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Anonymous
Guest
RedST schrieb:sondern auch ehrenamtlicher Jugend Richter an einem Amtsgericht... und ich weiß, aus persönlicher Erfahrung, das der Halter auch zur Verantwortung gezogen werden kann !
Seit wann kann man ohne zu studieren "Richter" werden?
Du meinst sicher Schöffen...
Naja soll mir auch egal sein.... ist ja nur ein "kleiner" Unterschied.
Drück Dich doch mal deutlicher aus... "aus persönlicher Erfahrung"?
Wie und Warum wird der Halter zur "verantwortung" gezogen.
Und was heißt Verantwortung.
Danach gebe ich auch Ruhe
Ich dachte Du hättest Jura studiert .... was sind denn Schöffen... :lachtot:
Hier mal etwas zum Informieren:
http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/19/EhrenamtlicheRichter.pdf
Persönliche Erfahrung heißt:
1. war ich schon Anwesend bei Verhandlungen.... in denen sich die "techn. Sachverständigen" nur als Zeuge erklären mussten.... und da kam dann raus... der Sachverständige hat sich wohl geirrt ....und Er meinte... das Er eigentlich sicher gewesen sei... :lol: und trotzdem musste der Fahrzeughalter... "Punkte" kassieren... und zur Nachschulung !
2. hab ich öfter Welche bei der Nachschulung wegen solchen Delikten...