Eingetragen heißt noch lange nicht erlaubt... !!!

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RedST schrieb:
sondern auch ehrenamtlicher Jugend Richter an einem Amtsgericht... und ich weiß, aus persönlicher Erfahrung, das der Halter auch zur Verantwortung gezogen werden kann !

Seit wann kann man ohne zu studieren "Richter" werden? :D

Du meinst sicher Schöffen...

Naja soll mir auch egal sein.... ist ja nur ein "kleiner" Unterschied.




Drück Dich doch mal deutlicher aus... "aus persönlicher Erfahrung"?

Wie und Warum wird der Halter zur "verantwortung" gezogen.
Und was heißt Verantwortung.

Danach gebe ich auch Ruhe ;)


Ich dachte Du hättest Jura studiert .... was sind denn Schöffen... :lachtot:

Hier mal etwas zum Informieren:

http://www.nordrheinwestfalendirekt.de/broschuerenservice/download/19/EhrenamtlicheRichter.pdf


Persönliche Erfahrung heißt:

1. war ich schon Anwesend bei Verhandlungen.... in denen sich die "techn. Sachverständigen" nur als Zeuge erklären mussten.... und da kam dann raus... der Sachverständige hat sich wohl geirrt ....und Er meinte... das Er eigentlich sicher gewesen sei... :lol: und trotzdem musste der Fahrzeughalter... "Punkte" kassieren... und zur Nachschulung !


2. hab ich öfter Welche bei der Nachschulung wegen solchen Delikten...
 
Kriegst Du als Halter auch ne Strafe !!!! Auch wenn Du nachweisen kannst, das Du kurz vorher da neue Reifen aufgezogen hast...

da dies eine Ordnungswidrigkeit ist, gilt hier das Opportunitätsprinzip.

Es liegt also im Ermessen des Beamten vor Ort WER die Owi Anzeige bekommt. Halter, Führer oder beide.




Schöffen sind Ehrenämtler, die ohne Ausbildung und Studium Beistitzer des Richters spielen dürfen... ;)


Ich frage mich die ganze Zeit auf welche Rechtsgrundlage sich diese "Verurteilung" von der Du geschrieben hast gestützt ist.
Da muss doch irgendwas anderes vorgefallen sein. Vor allem wenn Du schreibst er hat "Punkte" erhalten?

Interessiert mich wirklich, gerne auch per PM, dann müllen wir hier nicht so viel voll :)
 
RedST schrieb:
Kriegst Du als Halter auch ne Strafe !!!! Auch wenn Du nachweisen kannst, das Du kurz vorher da neue Reifen aufgezogen hast...

da dies eine Ordnungswidrigkeit ist, gilt hier das Opportunitätsprinzip.

Es liegt also im Ermessen des Beamten vor Ort WER die Owi Anzeige bekommt. Halter, Führer oder beide.


Da hast Du RECHT.... aber nicht mehr, wenn zum Beispiel wegen den abgefahreren Reifen ein Unfall mit Personenschaden verursacht wurde... ;)
 
RedST schrieb:
[


Schöffen sind Ehrenämtler, die ohne Ausbildung und Studium Beistitzer des Richters spielen dürfen... ;)


Spielen... :doh:

ehrenamtliche Richter (Schöffen) ... haben genau das gleiche Recht bei einer Verhandlung wie der Berufs - Richter !!!!

Stimmen die Schöffen für unschuldig...oder umgekehrt... muss der Richter es akzeptieren... gleiches Stimmrecht !
Ein Schöffengericht setzt sich immer aus einem Berufs - Richter und zwei ehrenamtlichen Richter zusammen !

zwei Stimmen brauch man für ein Urteil !!!

Wenn Du das spielen nennst ?! :confused2:
 
Daniel hat aber Recht! Um Schöffe zu werden bedarf es KEINER...nicht einer einzigen Qualifikation. Man muss nur einem Ausschuss gefallen und wird Berufen.

Stimmrecht hin oder her! Es ist Spielen! Wie du ja selber geschrieben hast, können die 2 Schöffen mit einem Angeklagten ziemlich leichtes Spiel haben...wenn sie mal eben den Berufsrichter ( mit X Semestern Juristischem Studium und 2 Staatsexamen+ Referendariat) ausklinken können.

Das ist so gewollt, aber was würdest du zu einem sagen der in eine Uniform der Polizei gesteckt wird, weil er dazu ohne irgendeine Qualifikation Berufen worden ist, aber sämtliche Befugnisse hat?? Richtig...er spielt Polizist und ist Garantiert mehr Gefahr wie Nutzen!

Und noch was...ihr könnt hier jetzt noch 10 Seiten weiter diskutieren... ihr werdet nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen.

"Außer vielleicht das Daniel keine NW1 schreiben würde und Fan somit auch nicht Schuldig stimmen kann." :stock1:
 
Also ich weiß zwar was ne NW1 ist aber ich glaube die anderen hier außer Red und vielleicht Fan noch können nix damit anfangen ;)
Ich war aber auch immer versucht das ganze abzukürzen :lol:


Grüße

der Gamble :)
 
denke auch wir sollten das Ganze hier abbrechen. Ich werd am Samstag einfach mal mit Fan persönlich reden.

Vielleicht klärt sich das Ganze dann auch auf. Wenn man schreibt bleiben bleiben zu viele Infos auf der Strecke, die verdammt wichtig sein können.
 
Hallo Leute, hab die ganzen Seiten mitgelesen. Von vorne wech... will keinen angreifen noch sonst was sondern nur meine Erfahrung mit einbringen als technischer Laie und praktischer Autofahrer.
War bei hiesigen Tuner und fragte ihn was man alles machen kann und was legal sei und eingetragen wird.
Hab jetzt 20er platten drauf hi-vo Eibachfedern kommen Dienstag drauf glaub 20-25mm, Fresch Homemade Auspuffanlage ab Kat. und Dienstag soll alles eingetragen werden. (werde berichten)
Was die Spurplatten anbelangt kann ich nur sagen, sie stehen weder aus dem Radkasten noch sonst was, was mit der festigkeit ist, kann ich als Laie nicht beurteilen. Aber was soll ich denn machen... verlasse mich auf Tuner, was er bestellt und was erlaubt ist..??.. wird auch eingetragen.... und dann ficken sich mich... nich gut.. in dem Fall..kein Verständniss.
Nächster Fall... Auspuff...da seh ich das schon anders.. Marke Homemade.. das Ding ist so pervers laut, das ich jetzt nach 150 km schon Ohrensausen hab... wird auch eingetragen... da versteh ich das dies nicht legal ist.. aber was ist legal was nicht, als laie...kein plan, hab nur Angst um meine Ohren :lachtot:
 
Klar ist es kacke für jemanden der einen Fachmann fragt was geht, dass dann einbauen lässt und am Ende vielleicht einen verbraten kriegt.
Ich finde aber das ist hier jetzt breit genug diskutiert worden.
Vielleicht kriegts dein Tuner eingetragen weil er jemanden beim Tüv gut kennt oder aus was einem Grund auch immer. Fakt ist ja, wie der Titel dieses Threads schon sagt, Eingetragen heißt noch lange nicht erlaubt... !!!
Es könnte dir also passieren, dass du wenn du zu nem anderen Tüv fährst, die Eintragungen widerrufen werden.
Ob und wie weit du dabei vielleicht noch einen drauf kriegst hängt meiner Meinung nach dann noch von vielen einzelnen Faktoren ab. Ich würde tippen, dass es wenn es jemand einfach nur feststellt ziemlich einfach sein sollte. Wie das bei einem Schadensfall ist, keine Ahnung. Ich persönlich bin der Meinung man kommt da nicht immer so unbedingt einfach raus aber das wurde ja auf den letzten Seiten hinreichend diskutiert und die einzelnen Meinungen dazu ausfürlich dargestellt.
Ist ja kein ganz einfaches Thema und ich denke jeder muss für sich selbst enscheiden wie weit er sich da selbst zu informiert oder sich auf Aussagen anderer verlässt.


Grüße

der Gamble :)
 
Gamble schrieb:
Klar ist es kacke für jemanden der einen Fachmann fragt was geht, dass dann einbauen lässt und am Ende vielleicht einen verbraten kriegt.
Ich finde aber das ist hier jetzt breit genug diskutiert worden.
Vielleicht kriegts dein Tuner eingetragen weil er jemanden beim Tüv gut kennt oder aus was einem Grund auch immer. Fakt ist ja, wie der Titel dieses Threads schon sagt, Eingetragen heißt noch lange nicht erlaubt... !!!
Es könnte dir also passieren, dass du wenn du zu nem anderen Tüv fährst, die Eintragungen widerrufen werden.
Ob und wie weit du dabei vielleicht noch einen drauf kriegst hängt meiner Meinung nach dann noch von vielen einzelnen Faktoren ab. Ich würde tippen, dass es wenn es jemand einfach nur feststellt ziemlich einfach sein sollte. Wie das bei einem Schadensfall ist, keine Ahnung. Ich persönlich bin der Meinung man kommt da nicht immer so unbedingt einfach raus aber das wurde ja auf den letzten Seiten hinreichend diskutiert und die einzelnen Meinungen dazu ausfürlich dargestellt.
Ist ja kein ganz einfaches Thema und ich denke jeder muss für sich selbst enscheiden wie weit er sich da selbst zu informiert oder sich auf Aussagen anderer verlässt.


Grüße

der Gamble :)
 
Fan schrieb:
RedST schrieb:
Kriegst Du als Halter auch ne Strafe !!!! Auch wenn Du nachweisen kannst, das Du kurz vorher da neue Reifen aufgezogen hast...

da dies eine Ordnungswidrigkeit ist, gilt hier das Opportunitätsprinzip.

Es liegt also im Ermessen des Beamten vor Ort WER die Owi Anzeige bekommt. Halter, Führer oder beide.


Da hast Du RECHT.... aber nicht mehr, wenn zum Beispiel wegen den abgefahreren Reifen ein Unfall mit Personenschaden verursacht wurde... ;)

Hab mir diesen Post mal zur Gemüte geführt, und muss sagen, dass die Aussagen so nicht stimmen.

Fakt ist, es gibt ein Opportunitätsprinzip und ein Legalitätsprinzip.

Legalitätsprinzip ist die Verpflichtung der Strafverfolgungsbhörden bei Kenntnisnahme an einer Strafttat ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Opportunitätsprizip bedeutet Entschliessungsermessen - und das besagt, vereinfacht ausgedrückt, dass die Polizei die Möglichkeit hat, zu entscheiden, ob sie einschreitet, oder nicht.

Beispiel: Man steht an der Ampel mit abgefahrenen Reifen - die Polizei steht neben einem und nimmt diesen Umstand wahr. Nun liegt es im Ermessen der Beamten, einzuschreiten, oder eben nicht. Wenn sie einschreiten, ist sie in der Folge an die Vorgaben der Gesetzeslage und z.B. des Tatbestandskataloges gebunden.

Im vorliegenden Falle gibt es bei der Reifendiskussion eine eindeutige Vorgehensweise: Halter und Fahrzeugführer werden in der OWi-Anzeige benannt.

Nach Fertigung der OWi ist die zuständige Bußgeldstelle mit der weiteren Bearbeitung beauftragt. Der Halter könnte gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Bei glaubhafter Darstellung, das der Fahrzeugführer dauerhafter alleiniger Nutzer des Fahrzeugs ist (z.B. Bezahlt das Fahrzeug, die Versicherung, Steuern usw.), kann, muss aber nicht, die Bußgeldstelle von einer Sanktion gegen den Halter absehen.

Ich hoffe, jetzt kein weiteres Fass aufzumachen.
Greetz
 
Ich persönlich glaube ja, dass Fan einfach nur "vor Eintragungen ohne klares Gutachten!" warnen wollte und mehr nicht.

Die Bottomline, die er versucht hat rüberzubringen, sollte doch jedem klar sein:

"Ohne sauberes Gutachten für DEIN Fahrzeug KANN es Ärger geben. Sei Dir dessen bewusst und steh zu Deiner Entscheidung.... - und hör auf zu heulen!"

Hat er ja auch Recht. Um mehr ging's doch gar nicht. Oder doch?

Weitermachen! Spaßfaktor erreicht die 10 bei völliger Sinnentleerung. :bananadancer2:
 
Hehehe, 12 Seiten reduziert auf 4 Zeilen :lol: :thumbs-up_new:



Grüße

der Gamble :)
 
Nönö, im grunde triffte es, was mich angeht eigentlich ganz gut den Kern. Ich habs nur viel viel schöner Ausgeschmückt :lol:


Grüße

der Gamble :)
 
Dirk Wagner schrieb:
Ich persönlich glaube ja, dass Fan einfach nur "vor Eintragungen ohne klares Gutachten!" warnen wollte und mehr nicht.

Die Bottomline, die er versucht hat rüberzubringen, sollte doch jedem klar sein:

"Ohne sauberes Gutachten für DEIN Fahrzeug KANN es Ärger geben. Sei Dir dessen bewusst und steh zu Deiner Entscheidung.... - und hör auf zu heulen!"

Hat er ja auch Recht. Um mehr ging's doch gar nicht. Oder doch?

Weitermachen! Spaßfaktor erreicht die 10 bei völliger Sinnentleerung. :bananadancer2:


Ich kann gar nicht glauben, das wir einer Meinung sind !!!??? :mrgreen: :thumbs-up_new: :winken:
 
Fan schrieb:
Ich kann gar nicht glauben, das wir einer Meinung sind !!!??? :mrgreen: :thumbs-up_new: :winken:

War für mich auch ein Schock! ;) Ich glaube allerdings auch, dass wir schon beim letzten Thema nicht sehr weit voneinander entfernt waren und manches einfach in den falschen Kanal gerutscht ist. :)
 

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