Frage zu rechtlicher Grundlage

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Das wäre aber echt traurig !!
Wir hatten mal einen ähnlichen Fall, dort kam es auch aufgrund des EU-Fahrzeuges zu einer änderung der Erstzulassung !!
War ein 2003er Mondeo der als 2005er Mondeo verkauft wurde (stand auch so im Brief)
Das Auto war 2003 im Ausland zugelassen und wurde 2005 nach DEU importiert und ein neuer Brief wurde ausgestellt mit Erstzulassung 2005 !!
Da wurde eine Entschädigung/ ein Ausgleich gezahlt !!

Aber wie das rein rechtlich geregelt ist kann ich leider nicht sagen !!
Aber warum sollst du jetzt drauf sitzen bleiben ?
 
Das große Problem, dass ich sehe ist, dass ich den Brief bei Kauf nicht vorliegen hatte. Sprich der lag noch bei der Bank und wurde mir im Nachhinein zugestellt zum Anmelden.
Im Brief ist unten rechts ein Stempel vom Landrat Gummersbach im Kasten mit dem Datum aus Okt. 2009. Laut Ford ist dies das H[blabla] Datum ( habe das Wort wegen Handyverbindung nicht verstanden und auf Nachfrage wurde da gesagt, dass das das Datum ist, andem das Fahrzeug die EG-ABE bekommen hat ). Und Laut Ford ist DAS das Datum, an dem der Garantieanspruch beginnt
 
Das ist echt alles sch###e gelaufen! Aber glaub mir....bei deutschen Fahrzeugen beginnt die Garantie am Tag der Erstzulassung.....Ich weis es!!
 
Ich glaube dir das auf jeden Fall, nur eben ICH muss wieder den Fettnapf finden und darin Baden gehen :D
 
scheint ja echt dumm für dich gelaufen zu sein. :(
spricht natürlich für den händler, dass er nen auto verkauft, über das er selbst nichtmal richtig bescheid weiß, wenn wir ihm mal unwissenheit vorwerfen. find ich einfach nur schwach und dann noch behaupten, alle anderen händler/werkstätten wären amateure...wer im glaushaus sitzt... :nein:

du kannst ja deinen rs in ner werkstatt nochmal richtig durchchecken lassen um zu sehen, ob sonst alles damit in ordnung ist, oder noch andere überraschungen lauern. wird natürlich nicht kostenfrei für dich sein, aber dann hättest du zumindest gewissheit und hoffentlich ruhe.
würde da den brands in frechen empfehlen, ist zwar nen stück von dir weg, aber die kennen sich da mit'm rs richtig gut aus und haben schon viele mit diversen problemen gehabt und soweit ich weiß bisher allen helfen können.

ich drück dir die daumen, dass sonst alles gut läuft und du viel spaß mit deinem rs hast, dann ist vielleicht auch bald alles vergessen und du kannst deinen rs genießen! ;)
 
Hey cart,

Danke für den Tip. Ich werde mir mal überlegen ob das der richtige Weg ist. Klingt aber super.
Werde mich mit den Jungs mal in Verbindung setzen ;)

Genießen tue ich allerdings den RS trotzdem. Einfach das geilste Auto meiner Meinung nach ;)
 
Hab mich gerade mal durch den ganze Thread gelesen.
Vielleicht solltest du nochmal einen anderen Anwalt aufsuchen.

m.M.n. ist das ganze sehr wohl ein Problem des Verkäufers auch wenn man ihm nicht umbedingt unterstellen kann, dass er das ganze mit Absicht so hat laufen lassen.

Fakt ist aber nunmal, er ist als Autoverkäufer der Fachmann und dann muss er sich, bzw die Daten des Fahrzeuges, bevor er es in sein Angebot nimmt, gründlich durchchecken und aufbreiten. Dafür ist er ja Autohändler und nicht Privatmann. Die Möglichkeiten hat er ja. Und in der heutigen Zeit sind Importe und Reimporte ja nichts Ungewöhnliches. Wenn du es schon hinbekommst das rauszufinden sollte es ihm erst recht möglich sein zu erkennen, dass da was nicht stimmen kann denn ER ist der Fachmann.
Anders sähe das bei einem Kauf von einem Privatmenschen aus.

Sollte er das übersehen, ist das in meinen Augen sein Pech. Da kann er sich nicht einfach hinstellen und behaupten: "Wusste ich auch nicht, dein Pech!"

Du hast es jetzt eben bemerkt und genauso hätte er es bemerken können bzw sogar MÜSSEN!
Das Problem springt ja nicht einfach von ihm weiter auf dich, nur weil du den Wagen von ihm gekauft hast.

Ich denke zwar, dass du den Wagen jetzt ungerne wieder abgeben willst aber es gibt sicherlich noch andere und ich sage nochmal, es ist als Fachmann sein Problem wenn er das nicht abcheckt vorher, nicht deins.
Dann hat er halt ne Karre wo er das Geld wiedergeben muss und eben schaut ob er die günstiger verkauft oder den vorherigen Käufer versucht in Regress zu nehmen.

Er ist der Fachmann, du nicht!!! Und er muss es merken! Tut er das nicht kann er doch nicht einfach sagen: "Ah, wusste ich nicht. Ist jetzt dein Problem."
Wenn du als Privatperson dazu in der Lage bist das zu ermitteln (innerhalb eines Tages und ohne Zugang zum ETIS) muss er das schon lange können.
Und wenn er pennt dann muss er halt schauen wie er die Karre quit wird, nicht DU!


Du verlässt dich auf seine Angaben und sollst nachher der gearschte sein weil er seine Hausaufgaben nicht gemacht hat? Kann ich mir irgendwie nur schwer vorstellen.
Ich würde das nicht auf sich beruhen lassen und versuchen die Karre zurückzugeben um mir ne andere zu kaufen MIT Garantie. Und dabei würde ich wie oben argumentieren.

Vielleicht kommste da strafrechtlich nicht weiter aber im Zivilrecht kann ich mir nicht vorstellen, dass du den Wagen nicht zurück geben kannst... ( Dabei müsstest du natürlich damit rechnen, dass er dir was für die "Abnutzung" durch den Gebrauch abzieht)

Grüße
der Gamble
 
Irgendwas passt da nicht.... :confusednew:
Also ich bin kein Anwalt aber nach meiner Logik fängt die Garantie an ab Zeitpunkt der übernahme des produkts/Auto.
Wenn ich mir einen DVD player gekauft habe, also einen neuen,originalverpackten, kann der von mir aus auch schon 5 jahre im Schrank beim Mediamarkt gestanden haben.
Die Garantie für mich als Kunde gilt ab dem Zeitpunkt wenn ich mit dem Gerät unter dem Arm aus dem Laden gehe.

Und was steht denn eigentlich im Vertrag als Datum für Erstzulassung bzw. Herstellungsdatum?
Da muss ja auch irgendwas angegeben sein. Wenn da nichts steht oder da doch schon was von 2009... Dann hat der Händler dich vielleicht beschissen aber du Pech, hättest du auch sehen können/müssen.
Wenn dann doch etwas von 2010 steht ist doch ganz klar den kürzeren gezogen weil er seinen teil des Vertrags (Produktionsdatum) nicht eingehalten hat.
-> Sein Problem -> Wandlung oder Teilweise Rückerstattung.
 
Patl schrieb:
Irgendwas passt da nicht.... :confusednew:
Also ich bin kein Anwalt aber nach meiner Logik fängt die Garantie an ab Zeitpunkt der übernahme des produkts/Auto.
Wenn ich mir einen DVD player gekauft habe, also einen neuen,originalverpackten, kann der von mir aus auch schon 5 jahre im Schrank beim Mediamarkt gestanden haben.
Die Garantie für mich als Kunde gilt ab dem Zeitpunkt wenn ich mit dem Gerät unter dem Arm aus dem Laden gehe.

Es ist einfach so: Die Garantie beginnt ab der EZ. Wenn das Auto 3 Jahre unzugelassen rum steht läuft auch keine Garantie. Wenn ich eine Tageszulassung kaufe, die vor drei Monaten gemacht wurde, läuft die Garantie ab der EZ also seit 3 Monaten, auch wenn ich das Auto erst heute kaufe und übernehme.....

Und das Herstellungsdatum steht auf fast keinem Kaufvertrag. Das kannst im Brief nachlesen. Die Erstzulassung ist entscheidend.....
 
Markus RS schrieb:
Patl schrieb:
Irgendwas passt da nicht.... :confusednew:
Also ich bin kein Anwalt aber nach meiner Logik fängt die Garantie an ab Zeitpunkt der übernahme des produkts/Auto.
Wenn ich mir einen DVD player gekauft habe, also einen neuen,originalverpackten, kann der von mir aus auch schon 5 jahre im Schrank beim Mediamarkt gestanden haben.
Die Garantie für mich als Kunde gilt ab dem Zeitpunkt wenn ich mit dem Gerät unter dem Arm aus dem Laden gehe.

Es ist einfach so: Die Garantie beginnt ab der EZ. Wenn das Auto 3 Jahre unzugelassen rum steht läuft auch keine Garantie. Wenn ich eine Tageszulassung kaufe, die vor drei Monaten gemacht wurde, läuft die Garantie ab der EZ also seit 3 Monaten, auch wenn ich das Auto erst heute kaufe und übernehme.....

Und das Herstellungsdatum steht auf fast keinem Kaufvertrag. Das kannst im Brief nachlesen. Die Erstzulassung ist entscheidend.....

Schon klar das ich auf eine Tageszulassung/Jahreswagen usw. keine 2 Jahre Neuwagengarantie habe :lol:
Ob das jetzt dann die Erstzulassung ist oder das übergabedatum des Fahrzeuges an den Erstbesitzer wäre in diesem Fall ja auch egal. Es geht mir ja darum das die Garantie der Logik nach bei einem Neufahrzeug nicht schon beginnen kann, wenn das Fahrzeug noch im Werk/Händler steht, also bevor ich als Kunde das Fahrzeug übernehme/annehme.
Ich habe meinen neuen RS mitte März 2010 vom Händler übernommen. Gebaut wurde er Ende Februar. Jetzt lasse ich noch ein paar Kleinigkeiten über die Garantie erledigen eben bevor eben Mitte März 2012 die Garantie für bestimmte Sachen ausläuft.

Das mit dem Datum im Kaufvertrag weiß ich jetzt so auch nicht. Ich bin jetzt aber ehrlich wenn ich sage das ich als Kunde eben auch darauf achten muss das so etwas auch schriftlich festgehalten wird. Gerade wenn der Fahrzeugbrief nicht einsehbar ist. Von Versprechungen kann ich sich nur einer was kaufen -> Der Verkäufer.
Abgesehen davon sollte jeder eine Kopie vom Fahrzeugbrief haben, auch wenn dieser bei der Bank ist, ich habe auch eine Kopie in meinen Unterlagen. Erst Recht ein offizieller Fordhändler sollte wohl an sowas denken.

Mir kommt es vor als ob der Händler einfach gelogen hat und da eben nichts schriftlich festgehalten wurde ist er auch fein raus und der gutgläubige Kunde ist der gelackmeierte...

Ich drück dir die Daumen und Ich würde das auf jeden Fall noch mal prüfen lassen, eventuell waren ja auch Zeugen dabei etc... vielleicht würde ich versuchen den Vertrag einzusehen mit dem der Händler den RS übernommen hat.
 
Also wie Patl schon sagte. Lassen wir die Garantiefrage mal außen vor.

Wenn ich Kaufvertrag für gebrauchte Autos google ist in jedem das Feld EZ.

Ich bezweifle also stark, dass es bei einem Händler anders ist.
Und sollte da 2010 als EZ drin stehen würde ich sagen, ist es genau so wie Patl es geschrieben hat.


Patl schrieb:
[...]

Und was steht denn eigentlich im Vertrag als Datum für Erstzulassung bzw. Herstellungsdatum?
Da muss ja auch irgendwas angegeben sein. Wenn da nichts steht oder da doch schon was von 2009... Dann hat der Händler dich vielleicht beschissen aber du Pech, hättest du auch sehen können/müssen.
Wenn dann doch etwas von 2010 steht ist doch ganz klar den kürzeren gezogen weil er seinen teil des Vertrags (Produktionsdatum) nicht eingehalten hat.
-> Sein Problem -> Wandlung oder Teilweise Rückerstattung.

Ich würde das wie gesagt nicht so hinnehmen. Da kann der Händler das 1000x nicht gewusst haben.
Die strafrechtliche Seite sei mal dahingestellt aber er hat nen Vertrag abgeschlossen den er nicht eingehalten hat. Sonderfall hin oder her. Hätte er das Auto bzw die Daten richtig gecheckt hätte ihm auffallen MÜSSEN dass da was nicht passt.
Hat er nicht also ist es SEIN Problem!!!!

Sehr überzogenes Beispiel:
Gehste zum Goldhändler, der sagt:
"Komm ich verkauf dir 2 Kilo Gold, Ach in dem Barren war ne fette Luftblase drin und der wog nur anderthalb Kilo? Der Verkäufer hat aber gesagt es sind 2 Kilo. Okay, trotzdem dein Pech. Ich geb dir aber noch 200 gramm wenn du willst."

Würde sich damit einer zufrieden geben oder vorher ne Waage mitbringen und selbst wiegen wenn es sich um eine seriöse Adresse handelt???
Da würde man dem Verkäufer auch zu recht sagen: "Warum hast du vorher nicht nochmal nachgewogen?"
Das selbe ist es bei dem Auto.


Grüße
der Gamble
 
http://www.ra-kotz.de/pkw_kauf_ruecktritt_reimport.htm

Hier mal ein ähnlicher Fall der im Oberlandesgericht verhandelt wurde !!
Ich würde mir auch nochmal einen anderen Anwalt suchen, vor allen da es bei dir ja erst kurze
Zeit her ist wo du das Fahrzeug erworben hast. Außerdem kannst du ihm ja nachweisen
das die vom Verkäufer angegeben Erstzulassung nicht stimmt !!

Und um nochmal ganz kurz auf die Garantie zurück zu kommen:
Das Garantiestart und Erstzlassung nicht gleich sind, kann nur bei EU-Fahrzeugen vorkommen welche
ursprünglich für ein anderes Land bestimmt waren und dann importiert worden sind.
Sonst gilt immer Garantiestart = Erstzulassung
Da bin ich mir 100%ig sicher :ja:
 
@Gamble: Die EZ steht mit 2010 im Schein!! Und die EZ wird von der Zulassungsstelle eingetragen! Darauf velässt sich der Händler! Und somit trägt der Händler als EZ das Datum ein, das auf dem Brief und auf dem Schein steht....

Was die Garantie angeht hat fofodriver89 zu 100% Recht! Das weiß ich ebenfalls zu 100% sicher :prost:
 
Meiner ist aus Luxemburg und Garantiebeginn war Erstzulassung in Luxemburg. Was passieren kann ist das im Deutschen Brief, der neu erstellt werden muss, nicht vermerkt wurde das es einen Vorbesitzer gab. Laut Brief ist meiner Erstzulassung in
Deutschland am 04.02.2010. Erstzulassung ist aber in Wirklichkeit 28.09.2009. das würde nie auffallen wenn nicht bei Vorbesitzer eine 1 stehen würde. Wenn das schief gelaufen ist passiert genau das was hier passiert ist.
 
Das ist dann ja aber ein fetter Fehler im System der Zulassungsbehörden, im allgemeinen meine ich. Im Extremfall stehen da irgendwelchen Betrügern doch Tür und Tor offen um gutgläubige Käufer über den Tisch zu ziehen.
 
Ich denke weiterhin das das in so einem Fall das Problem des Verkäufers ist. Als Käufer habe ich schließlich mit ihm einen Vertrag geschlossen mit bestimmen Rahmenbedingungen, z.B. EZ o.Ä. Wenn das nicht stimmt hat der Verkäufer seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt, egal ob der Verkäufer davon wusste oder nicht.
 
Aus den Beiträgen geht hervor, daß das Fahrzeug ursprünglich von einem deutschen Händler nach Polen verkauft und dann offensichtlich wieder nach Deutschland zurückverkauft wurde. Ich vermute, daß mit der ersten Verkaufsmeldung die Garantie in Gang gesetzt wurde; eine Erstzulassung ist damit nicht zwingend verbunden. Die Erstzulassung ist dann offensichtlich in Deutschland erfolgt; dies ist rechtlich einwandfrei; das Auto ist und bleibt nach wie vor ein Neuwagen.

Welche km-Leistung hatte das Auto überhaupt bei der Übergabe. Daraus kann man ja unschwer erkennen, wie der bisherige Verlauf war, ggfls. hätte man dort als Käufer sofort ansetzen müssen. Unabhängig davon geht es doch nur um 3 oder 4 Monate Garantie. Für die jetzige Aktion will der Händler doch einstehen und sogar die Fahrkosten übernehmen. Wenn er jetzt noch zusagt, auch die restlichen Monate der von dir beanspruchten Garantiezeit abzudecken, ist doch alles paletti. Dann würde man eine ungewisse rechtliche Auseinanderstzung nicht benötigen und außerdem seine Nerven schonen.
 
Patl schrieb:
Ich denke weiterhin das das in so einem Fall das Problem des Verkäufers ist. Als Käufer habe ich schließlich mit ihm einen Vertrag geschlossen mit bestimmen Rahmenbedingungen, z.B. EZ o.Ä. Wenn das nicht stimmt hat der Verkäufer seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt, egal ob der Verkäufer davon wusste oder nicht.

So sehe ich das auch. Und als Verkäufer ist es seine Pflicht mal die Daten kurz abzugleichen und etwas mehr zu machen als einfach nur in den Schein schauen. Dafür ist er der Verkäufer. Auch wenn der Brief bei der Bank liegt und er nur den Schein vorliegen hat dürfte es zumutbar sein, dass er sich ne Kopie davon kommen lässt oder einfach mal 5 Min in sein System schaut. Schließlich bekommt er ja auch dafür Kohle. Geldverdienen ohne zu arbeiten funktioniert selten.
Also ist es sein Problem wenn er da schlampt, zu faul ist oder es schlichtweg einfach vergisst zu überprüfen. Kriegt der Käufer es nicht raus hat der Käufer Pech. Kriegt er es raus hat der Verkäufer einen falschen Vertrag abgeschlossen. Was gibt's denn da groß zu diskutieren? Wofür hat er denn den ETIS Zugang??? Und ein Import-/Reimportwagen ist ja heutzutage auch nicht mehr so ungewöhnlich.

Aber im Prinzip ist mir das egal. Wen dir Kohle nicht juckt oder wer sich mit so einer Lösung zufrieden gibt kann's ja machen. Ist ja nicht mein Geld. :mrgreen:

Jo-RS schrieb:
Aus den Beiträgen geht hervor, daß das Fahrzeug ursprünglich von einem deutschen Händler nach Polen verkauft und dann offensichtlich wieder nach Deutschland zurückverkauft wurde. Ich vermute, daß mit der ersten Verkaufsmeldung die Garantie in Gang gesetzt wurde; eine Erstzulassung ist damit nicht zwingend verbunden. Die Erstzulassung ist dann offensichtlich in Deutschland erfolgt; dies ist rechtlich einwandfrei; das Auto ist und bleibt nach wie vor ein Neuwagen.

Welche km-Leistung hatte das Auto überhaupt bei der Übergabe. Daraus kann man ja unschwer erkennen, wie der bisherige Verlauf war, ggfls. hätte man dort als Käufer sofort ansetzen müssen. Unabhängig davon geht es doch nur um 3 oder 4 Monate Garantie. Für die jetzige Aktion will der Händler doch einstehen und sogar die Fahrkosten übernehmen. Wenn er jetzt noch zusagt, auch die restlichen Monate der von dir beanspruchten Garantiezeit abzudecken, ist doch alles paletti. Dann würde man eine ungewisse rechtliche Auseinanderstzung nicht benötigen und außerdem seine Nerven schonen.

Und dann für jede Minigarantiesache ü 700 km abreissen? Oder vorher sammeln und dann fahren?
Ziemlich unbefriedigend. Zumindest wärs das für mich.


Grüße
der Gamble
 
Ich finde das Thema sollte beendet werden weil inzwischen so viele Halbwahrheiten und Vermutungen von Leuten im Raum stehen, dass keiner mehr durchblickt.

Und wir Außenstehenden sollten keine Wertung über den Job des Verkäufers oder was weis ich über wen formulieren, weil wir nicht dabei waren, keinen KV, Schein oder Brief in den Händen halten ....
 
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