Moinsen, also ich meine nicht, dass die abgeschlossene Garantie-Verlängerung wirksam ist:
Auszug aus der Produktinformation:
Garantie:
Ford (Fahrzeug)
- Die Ford Neuwagengarantie von 2 Jahren bleibt erhalten.
- Bitte beachten Sie, dass eventuelle Schäden an Aggregaten und Teilen, die nicht dem
werkseitigen Lieferumfang entsprechen, nicht durch einen beim Fahrzeugkauf eventuell
abgeschlossenen Ford Protect Garantieschutzbrief abdeckt sind. Gleiches gilt für
vermeidbare Schäden, die als Folge von Defekten an Aggregaten oder Teilen auftreten, die
nicht in diese Garantie eingeschlossen sind.
Ich erkenne hier ganz klar, dass die MP350 Teile nicht zum Auslieferungzustand gehören und damit
nicht Bestandteil der verlängerten Garantie sind. Das wäre für die Bauteile jetzt auch nicht sonderlich problematisch,
aber da steht nun auch:
"Gleiches gilt für vermeidbare Schäden, die als Folge von Defekten an Aggregaten oder Teilen auftreten, die
nicht in diese Garantie eingeschlossen sind."
Das heißt, die MP350 Komponenten, einsch.Software gehörte nicht zum Auslieferungszustand und ist nun z.B.
für einen Turboladerschaden oder Motorschaden verantwortlich, also keine GARANTIE !!!
Im Umkehrschluß: wer noch Werksgarantie hat, genießt diese, aber eventuell abgeschlossene Verlängerungen
sind leider nichtig, weil die werden immer sagen, egal was passiert, hat mit der Leistungssteigerung zu tun
So sehe ich das.
Was meint Ihr??
Gruß Olly