Eingetragen heißt noch lange nicht erlaubt... !!!

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Muss mann einem grösseren LLK eintragen lassen und wie siehts mit
Auspuff und Luftfilter aus? Bei Bikes langt ein e am Teil aus.
 
Teile mit einer EWG-Genehmigung als technische Einheit haben ein Betriebserlaubniszeichen bestehend aus einem Unterscheidungsbuchstaben des genehmigenden Mitgliedstaates oder einem Rechteck mit dem Buchstaben „e“ gefolgt von der Kennzahl oder dem Kennbuchstaben des genehmigenden Mitgliedstaates und einer Ziffernfolge



Haben Teile eine ECE-Genehmigung, tragen sie ein Genehmigungszeichen bestehend aus

-einem Kreis mit dem Buchstaben „E“
-der Kennzahl des genehmigenden Staates
-einer Genehmigungsnummer
-ggf. den Buchstaben „R“ und/oder der Nummer der entsprechenden ECE-Regelung



Die entsprechenden Zertifikate zu den neuen Fahrzeugteilen werden vom Hersteller der Teile gestellt. Sie sind vom Fahrzeugführer stets mitzuführen und auf Verlangen der Polizei oder einer anderen Verkehrsbehörde vorzulegen. In den Zertifikaten muß die Verwendung dieses Teils für den Fahrzeugtyp ausdrücklich genehmigt sein
Des weiteren ist darin verzeichnet ob nach der Montage der Teile eine besondere Anbauprüfung eines technischen Dienstes erforderlich ist. Ist eine Anbauprüfung vorgesehen, so muß diese unverzüglich nach der Montage erfolgen. Die Rechtsprechung läßt hierfür extra eine Überführungsfahrt zum Technischen Dienst ohne Umwege zu. Andernfalls gilt die Betriebserlaubnis, trotz gültigem Zertifikat, immer noch als erloschen.
Darüber hinaus ist in den Zertifikaten vermerkt, ob die Verwendung des neuen Teils bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muß. Bei erfolgter Eintragung kann auf das Mitführen der Zertifikate verzichtet werden


Alle Teile die kein e haben, müssen Entweder ein Teilegutachten besitzen... und eingetragen werden... oder als Einzelabnahme dem TÜV vorgestellt werden !
 
Weißt Du, Fan, Dein Ton stört mich langsam. Du kannst ja gerne anderer Meinung sein als ich, aber deshalb "labere ich nicht nur Müll", wie Du das so schön formulierst. Ich hab hier vor mir liegen, und ich tippe das jetzt Buchstabe für Buchstabe ab: Begutachtung nach Paragraph 19(2)/21 StVZO plus neue "Zulassungbescheinigung 2" mit Eintragung der H&R-Verbreiterung. Laut diesen Papieren darf ich die Teile fahren. Was genau der Prüfer geprüft hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich muss das auch gar nicht im Detail wissen, sondern er - dazu bezahle ich ihn als Experten. Ich weiß nur eines: bei einer eventuellen Kontrolle durch Polizei, Versicherung, wenn auch immer sind meien Papier sicherlich mehr wert als ein Verweis auf Deine Postings in diesem Forum... sorry, aber so sieht die Realität aus!
 
buzzybee schrieb:
Weißt Du, Fan, Dein Ton stört mich langsam. Du kannst ja gerne anderer Meinung sein als ich, aber deshalb "labere ich nicht nur Müll", wie Du das so schön formulierst. Ich hab hier vor mir liegen, und ich tippe das jetzt Buchstabe für Buchstabe ab: Begutachtung nach Paragraph 19(2)/21 StVZO plus neue "Zulassungbescheinigung 2" mit Eintragung der H&R-Verbreiterung. Laut diesen Papieren darf ich die Teile fahren. Was genau der Prüfer geprüft hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich muss das auch gar nicht im Detail wissen, sondern er - dazu bezahle ich ihn als Experten. Ich weiß nur eines: bei einer eventuellen Kontrolle durch Polizei, Versicherung, wenn auch immer sind meien Papier sicherlich mehr wert als ein Verweis auf Deine Postings in diesem Forum... sorry, aber so sieht die Realität aus!


FALSCH ... zu der Eintragung gehört noch ein Gutachten !!! Und hast Du ein Gutachten ?

Ganz Falsch !

Du willst es nicht verstehen.... und deshalb glaub Du mal weiter daran ! :confusednew: :nein:
 
Bei uns in Ö ists so, dass ich wenn ich ein Gutachten habe, zur Landesregierung fahre und die es eintragen, oder eben nicht, wie der Typ eben gelaunt ist...

Hab ich KEIN gutachten, muss ich vorher zu nem Ziviltechniker oder TÜV oder sowas in der art, mir ein Gutachten erstellen lassen und dann der gleiche weg, nennt man bei uns Einzelabnahme!

Da bekomm ich ein Gutachten, wo ein Bild von meinem Auto mit den geänderten Teilen drauf ist und drin steht, dass die das Geprüft haben und OK ist...
 
Lieber Fan (nicht von mir, aber dennoch), ich war am Freitag in München auf der größten Zulassungs-Stelle in der Riederstraße. Es gibt für München Stadt meines Wissens nur diese einzige Stelle, wenn man Fahrzeugveränderungen in die Papiere eintragen lassen möchte. Auch diese Leute sollten also ihr Handwerk verstehen. Ich habe extra gefragt, welche Papiere ich ab bereithalten muss. Ob ich zum Beispiel das Gutachten, genaue Bezeichnung: Begutachtung - des TÜV-Prüfers beim Auto führen sollte. Antwort "Nein, nichts weiter. In den Zulassungsbescheingungen I und II ist alles notwendige eingetragen." Und da steht genau das hier drin: 5JX19H2 ET60mm i.v.m. H&R Distanzsch.A.2.Achse. Kennz. xxxxxx, D=20mm.

Das ist doch recht eindeutig, oder?
 
FALSCH ... zu der Eintragung gehört noch ein Gutachten !!! Und hast Du ein Gutachten ?

Man muss kein Gutachten mitführen wenn das Teil im Schein steht. Dann darfst du dein Gutachten auch wegwerfen. Und wenn es nach 19/21 abgenommen ist hatte er ja ein Gutachten von einem anderen Auto.
 
Ich glaub ihr lest alle nicht richtig, oder wollt mich nicht verstehen.... natürlich muss Er KEIN Gutachten mitführen !!!! Wenn es in den Papieren eingetragen wurde !!!

Aber es ist in den Papieren nicht rechtens eingetragen worden !!!!! Weil bei der Eintragung ja als Grundlage ein Gutachten vorgelegen haben MUSS !!!!! Aber es gibt kein Gutachten für die 20er Scheibe !!!!! Also nicht ok die Eintragung !!!

Wenn nach § 19 ... dann muss ein Gutachten vorhanden sein.... gibt es aber NICHT
Wenn nach §21 ... muss ein Gutachten erstellt worden sein !!!! Da aber KEIN Gutachter vor Ort ein Fahrwerksfestigkeitsgutachten erstellen kann .... ist die Eintagung SCHMUH !!!!!!!!!

Weil mich das hier echt nervt, habe ich heute Mittag (gestern) beim TÜV ein persönliches Gespräch mit einem Prüfstellen Leiter vom TÜV Nord gehabt ! Und DIESER hat mir das genau so bestätigt ! 10 er / 15 er Platten ok ! eine 20er Platte einzutragen... geht zur Zeit nur nach §21 (Einzelabnahme) DAFÜR muss aber ein Fahrwerksfestigkeitsgutachten vorliegen !!!!! Und das gibt es ZUR ZEIT NICHT !!!!!!

Bei irgend einem Ärger... wird wohl der Prüfer einfach sagen... : Da bin ich wohl mit irgend einem gefälschten Gutachten getäuscht worden... :nixweiss:

Das Problem hat dann der Besitzer des Fahrzeuges... SO IST DAS DEUTSCHE GESETZ !!!!!!

UND KEIN (ich betone) KEIN EINZELNER PRÜFER KANN UND DARF SO EIN FESTIGKEITSGUTACHTEN AUSSTELLEN !!!!!

ALSO IST DIE EINTRAGUNG BEI EINER ECHTEN ÜBERPRÜFUNG WERTLOS !!!!!!!




Und das ist jetzt das Letzte, was ich zum Thema 20er Platten von "buzzybee" schreibe... Glaubt es ... oder lasst es ! Aber versucht hier nicht andere vom falschen zu überzeugen... WARUM hab ich wohl dieses Thema eröffnet !!!! Um Aufzuklären !!!!

Und das kann euch jeder Richter / Rechtsanwalt / Polizist bestätigen !!!
 
Zum Thema hat mich der Tüv noch auf was Aufmerksam gemacht... und ich hab mal so ein Fall rausgesucht:

Das ist keine Geschichte sonder so beim TÜV Hessen gelaufen...



Ein Prüfer, einer dafür zugelassenen Institution, wurde dabei erwischt, wie er Prüfungen von Fahrzeugteilen durchführt und Eintragungen in die Fahrzeugpapiere macht, die nicht den Vorschriften der StVZO entsprechen.

Wie und warum das erfolgte (Entgelt/Gefälligkeit/etc.) und durch wen (Arbeitgeber/Zulassungsstelle/Polizei/etc.) die Sache aufgedeckt wurde ist zweitrangig.

Sämtliche Eintragungen/Gutachten, die dieser Herr gemacht hat und in ein bestimmtes Raster passen werden nun von der Prüfstelle auf ihre Richtigkeit hin überprüft und darunter fällt auch das Fahrzeug von ....

Wer die Kosten für die Wiederbeschaffung der Gutachten trägt und wie das Ganze bewerkstelligt werden soll und inwieweit der Prüfer dafür haftet ist eine Sache.

Die andere Sache ist die, dass momentan überprüft werden soll, ob das Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO genügt.

Bei falschen oder Gefälligkeitseintragungen erlischt die Betriebserlaubnis, auch wenn die entsprechende Eintragungen - die gar nicht eintragungsfähig sind - in den Fahrzeugpapieren vorhanden sind.



Darauf hin, gingen so einige Briefe an Fahrzeugbesitzer:


Sehr geehrter Herr xyz

am 30.3.200... ( !!!!! ) wurde Ihr PKW amtl Typ ... letztes amtl KZ xxxxxx
durch einen amtl. anerkannten Sachverständigen für den KFZ- Verkehr aus unseren Hause nach §21 i.V.m "19 (2 ) StVZO zur Erlnagung einer Betriebserlaubnis begutachtet ( Gutachen G12345.....)

Es besteht Anlass zur Annahme, daß bei der damaligen Begutachtung nötige und vorgeschriebene Prüfungen bzw. Untersuchungen nicht in vollem Umfang durchgeführt wurden oder erforderliche Nachweise nicht vorgelegen haben .

-Abgasprüfung nach EG-Richtlinie
-Prüfung der Bremsanlage nach EG-Richtlinie
-Motorleistungsnachweis
-Fahrsicherheitsprüfung
-Geräuschmessung nach EG-Richtlinie
- Ermittlung der Höchstgeschwindigkeit im Fahrversuch


Aus dem Fehlen der oben genannten Nachweise könnte eine Betriebsgefahr bei der weiteren Nutzung des Fahrzeuges entstehen.
Da wir der festen Überzeugung sind, daß die noch nicht durchgeführten Nachweise buw Untersuchungen noch nachgeholt werden müssen....
Selbsteverständlich steht es Ihnen natürlich auch offen , die Begutachtung an einer anderen Prüfstelle ( ausserhalb Hessens ) durchführen zu lassen; in diesem Fall werden wir Ihnen natürlich die für das Gutachten G12345.... erhobene Prüfgebühr in Höhe von EUR 98,30 erstatten.

Die Aufsichtsbehörde in Hessen hat uns deutlich gemacht, daß wir für den Fall, daß die oben als noch ausstehend angeführten Untersuchungen und Nachweise nicht nachgeholt werden, das Gutachten G1234..... für die Umrüstungen an Ihrem Fahrzeug zurückzuziehen hätten.


Weisungsgemäs sehen wir uns sonst leider nicht in der Lage, das Gutachten G12345.... über den 22.9.0... hinaus aufrecht zu erhalten und müssten dieses dann - auch mit Mitteilung an die Zulassungsstelle - zurückziehen.




Antwortschreiben des Fahrzeughalters



Sehr geehrter Herr Kxxxxx,



bezugnehmend auf unser Telefonat vom 11.9.200... teile ich Ihnen folgendes mit.



Leider kann ich den Anlass Ihrer Annahme in keinster Weise nachvollziehen.

Nach Rücksprache mit der Fachwerkstatt, die seinerzeit die Umbauten vorgenommen hat und in derem Hause auch die Abnahmeprüfung durch einen amtl. Sachverständigen durchgeführt wurde,

wurde mir folgendes mitgeteilt.



Die Gutachten lagen zu dem Abnahmezeitpunkt für alle eingetragenen Teile vollständig vor und wurden

nach erfolgter Prüfung und Eintragung durch den amtl. Sachverständigen Ihres Hauses ( Hr. Dipl.Ing Kxxx )

so wie es üblich ist, einbehalten.

Demnach müssen sich die gewünschten Unterlagen bzw. Gutachten in Ihrem Haus befinden !



Ferner haben die beiden letzten Hauptuntersuchungen auch keine Bedenken gegen den ordnungsgemässen Zustand meines Kraftfahrzeugs zutage gefördert.



und hier ist die ANTWORT vom TÜV


Sehr geehrter Herr Mxxxxxx,



wie ich Ihnen bereits telefonisch mitgeteilt habe, muß Ihr genanntes Gutachten durch uns nachvollziehbar sein. Leider befinden sich die Teilegutachten, die zu der Erstellung des Gutachtens G4xxxxxxxxx geführt haben, nicht in unseren Händen.

Ich bat sie daher mir die Teilegutachten des Bremsumbaus, der ...., des .... und im Besonderen des ... und Luftfilterumbaus zukommen zu lassen, da diese das Abgas- und Geräuschverhalten beeinflussen.

Lassen sich die Umbauten ,wie sie zusagten, durch Teilegutachten belegen, kann das Gutachten G4xxxxxxxx weiter bestehen bleiben. Ist das nicht der Fall, so sehen wir uns durch unsere Aufsichtsbehörde weisungsgemäß gezwungen das Gutachten zurück zu ziehen.

Wie im Schreiben vom 04.09.200... an Sie bereits genannt, steht es Ihnen frei eine erneute Begutachtung außerhalb von Hessen durchführen zu lassen und uns davon zeitnah in Kenntnis zu setzen.



------------------------------------------------------------

So sieht es aus.... Egal ob in Fachwerkstatt und durch einen Prüfer genehmigt !!!!!
 
Bei irgend einem Ärger... wird wohl der Prüfer einfach sagen... : Da bin ich wohl mit irgend einem gefälschten Gutachten getäuscht worden...

Das Problem hat dann der Besitzer des Fahrzeuges... SO IST DAS DEUTSCHE GESETZ !!!!!!

da ich mich ja mit dem deutschen Gesetzt ein wenig auskenne ;) möchte ich ne Kleinigkeit dazu sagen.

Wenn Du eine Abnahmebescheinigung UND die Rechnung noch hast, musst Du zunächstgar nichts nachweisen. Bei Prüfungen werden die Gutachtennummern gespeichert, wodurch zu jeder Zeit das Ganze nachverfolgt werden kann.

Über die Gutachtennummer kann beim KBA das Gutachten angefordert werden. Danach kann entschieden werden, ob der Prüfer Fehler bei der Prüfung gemacht hat, oder eben nicht. Ist die Gutachtennummer nicht gespeichert, hat der Prüfer schlampig gearbeitet.

Sollten Fehler oder Ungereimtheiten auftreten, wird in der Regel die Eintragung zurück gezogen. Ich würde auf jeden Fall mein Geld über einen Anwalt zurückfordern.


Du darfst nicht vergessen, dass ich als KUNDE zu der Prüfstelle fahre. Sollte der Prüfer "Mist" machen, bin ich als zahlender Kunde nicht für das Fehlverhalten des Prüfers verantwortlich zu machen.

Zum Thema Spurplatten:

Es gibt Listen der Fahrzeughersteller, in denen die maximale ET des jeweiligen Fahrzeugs eingetragen ist. Habe so eine selber in den Händen gehalten. Mit den Listen wird bestätigt, dass gegen eine Verwendung KEINE Bedenken bestehen.

Ich kann mir vorstellen, dass der Prüfer auf dieser Grundlage die 20er Platten eingetragen hat.
 
RedST schrieb:
Du darfst nicht vergessen, dass ich als KUNDE zu der Prüfstelle fahre. Sollte der Prüfer "Mist" machen, bin ich als zahlender Kunde nicht für das Fehlverhalten des Prüfers verantwortlich zu machen.

Danke! :hurra:
Endlich mal jemand der meinen Standpunkt versteht. :thumbs-up_new:
 
RedST schrieb:
Bei irgend einem Ärger... wird wohl der Prüfer einfach sagen... : Da bin ich wohl mit irgend einem gefälschten Gutachten getäuscht worden...

Das Problem hat dann der Besitzer des Fahrzeuges... SO IST DAS DEUTSCHE GESETZ !!!!!!

da ich mich ja mit dem deutschen Gesetzt ein wenig auskenne ;) möchte ich ne Kleinigkeit dazu sagen.


Du darfst nicht vergessen, dass ich als KUNDE zu der Prüfstelle fahre. Sollte der Prüfer "Mist" machen, bin ich als zahlender Kunde nicht für das Fehlverhalten des Prüfers verantwortlich zu machen.

...


Ja, das weiß ich ;) Aber gerade Du müsstest eigentlich etwas Anderes sagen.... weil das so nicht stimmt... !

Erstens war ich selber schon bei Gerichtsverhandlungen ...wo es um "Falsch" Eintragungen ging... persönlich anwesend... wo der Halter des Fahrzeuges genau so argumentiert hat... und ER HAT TROTZDEM seine Strafe bekommen !!!!!

Und zweitens... gilt es in allen anderen Bereichen... genau das Gleiche... zB. ... Kauf Dir eine Uhr... mit Zertifikat... und Besitz Nachweise... usw.. Wenn die Uhr geklaut ist... bekommst Du eine Anzeige wegen Kauf von Hehlerware ... auch wenn Du WIRKLICH VON NICHTS WUßTEST ...
Oder Du kaufst Dir Markenartikel... mit Nachweis ... usw... stellt man fest, das es gefälschte Ware ist... wird es Eingezogen, und Du bekommst ne Anzeige... usw usw

Und noch mal ein Beispiel von einer Gerichtsverhandlung was so in Dein Fachgebiet fällt:
Ein Kraftfahrer konnte vor Gericht Beweisen, das Er Abends zu einer Feier eingeladen war... auf der Hinfahrt... hat Er als Mitfahrer geschlafen ! ... Die Feier war in einem Ort, Der Ihm NICHT bekannt war... Er war Orts fremd... Auf der Rückfahrt... war Er selbst der Fahrer... und ist in dem Gebiet, (30er Zone) mit 53 km/h erwischt worden... da Er ausging, in einer ganz normalen Ortschaft zu sein... und Er ja auch kein 30er Schild gesehen haben KANN !!!!!

Er musste trotzdem die Strafe bezahlen, und da Er noch in der Probezeit war ein Aufbauseminar besuchen !!!!

Das Gleiche wäre wenn der Fahrer mit seinem KfZ ohne Feinstaubplakette innerhalb einer Umweltzone angehalten wird und antwortet mit "Ich brauche eine Plakette? Das habe ich nicht gewusst!

Unwissenheit, schützt nicht vor Strafe !!!!!!

Und genau so sieht es auch mit den Eintragungen aus...

Ich verstehe gar nicht, wie man mit so einem Beruf, hier etwas Anderes behaupten kann.... :confusednew:
 
Frank, es gibt doch den "Erwerb im guten Glauben", oder?
Ich bin kein Rechtsexperte, aber diesen Begriff habe ich auf jeden Fall in einer Schulung mal gehört.
 
Ja, so was gibt es.... aber JEDER hier im Forum ... weiß ja, das es nicht erlaubt ist... ;)
 
Fan schrieb:
mike schrieb:
Ich war heute Morgen auch beim TÜV. Die Federn hat der Prüfer sofort eingetragen. Die Eibach Spurplatten nicht. Er hat extra den Ersteller des Eibach Gutachtens angerufen. Dieser Teilte ihm mit das seitens Eibach keine Anfrage über die Freigabe für den RS vorliegt. Selbst als Einzelabnahme gibt es keine Möglichkeit, weil es keine Vergleichbare Felgen / Reifen Kombination in einem Gutachten gibt. Er könnte aber das H&R Gutachten dafür heranziehen. Die vorderen hätte er somit eintragen können. Ich habe dann nachgefragt welche Möglichkeit es gehen würde die 20mm Platten legal eingetragen zu bekommen. Die Antwort war keine! Mittlerweile hatte sich ein zweiter Prüfer dazugestellt. Der war wie sich nachher rausstellte der Dienststellenleiter. Auch er erzählte von Fällen wo diese sogenannten Gefälligkeitseintragungen gemacht worden seien . Er nannte dies Eintragungen rechtlich bedenklich. Fakt ist legal sind die 20mm Paltten nicht einzutragen. Ich muss beide Prüfer wirklich loben, weil sie sich viel Zeit genommen haben eine Lösung zu finden.


@mike Schön, das Du das hier mal geschrieben hast.... weil mir hier ja keiner so richtig glauben wollte !!!!!


Fakt ist : 20er Platten eingetragen.... ist ein Gefälligkeitseintrag !!!!! Und es ist NICHTIG !!!!!!! Da es zur Zeit KEINE Möglichkeit gibt, es legal eintragen zu lassen !!!! Die, die es Eingetragen haben.... haben eine NICHT ERLAUBTE EINTRAGUNG !!!! Das heißt, wenn sich damit einer auskennt... legt er den RS mit der Eintragung still ! Und da kommen dann etwas höhere Kosten auf Denjenigen zu !



Hier passen die Zitate wohl besser hin... ;)
 
:bravo: :bravo: :bravo: :bravo: :bravo:

Auch wenn das der Beweis ist, neben den vielen Erklärungen, das man die Platten nicht eingetragen bekommt würde ich wetten, dass das hier immer noch einige anzweifeln bzw nicht glauben werden. :lol: :lol: :lol:


Grüße

der Gamble :)
 
Mir persönlich geht es nicht darum ob es geht oder nicht. Mir geht es darum dass manche mich zum Verbrecher machen möchten weil ich zum TÜV fahre und es etwas eintragen lasse. :irre:
Was kann ich dafür wenn der TÜV Prüfer seinen Job nicht richtig macht? o_O
 
Es geht doch gar nicht darum dich zum Verbrecher zu machen.

Aber wenn man sich hinstellt und sagt: "Ey ich habe es eingetragen obwohl es mich wundert weil es eigentlich kein Gutachten gibt", man dann hier mehrmals den Hinweis bekommt, dass das rechtlich nicht möglich ist inklusive Beispielen und den § wo man es selbst nachlesen kann, dann ist es doch wohl legitim, dass man gesagt bekommt, dass so etwas einer richtigen Kontrolle nicht stand hält.

Sich dann einfach hinzustellen und zu behaupten es wäre trotzdem legal und auch noch zu glauben man könnte nicht dafür belangt werden ist einfach nur blauäugig.
Worum es hier ja eigentlich nur ging, ist demjenigen zu sagen, dass er damit so nicht auf der sicheren Seite ist nur weil es irgendein Tüv-Mensch eingetragen hat.

Mir persönlich ist es doch echt egal ob der sich irgendwann mal zerlegt nur weil das Fahrwerk aufgibt. Leid tun mir nur die Menschen die dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden. Aber die möglichen Folgen und Konsequenzen wurden hier ja auch schon oft genug besprochen und aufgezeigt.

Würde ich eine schweren Unfall mit einem getuneten Fahrzeug aufnehmen oder wäre sogar selbst betroffen würde ich dafür sorgen, dass die Karre zu nem Sachverständigen geht. Punkt AUS!!!
Mag vielleicht engstirnig und spaßverderberisch wirken aber es gibt bei so einer Sache immer zwei Seiten man muss sich dann auch mal in die andere versetzen.


Fakt ist ja nunmal:

Ist es möglich diese speziellen Platten eingetragen zu bekommen?: NEIN!!!

Nehme ich die Gefährdung von mir und den anderen Verkehrsteilnehmern in kauf? Ist jedem selbst überlassen in wieweit man das dann später, wenn man Pech hat, mit sich vereinbaren kann und vielleicht finanziell und seelisch vor die Hunde geht.

Es geht hier wie gesagt einfach nur darum zu akzepieren, dass das nicht legal ist und das ganze abzuwägen. Dadurch wird man aber für mich nicht zum schlechteren Menschen. Jeder ist seines eigenen glückes Schmied. Und sollte es dann mal knallen und die Ursache ist ein nichgenehmigtes Teil, dann aber Maul halten und zahlen und nicht rumheulen!!!


Grüße

der Gamble :)
 
@frank

auch wenn Du anderer Meinung bist, so bleibe ich dabei, dass ich als Halter nicht für Fehler des Prüfers verantwortlich gemacht werden kann. Es geht hier nicht um "schwarz Tüv" sondern um Eintragungen, bei denen der Prüfer seinen Ermessenspielraum überschreitet.

Wenn mir der Tüv 20mm Platten einträgt, obwohl dies eigentlich noch nicht möglich ist, so haftet der Prüfer dafür. Der Halter KANN gar nicht dafür "bestraft" werden, dazu mehr weiter unten.

Ich bin Kunde, fahre mit meinem Fahrzeug zur Prüfstelle. Egal was für eine Prüfung nun durchgeführt wird, erhalte ich die Eintragung schwarz auf weiß. In diesem Fall ist das Blatt Papier in meinen Händen sogar eine Urkunde! Der Prüfer bescheinigt mit seiner Unterschrift und seinem Siegel die korrekte Durchführung der Prüfung.

Damit habe ICH als Halter absolut nichts zu tun. Wie gesagt, es geht nicht um Prüfungen, bei denen der Prüfer geschmiert wird oder ähnliches.

machen die sich mit strafbar !!!

Strafbar macht sich niemand, der mit einer nicht korrkten Eintragung umherfährt (die er selber weder erstellt noch beeinflusst hat!) da es hier nicht um Straftaten geht, sondern im schlimmsten Fall um eine Ordnungswidrigkeit. Und diese liegt beim Erlöschen der Betriebserlaubnis zur Zeit (offiziell) bei 25 Euro Verwarngeld. (Nach der Einführung der FZV hat man vergessen den Tatbestand "Erlöschen der Betriebserlaubnis" neu in den Bußgeldkatalog aufzunehmen!!!)

Ich möchte nocheinmal betonen, es geht nicht um gefälschte, abgeänderte oder sonstwie manipulierte Eintragungen!

Sei mir nicht böse, aber ich habe den Scheiß sogar studiert

Ich hatte schon mehrfach Leute mit "seltsamen" Eintragungen, die beweisen konnten, dass sie Eintragungen von Prüfstellen erhalten haben und nichts selber geschrieben oder manipuliert haben

Keiner dieser Jungs hat auch nur einen Cent "Strafe" dafür bezahlt. Warum? Weil die Richter davon ausgehen, dass man sich als Laie NICHT mit der Erstellung von Eintragungen auskennen muss. Wenn ein diplomierter Prüfer eine Eintragung vornimmt, so darf man gewiss von der Richtigkeit ausgehen. Schließlich hat der Prüfer eine Ausbildung/Studium in diesem Bereich.

Sei mir also nicht böse, wenn ich Dir sage, dass meine Auffassung definitiv NICHT falsch ist.


Das Gleiche wäre wenn der Fahrer mit seinem KfZ ohne Feinstaubplakette innerhalb einer Umweltzone angehalten wird und antwortet mit "Ich brauche eine Plakette? Das habe ich nicht gewusst!

Unwissenheit, schützt nicht vor Strafe !!!!!!

Und genau so sieht es auch mit den Eintragungen aus...

Das ist was völlig anderes. Dies gehört zu den Pflichten eines jeden Fahrzeugführers. Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Du dramatisierst das Ganze zu sehr. Und ich möchte gewiss niemanden Auffordern illegal durch die Gegend zu fahren.

Gruss Daniel
 
Also ich glaube wir kommen hier langsam vom Thema ab.
Ürsprünglich ging es doch darum, dass wenn ein Tüv irgendwelche Teile einträgt, es durchaus im Bereich dem Möglichen liegt, dass diese Eintragung nicht richtig ist und beim nächsten Besuch durchaus widerrufen werden kann. Da dürften wir ja hier alle noch übereinstimmen denke ich. Hoffe ich zumindest.

Es ging ja nur darum das anzuerkennen und mit den Fakten die hier bislang Präsentiert wurden, muss man ja zu dem Schluss kommen, dass da ein Fehler passiert ist.

Normalerweise sollte man ja davon ausgehen, dass wenn sich jemand die Mühe macht und zum Tüv fährt, dass er den Anspruch hat ein, nach den deutschen Gesetzen, verkehrssicheres Fahrzeug zu führen. Sich dann aber einfach hinzustellen wenn man den Hinweis bekommt, dass das falsch sein könnte wenn da nicht im Hintergrund nochmal was anderes gelaufen ist, finde ich kann man nicht einfach damit abtun "Ach der Prüfer hats ja eingetragen" und finde ich unverantwortlich.

In wieweit das am Ende nachweisbar ist und ob man einen Schuld bekommt, bzw wie hoch die ist ist ja letztendlich Sache des Richters sollte es so weit kommen.
Darüber brauchen wir uns ja hier nicht die Köpfe heiß reden.

Da wo Menschen arbeiten passieren Fehler und es ging auch eigentlich nur darum das einzusehen. Aber offensichtlich besteht da bei dem Betroffenen kein Interesse.

Mein Post weiter oben sollte auch niemanden dazu ermutigen Teile zu verbauen die er nicht eingetragen bekommt aber wenn mans macht sollte man sich durchaus der möglichen Konsequenzen bewusst sein. Meiner Ansicht nach sollte man nur tunen was legal ist. Alles andere muss jeder für sich persönlich entscheiden wie das eben mit allen verbotenen Sachen ist.


Grüße

der Gamble :)
 

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