Gamble
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Bei solchen Fahrzeugen, die ab dem 1. Januar 2006 erstmals zugelassen wurden, ist dann keine Abgasprüfung notwendig, wenn die technische Ausstattung der Abgasmessgeräte die OBD-Prüfung erlaubt und wenn alle Readiness-Codes auf Null gesetzt und keine Fehler im Fehlerspeicher hinterlegt sind.
Wenn nix abgelegt war dürfte eigentlich keine gemacht worden sein.
Ist aber wohl immer noch umstritten diese Regelung.
Grüße
der Gamble