GeneralWilson
Well-known member
UltimateGreenhorn schrieb:Finde es auch SEHR merkwürdig (zumal ich selbst Jurist bin), dass die Referenz der zulässigen Lautstärke bei after market AGAs nun gerade die DB Zahl des Serienfahrzeugs sein soll und nicht eine absolute Grenze.
Was macht das sonst alles für einen Sinn, bzw. wo ist - wenn es um objektiven Lärmschutz gehen soll - die tiefere Logik, dass etwa ein Carrera GT gigantische Dezibel produzieren darf von sagen wir mal - nur als Beispiel (!) - 100 DB (er ist vermutlich noch lauter), eine Focus after-market AGA indes nicht lauter als (Beispiel) 90 DB sein darf, weil die entsprechende Serie auch nur 90 DB hat ????? Also ein CGT mit DB 100 plus ist ok, aber nicht ein RS mit 91 DB (alles Beispiele)???
Begreife ich wirklich nicht, dass wäre ja als wenn Porsche dem lieben Fussgänger strukturell mehr auf die Ohren geben dürfte als etwa Ford...
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Das ist eigentlich ganz einfach.
1. In der Regel Klappenauspuff, z.b. F430 -> ab ca. 2500 u/min sehr laut, da Klappe offen. Beim TÜV wird nur in einem bestimmten Drehzahlbereich etc. gemessen.
2. Starke Lobby.
3. Stell dir mal vor jeder 3er Golf Fahrer dürfte sich ne Anlage drauf bauen so laut wie er möchte -> es wäre nicht mehr auszuhalten auf den Straßen.
4. Derart hochpreisige Autos wie ein Carrera GT sind im Straßenverkehr absolute Exoten, was wieder zu Punkt 3 führt