_Focus_RS_ schrieb:
Das sind die Wegelagerer, da reicht eine aus der Luft gegriffene Behauptung zum stilllegen.
Gerade Lärm, Tieferlegung und Spoiler sind ja besonders willkommene Gründe.
Diesbezüglich gibts seit Jahrzehnten schon endlos viel zu hören und lesen (nicht speziell auf Ford bezogen).
Die bezahlen dir dann nicht einmal die Kosten welche sie verursachen wenn dein FZ vor Ort Stillgelegt wird und nach gesetzeskonformen Messungen dann doch alles Legal gewesen wäre und dir der Depp vom Dienst nur eins reinwürgen wollte weil du ihm nicht gepasst hast.
Für allen scheiss gibts Gesetze aber nicht für diejenigen, die sie umsetzen.
Wäre auch der Meinung das es 5 DB sind, nur 1 DB bei ner Vorbeifahrtsmessung wäre doch kaum realistisch.
Absolut, gebe ich dir vollkommen Recht.
Die 5 dB waren jetzt rein nur auf das Standgeräusch bezogen, weil für das Fahrgeräusch gibt’s so viele Dinge zu beachten, dass das nicht einfach so am Straßenrand mal möglich ist.
In der derzeit gültigen Regelung steht nichts von wegen Toleranz drin. Allerdings weiß ich jetzt nicht, ob dies überhaupt auf unser Auto zutrifft, da damals bei der Homologation eine ältere Verordnung noch aktuell war. Da kenne ich mich leider nicht aus.
Ich denke aber mal, dass die 5 dB sehr geläufig sind, weil eben am Straßenrand keine genormte Messung möglich ist. Normalerweise sollte aber zumindest das Messgerät geeicht sein (steht auch alles in der Verordnung drin). Wenn die mit einem Handy ankommen, dann würde ich gleich freundlich abwinken.
Trotzdem mal im Anhang das Aktuellste. Natürlich muss man noch bedenken, dass dies alles eine genormte und geeichte Messung betrifft, die einfach so überhaupt nicht möglich ist.
Hier noch was bezüglich des Messgeräts:
Wer sich selbst mal darin einlesen will, hier der Link:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:42018X0798&from=DE