verchan schrieb:Wie du sicher gelesen hast :mrgreen: , fahre ich die Schmiedefelgen mit 30mm/Achse vorne und hinten, aber mit den Eibach 20mm Federn.
Das ist so eingetragen, laut dem TÜV aber gerade so wegen der Laufflächenabdeckung vorne. Schleifen tut natürlich auch nichts.
Allerdings haben das andere wohl nicht eingetragen bekommen, ist dann wohl auch teilweise Ermessenssache des Sachverständigen :nixweiss:
Kann dann natürlich sein, dass es ohne Tieferlegung nicht geht, da die Reifenobenkante dann ja mehr raussteht.
Danke für die rasche antwort. Bei 30mm pro achse wäre ja die abrollfläche des reifens immer noch gedeckt oder!? hab das kurz nachgemessen. laut gesetz (hier in der schweiz) muss der äussere rand der abrollfläche mittig vom kotflügel gedeckt werden. es geht mir im moment aber wirlich nur um den mechanischen teil (zugelassen krieg ich das dan schon :lol: ) teferlegen möchte ich nicht, da der rs meine alltagskiste ist