dazu nix Neueres bekannt. Heißt aber natürlich nix. :mrgreen: Die Kollegen in Köln machen das aber nicht nur mal so nebenbei weil denen gerade mal einer auf den Sack geht, sondern die beschäftigen sich schon spezieller mit der Thematik als der normale Streifenpolizist der noch jede menge andere Themenfelder zu bearbeiten hat.
 
Der Satz in dem Gutachten ist überhaupt nicht schwammig, er hat bei dem Zitat des Gutachtens nur den wichtig(st)en Teil vergessen. Nämlich unter welchen Bedienungen keine technischen Bedenken bestehen. Dort steht, dass bei anderen (außer den serienmäßigen Rad-/Reifenkombination) eine ABE/Teilegutachten für diese Vorliegen muss und alle Auflagen aus dieser ABE/Teilegutachten ebenfalls eingehalten werden müssen.

Kurz um, das was ich heute morgen schon geschrieben hatte:
Sommer -> Tieferlegung + Spurverbreiterung + orig. Schmiedefelgen
Winter -> Tieferlegung + Winterreifen (225/40 R18 auf 7,5x18 ET 50 oder Felge mit vorhandener ABE)

Sofern der Prüfer es richtig gemacht hat sollte in der Änderungsabnahme auch einmal nur die Federn drinstehen und einmal die Spurverbreiterung (in Verbindung mit den Schmiedefelgen).
Somit darf man, egal ob mit Sommer- oder Winterbereifung, den RS mit allen serienmäßigen Rad-/Reifenkombinationen oder Rad-/Reifenkombinationen die eine ABE/Teilegutachten haben ohne Spurverbreiterung fahren. Mit Spurverbreiterung, wie gesagt nur mit den Schmiedefelgen oder erneuter Änderungsabnahme.
 
Schaue nochmal im Gutachten der Felgen, ob da was drinsteht bzgl. Tieferlegung. Wenn da nix drinsteht dann kannst du die Felgen ohne Spurplatte fahren. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Federn separat eingetragen sind und nicht in Verbindung mit Spurplatten und Serienbereifung.

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Ok vielen Dank für eure Hilfe!

Ich werde die Tage einfach zum TÜV Rheinland gehen und alles abnehmen. Dürfte kein Problem sein denk ich.

Hoffe nur wird nicht allzu teuer.
 
Wenn du alle Gutachten dabei hast, am besten schon vorbereitet, sollte das kein Problem sein. Wird wahrscheinlich rund 120 Euro kosten, je nach Prüfer.

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War jetzt an 3 TÜV Rheinland Stellen alle haben keine Zeit gehabt. Dabei hieß es am Telefon noch kommen Sie nachmittags um 13 Uhr vorbei.

Habe jetzt ein Termin in Köln Poll Morgen.
Aber eine Frage (da der TÜV Mann in Mülheim direkt meinte vorne absolutes NoGo)

Sind die zu weit draußen? Soll ich die Spurplatten bei den Winterfelgen weg lassen?




Zum Vergleich nochmal hier die Original RS Schmiedefelgen


Und ein Tipp:
Niemals Tieferlegen oder Spurverbreitern wenn ihr den RS Alltäglich benutzt :doh:

sorry dass die Bilder so verdreht sind. Hab alles über mein Smartphone postet.
 
Ich fahre im Sommer die Schmiedefelgen 20mm tiefer und 30mm/Achse breiter (beides Eibach) und laut TÜV ist es vorne grenzwertig, aber noch legal, daher auch eingetragen. Damit sollte ja alles, was gleich weit raussteht, auch passen.
Was hast du denn für Felgen im Winter in Bezug auf Breite und ET?
 
Ich fahre Carmani 9 Compete im Winter.

ET weiß ich leider nicht aus dem Kopf...

der TÜV hat mir die Spurplatten nicht erlaubt. Habe freundlichen gefragt ob ich die Bühne nutzen darf. Hab sie sofort abgeschraubt. Hat mich 90 Euro gekostet.
Die Reifen würden zu weit rausschauen.

**** happens. Dann muss ich halt die Platten im Sommer immer drauf montieren.

Mein Glück war das mein Drehmomentschlüssel noch im Auto war. Wollte eigentlich noch nachknicken :lachtot:
 
pwnRS schrieb:
War jetzt an 3 TÜV Rheinland Stellen alle haben keine Zeit gehabt. Dabei hieß es am Telefon noch kommen Sie nachmittags um 13 Uhr vorbei.

Habe jetzt ein Termin in Köln Poll Morgen.
Aber eine Frage (da der TÜV Mann in Mülheim direkt meinte vorne absolutes NoGo)

Sind die zu weit draußen? Soll ich die Spurplatten bei den Winterfelgen weg lassen?




Zum Vergleich nochmal hier die Original RS Schmiedefelgen


Und ein Tipp:
Niemals Tieferlegen oder Spurverbreitern wenn ihr den RS Alltäglich benutzt :doh:

sorry dass die Bilder so verdreht sind. Hab alles über mein Smartphone postet.
Warum nicht tieferlegen und verbreitern bei daily use?

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Moin!

Ich hab nun endlich meinen Focus auch etwas der Erde näher bringen lassen.
Nun bekomme ich aber bei der Verstellung des Fahrwerks die Fehlermeldung, dass der Fahrmodus nicht verfügbar sei.
Woran könnte das liegen bzw. wie kann ich es beheben?

Grüsse!
 
Ist evtl. eine Kabelverbindung zu den Dämpfern unterbrochen?
Vielleicht wurde ein Stecker nicht wieder richtig verbunden oder es besteht ein Kabelbruch.
 
Puh keine Ahnung.
Daran, dass die Batterie abgeklemmt war, kann es nicht liegen oder?
 

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