bassou
Well-known member
Hallo Leute,
Ich komme zu euch, weil ich mir 1. den Frust von der Seele tippen und 2. bevor ich irgendwelche schritte einleite ein paar Meinungen einholen will.
Zum Sachverhalt :
Hab meinen RS vor 13 Tagen bei einem Fordhändler gekauft. Angegeben wurde das Fahrzeug als BJ 2010 und einer Restwerksgarantie bis Mai diesen Jahres. Weil ich das "Kupplungspedal-bleibt-bei-Schaltvorgängen-im-hohen-Drehzahlbereich-unten-kleben-Problem" habe wollte ich also einen Termin bei meinem freundlichen um die Ecke vereinbaren um das ganze auf Garantie ( siehe ETIS 4126 ) beheben zu lassen. Zunächst sollte ich aber eine Kopie des Fzg.Scheins an den Meister des Freundlichen faxen. Gesagt, getan. Einen Tag nachdem ich das getan habe ( also heute ) ruft mich der Meister an und überbringt mir folgende Nachricht :
ER: "Das Fahrzeug hat KEINE Werksgarantie mehr, die ist im Oktober 2011 abgelaufen"
Ich : "Aber 2 Jahre Werksgarantie sind doch Standart oder ?!"
ER : "Natürlich, aber das Auto ist im Oktober 2009 gebaut worden, ergo lief die Garantie vor ein paar Monaten ab. Hab das anhand der Fahrgestellnummer checken lassen."
Ich :" :zensur: . Danke für die schlechten Nachrichten ich kümmer mich drum"
Nachdem ich mich mit Ben kurzgeschlossen hatte ( Danke dafür Ben ) habe ich also bei betreffendem Verkäufer angerufen und ihn damit konfrontiert. Der eskalierte lautstark am Telefon und hörte fast nicht mehr auf zu wettern über den Freundlichen in meiner Nähe.
Für IHN war die Sache aber ganz einfach : " Ich will meine weiße Weste bewahren ! Deshalb : Sie haben SCHEINBAR keine Werksgarantie mehr, aber eine gebrauchtwagengarantie...Kommen Sie doch mit dem Auto vorbei und wir machen das dann hier vor Ort. "
Mein Einwand :" Hören Sie Herr [...], der Unterschied zwischen meiner Fachwerkstatt hier um die Ecke und Ihnen sind pro Wegstrecke 350km und SIE haben mir eine Werksgarantie bis Mai diesen Jahren ZUGESICHERT, dazu kommt, dass das Fzg. mit BJ 2010 angegeben wurde, was aber nicht sein kann."
Er : " Ich will meine weiße Weste bewahren...bringen Sie einfach das Auto her, ich zahle Ihnen dann den Sprit, und wir machen das mit der Kupplung"
Fakt ist, dass ich so perplex bin über das Runterspielen des Sachverhaltes, dass mir irgendwie die Hände gebunden sind. Ich weiß nicht auf welcher rechtlichen Grundlage ich mich hier bewege.
Ich habe das Auto so weit weg gekauft, weil mir die Werksgarantie bis Mai diesen Jahres zugesichert wurde und der Verkäufer mir außerdem zugesichert hatte, dass er für entstehende Reperaturen, die ich bei mir zuhause in einer Werkstatt reparieren lassen würde aufkommt. ansonsten wäre ein Kauf so weit weg NIE in Frage gekommen.
Habt ihr eine Ahnung was ich tun sollte/muss...was eine logische Konsequenz ist aus dem Verhalten.
Bin für alle Anregungen offen.
Danke schonmal
Gruß
Alex
Ich komme zu euch, weil ich mir 1. den Frust von der Seele tippen und 2. bevor ich irgendwelche schritte einleite ein paar Meinungen einholen will.
Zum Sachverhalt :
Hab meinen RS vor 13 Tagen bei einem Fordhändler gekauft. Angegeben wurde das Fahrzeug als BJ 2010 und einer Restwerksgarantie bis Mai diesen Jahres. Weil ich das "Kupplungspedal-bleibt-bei-Schaltvorgängen-im-hohen-Drehzahlbereich-unten-kleben-Problem" habe wollte ich also einen Termin bei meinem freundlichen um die Ecke vereinbaren um das ganze auf Garantie ( siehe ETIS 4126 ) beheben zu lassen. Zunächst sollte ich aber eine Kopie des Fzg.Scheins an den Meister des Freundlichen faxen. Gesagt, getan. Einen Tag nachdem ich das getan habe ( also heute ) ruft mich der Meister an und überbringt mir folgende Nachricht :
ER: "Das Fahrzeug hat KEINE Werksgarantie mehr, die ist im Oktober 2011 abgelaufen"
Ich : "Aber 2 Jahre Werksgarantie sind doch Standart oder ?!"
ER : "Natürlich, aber das Auto ist im Oktober 2009 gebaut worden, ergo lief die Garantie vor ein paar Monaten ab. Hab das anhand der Fahrgestellnummer checken lassen."
Ich :" :zensur: . Danke für die schlechten Nachrichten ich kümmer mich drum"
Nachdem ich mich mit Ben kurzgeschlossen hatte ( Danke dafür Ben ) habe ich also bei betreffendem Verkäufer angerufen und ihn damit konfrontiert. Der eskalierte lautstark am Telefon und hörte fast nicht mehr auf zu wettern über den Freundlichen in meiner Nähe.
Für IHN war die Sache aber ganz einfach : " Ich will meine weiße Weste bewahren ! Deshalb : Sie haben SCHEINBAR keine Werksgarantie mehr, aber eine gebrauchtwagengarantie...Kommen Sie doch mit dem Auto vorbei und wir machen das dann hier vor Ort. "
Mein Einwand :" Hören Sie Herr [...], der Unterschied zwischen meiner Fachwerkstatt hier um die Ecke und Ihnen sind pro Wegstrecke 350km und SIE haben mir eine Werksgarantie bis Mai diesen Jahren ZUGESICHERT, dazu kommt, dass das Fzg. mit BJ 2010 angegeben wurde, was aber nicht sein kann."
Er : " Ich will meine weiße Weste bewahren...bringen Sie einfach das Auto her, ich zahle Ihnen dann den Sprit, und wir machen das mit der Kupplung"
Fakt ist, dass ich so perplex bin über das Runterspielen des Sachverhaltes, dass mir irgendwie die Hände gebunden sind. Ich weiß nicht auf welcher rechtlichen Grundlage ich mich hier bewege.
Ich habe das Auto so weit weg gekauft, weil mir die Werksgarantie bis Mai diesen Jahres zugesichert wurde und der Verkäufer mir außerdem zugesichert hatte, dass er für entstehende Reperaturen, die ich bei mir zuhause in einer Werkstatt reparieren lassen würde aufkommt. ansonsten wäre ein Kauf so weit weg NIE in Frage gekommen.
Habt ihr eine Ahnung was ich tun sollte/muss...was eine logische Konsequenz ist aus dem Verhalten.
Bin für alle Anregungen offen.
Danke schonmal
Gruß
Alex