Hab hier noch mal etwas nettes zum Thema Platten gefunden !!!
Wissenswertes zum Thema Distanzscheiben
Am Markt werden heute eine Vielzahl an Distanzscheiben zu ganz unterschiedlichen Preisen angeboten. Die meisten Kunden beachten bei ihrer Kaufentscheidung allein die Dicke der Distanzscheibe und deren Preis, was zur Folge hat, daß oft zum günstigsten Produkt gegriffen wird, was ja augenscheinlich auch logisch ist. Gleiche Dicke, mit TÜV, niedrigster Preis – was will man da falsch machen?
Warum dies aber oft nicht die beste und auf längere Sicht auch nicht die kostengünstigste Wahl ist, wollen wir hier kurz erklären, damit Sie aus unserem Angebot auch die für Sie wirklich beste Auswahl treffen können.
1. Viele Distanzscheiben dürfen nur mit Alufelgen verwendet werden, nicht aber mit Stahlfelgen.
2. Es gibt Distanzscheiben mit und ohne Korrosionsschutz. Am billigsten sind meist die Scheiben aus blankem unbehandeltem Aluminium, die aber oft schon nach einem Winter durch Feuchtigkeit und Streusalze so stark korrodiert sind, daß sie nur noch weggeschmissen werden können. Die etwas teureren lackierten oder eloxierten Scheiben sind hier deutlich widerstandsfähiger.
3. Viele Gutachten von Distanzscheiben verweisen auf die vom Gesetzgeber erlaubte Spurweitenänderung von +2%, da dies für die Hersteller die kostengünstigste Möglichkeit ist, ohne spezielle (meist sehr teure) typenbezogene Fahrwerksfestigkeitsgutachten, eine breite Palette an Scheiben für alle Fahrzeuge anbieten zu können. Der Nachteil ist, daß hier nur
max.15mm Scheiben pro Seite verbaut werden können, da bei dickeren Scheiben die +2% Toleranz sonst überschritten wird.
Die Spurweite wird bei einem Fahrzeug mit Serienbereifung ermittelt, wobei man hier Mitte Reifen zu Mitte Reifen mißt. Nimmt man z.B. die serienmäßige Spurweite von einem PKW, welche 1372/1351 mm (VA/HA) beträgt, und errechnet davon 2%, so ergibt sich eine maximal zulässige Distanzscheibenbreite von 13,72/13,5 mm (VA/HA) pro Seite. Mehr ist mit dem Gutachten dieser Scheiben nicht erlaubt! Geht man jetzt von der Einpresstiefe der serienmäßigen Felgen (ET 36) aus und zieht davon 13,7mm ab, sind also maximal ET22 erlaubt (meist wird aber auch ET21 toleriert). Hat man schon Alufelgen mit einer anderen Einpresstiefe als Serie, ist es meist nicht mehr möglich noch zusätzlich solche Distanzscheiben drunterzupacken, da dies vom Gutachten nicht mehr abgedeckt ist.
Nimmt man hingegen Distanzscheiben mit fahrzeuspezifischen Gutachten, ist eine niedrigere Gesamteinpresstiefe möglich, da der Hersteller hier die Fahrwerksfestigkeit über das +2% Toleranzmaß hinaus nachgewiesen hat. Diese Scheiben sind meist teurer, aber insgesamt immer noch deutlich billiger als eine Einzeleintragung mit gesondertem Fahrwerksfestigkeitsnachweis!
Wie Sie sehen ist also Distanzscheibe nicht gleich Distanzscheibe und der vermeindlich günstigste Preis nicht auch immer das beste Angebot. Bitte berücksichtigen Sie auch, daß die Radschrauben bei den meisten Anbietern nicht im Preis enthalten sind. Unsere Distanzscheibensets hingegen enthalten immer auch die benötigten Radschrauben (Ausnahme: Distanzscheiben zur Einzeleintragung und evtl. Sonder –Schraubenlängen bei manchen Alufelgen).
Was bedeutet Abnahme nach Paragraph 19,3 bzw. 21 StVZO?
Abnahme nach Paragraph 19,3 StVZO:
Hierbei handelt es sich um ein TÜV-/Dekra-Teilegutachten, bei dem eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere entfällt. Allerdings müssen die im Gutachten angegebenen Rad/Reifenkombinationen und Einpresstiefen (ET) eingehalten werden. Eine Vorführung beim TÜV, Dekra oder freien Sachverständigen ist erforderlich. Karosseriearbeiten können je nach Felgen- bzw. Reifengröße notwendig sein. Entspricht die verwendete Rad-/Reifenkombination nicht denen des Gutachtens, ist eine Abnahme nach Paragraph 21 StVZO erforderlich.
Abnahme nach Paragraph 21 StVZO:
Sie erhalten zusammen mit den Distanzscheiben ein Festigkeitsgutachten über die Dauerfestigkeit der Scheiben. Eine Einzelabnahme beim TÜV ist notwendig. Die Eintragung erfolgt im Kfz-Brief und Kfz-Schein. Karosseriearbeiten können je nach Felgen- bzw. Reifengröße erforderlich sein. Hier ist nur eine Eintragung bis +2% Spurweitenänderung möglich. Ü
ber +2% hinausgehende Spurweitenänderungen müssen gesondert durch ein Fahrwerksfestigkeits-Gutachten nachgewiesen werden.
Also die, die 20er Platten eingetragen bekommen haben ... brauchen dafür auch ein Festigkeitsgutachten ! Kein Gutachten vorhanden... Eintragung hinfällig !
Alleine aus SICHERHEIT GRÜNDEN sollte man mal darüber nachdenken... Ganz einfach !
Und wenn z.B. Polizisten hier eine andere Meinung zu NICHT EINTRAGBAREN Teilen.. die aus irgend einem Grund aus versehen...oder absichtlich... falsch eingetragen worden sind... haben, sollten Sie mal etwas über ihren Beruf nachdenken :confusednew:
Und nicht noch hier die Meinung vertreten.... ach egal, ob die Platten ein Fahrwerksfestigkeitsgutachten brauchen... kann zwar Lebensgefährlich sein... aber wenn son Prüfer das einfach ohne Gutachten einträgt... ist das voll in Ordnung ??????????
Aber da wird drüber diskutiert, ob und wieso man bestraft wird... :thumbs-down_new: :stock1:
ODER sieht man das ....wenn man nebenberuflich noch ein Online Shop betreibt.... wo auch Spurverbreiterungen angeboten werden... etwas ANDERS :confused2: :thumbs-down_new:
Zu Platten sag ich jetzt auch nichts mehr