karaya1
Well-known member
- Registriert
- 22 Feb. 2010
- Beiträge
- 529
- Punkte Reaktionen
- 0
olly204 schrieb:Moinsen, also ich meine nicht, dass die abgeschlossene Garantie-Verlängerung wirksam ist:
Auszug aus der Produktinformation:
Garantie:
Ford (Fahrzeug)
- Die Ford Neuwagengarantie von 2 Jahren bleibt erhalten.
- Bitte beachten Sie, dass eventuelle Schäden an Aggregaten und Teilen, die nicht dem
werkseitigen Lieferumfang entsprechen, nicht durch einen beim Fahrzeugkauf eventuell
abgeschlossenen Ford Protect Garantieschutzbrief abdeckt sind. Gleiches gilt für
vermeidbare Schäden, die als Folge von Defekten an Aggregaten oder Teilen auftreten, die
nicht in diese Garantie eingeschlossen sind.
Ich erkenne hier ganz klar, dass die MP350 Teile nicht zum Auslieferungzustand gehören und damit
nicht Bestandteil der verlängerten Garantie sind. Das wäre für die Bauteile jetzt auch nicht sonderlich problematisch,
aber da steht nun auch:
"Gleiches gilt für vermeidbare Schäden, die als Folge von Defekten an Aggregaten oder Teilen auftreten, die
nicht in diese Garantie eingeschlossen sind."
Das heißt, die MP350 Komponenten, einsch.Software gehörte nicht zum Auslieferungszustand und ist nun z.B.
für einen Turboladerschaden oder Motorschaden verantwortlich, also keine GARANTIE !!!
Im Umkehrschluß: wer noch Werksgarantie hat, genießt diese, aber eventuell abgeschlossene Verlängerungen
sind leider nichtig, weil die werden immer sagen, egal was passiert, hat mit der Leistungssteigerung zu tun
So sehe ich das.
Was meint Ihr??
Gruß Olly
Habs mir auch nochmal durchgelesen:
"Gleiches gilt für vermeidbare Schäden, die als Folge von Defekten an Aggregaten oder Teilen auftreten, die
nicht in diese Garantie (Ford Protect Garantieschutzbrief) eingeschlossen sind."
Dieser Satz birgt zumindes theoretisch ganz schön Zündstoff. Beispielsfall: der Mountune-LLK gibt seinen Geist auf, in der Folge überhitzt der Motor und stirbt den Hitzetod. Dann greift auch nach meiner Auffassung die Verlängerungsgarantie von Ford nicht für den Motor und streng genommen bekommt man nur einen neuen LLK von CNG-Technik (Garantie Leistungssteigerungs-Kit). Zumindest wenn man die Garantiebestimmungen liest und diese erstmal so im Raume stehen lässt.
Noch interessanter wird die Frage bei der anderen MAP/Software...die gehört ebenfalls nicht zum ausgelieferten Serienzustand. Welche Schäden an Motor, Lader, Getriebe etc. kann man alles in der Folge auf die geänderte Software schieben (sofern diese defekt war...wer definiert das)??
ABER: die Frage ist nun, ob Ford für ein offiziell über die Händler angebotenes Kit die Garantie im Extremfall verweigert? Schließlich macht das Kit rein technisch aus dem normalen RS einen RS 500, und der genießt vollen Ford-Protect-Garantieumfang.
Und was sind VERMEIDBARE Schäden?? Sicher wenn ich trotz roter Bereich Kühlflüssigkeit und kochendem Öl weiter fahre.
Und inwieweit muss auch im Beispiel mit dem defekten LLK CNG-Technik für den defekten Motor als Folgeschaden aufkommen? Und weshalb ist in meinen Beispiel der LLK überhaupt defekt gegangen (Einbaufehler Ford-Werkstatt, grober Steinschlag?)....alles Garantierelevant.
Also ich hätte mir schon eine klarere Aussage von Ford gewünscht zu den Garantiebestimmungen! Schließlich ist das dann nix anderes als ein RS 500 in weiß, blau oder grün!
Wie seht ihr das? Vielleicht kann sich ein Werksmitarbeiter/Garantiebestimmungs"vertrauter" dazu äußern. Zumal die ersten Händler ja offenbar den interessierten Kunden einfach sagen "ja, Verlängerungsgarantie ist dabei".
Gruß, karaya
PS: und zu guter letzt muss man sich natürlich überlegen, wie wahrscheinlich ist das, das Downpipe, Luffi-Kasten, LLK oder MAP defekt sind und einen Folgeschaden verursachen??