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Anonymous
Guest
Muss mann einem grösseren LLK eintragen lassen und wie siehts mit
Auspuff und Luftfilter aus? Bei Bikes langt ein e am Teil aus.
Auspuff und Luftfilter aus? Bei Bikes langt ein e am Teil aus.
buzzybee schrieb:Weißt Du, Fan, Dein Ton stört mich langsam. Du kannst ja gerne anderer Meinung sein als ich, aber deshalb "labere ich nicht nur Müll", wie Du das so schön formulierst. Ich hab hier vor mir liegen, und ich tippe das jetzt Buchstabe für Buchstabe ab: Begutachtung nach Paragraph 19(2)/21 StVZO plus neue "Zulassungbescheinigung 2" mit Eintragung der H&R-Verbreiterung. Laut diesen Papieren darf ich die Teile fahren. Was genau der Prüfer geprüft hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich muss das auch gar nicht im Detail wissen, sondern er - dazu bezahle ich ihn als Experten. Ich weiß nur eines: bei einer eventuellen Kontrolle durch Polizei, Versicherung, wenn auch immer sind meien Papier sicherlich mehr wert als ein Verweis auf Deine Postings in diesem Forum... sorry, aber so sieht die Realität aus!
FALSCH ... zu der Eintragung gehört noch ein Gutachten !!! Und hast Du ein Gutachten ?
Bei irgend einem Ärger... wird wohl der Prüfer einfach sagen... : Da bin ich wohl mit irgend einem gefälschten Gutachten getäuscht worden...
Das Problem hat dann der Besitzer des Fahrzeuges... SO IST DAS DEUTSCHE GESETZ !!!!!!
RedST schrieb:Du darfst nicht vergessen, dass ich als KUNDE zu der Prüfstelle fahre. Sollte der Prüfer "Mist" machen, bin ich als zahlender Kunde nicht für das Fehlverhalten des Prüfers verantwortlich zu machen.
RedST schrieb:Bei irgend einem Ärger... wird wohl der Prüfer einfach sagen... : Da bin ich wohl mit irgend einem gefälschten Gutachten getäuscht worden...
Das Problem hat dann der Besitzer des Fahrzeuges... SO IST DAS DEUTSCHE GESETZ !!!!!!
da ich mich ja mit dem deutschen Gesetzt ein wenig auskenne möchte ich ne Kleinigkeit dazu sagen.
Du darfst nicht vergessen, dass ich als KUNDE zu der Prüfstelle fahre. Sollte der Prüfer "Mist" machen, bin ich als zahlender Kunde nicht für das Fehlverhalten des Prüfers verantwortlich zu machen.
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Fan schrieb:mike schrieb:Ich war heute Morgen auch beim TÜV. Die Federn hat der Prüfer sofort eingetragen. Die Eibach Spurplatten nicht. Er hat extra den Ersteller des Eibach Gutachtens angerufen. Dieser Teilte ihm mit das seitens Eibach keine Anfrage über die Freigabe für den RS vorliegt. Selbst als Einzelabnahme gibt es keine Möglichkeit, weil es keine Vergleichbare Felgen / Reifen Kombination in einem Gutachten gibt. Er könnte aber das H&R Gutachten dafür heranziehen. Die vorderen hätte er somit eintragen können. Ich habe dann nachgefragt welche Möglichkeit es gehen würde die 20mm Platten legal eingetragen zu bekommen. Die Antwort war keine! Mittlerweile hatte sich ein zweiter Prüfer dazugestellt. Der war wie sich nachher rausstellte der Dienststellenleiter. Auch er erzählte von Fällen wo diese sogenannten Gefälligkeitseintragungen gemacht worden seien . Er nannte dies Eintragungen rechtlich bedenklich. Fakt ist legal sind die 20mm Paltten nicht einzutragen. Ich muss beide Prüfer wirklich loben, weil sie sich viel Zeit genommen haben eine Lösung zu finden.
@mike Schön, das Du das hier mal geschrieben hast.... weil mir hier ja keiner so richtig glauben wollte !!!!!
Fakt ist : 20er Platten eingetragen.... ist ein Gefälligkeitseintrag !!!!! Und es ist NICHTIG !!!!!!! Da es zur Zeit KEINE Möglichkeit gibt, es legal eintragen zu lassen !!!! Die, die es Eingetragen haben.... haben eine NICHT ERLAUBTE EINTRAGUNG !!!! Das heißt, wenn sich damit einer auskennt... legt er den RS mit der Eintragung still ! Und da kommen dann etwas höhere Kosten auf Denjenigen zu !
machen die sich mit strafbar !!!
Das Gleiche wäre wenn der Fahrer mit seinem KfZ ohne Feinstaubplakette innerhalb einer Umweltzone angehalten wird und antwortet mit "Ich brauche eine Plakette? Das habe ich nicht gewusst!
Unwissenheit, schützt nicht vor Strafe !!!!!!
Und genau so sieht es auch mit den Eintragungen aus...
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