Also bei uns in der CH können Leistungssteigerungen eingetragen werden. Was dafür gemacht werden muss:
- Leistungsmessung
-- Falls Leistungsmessung mehr als +20% ist, so muss ein Festigkeitsgutachten von der Karosserie vorgelegt werden
-- Gegebenenfalls freigabe der Bremsen für entsprechende Leistung
- Abgaszyklusmessung (kostenpunkt um die 3200€ pro Versuch)
- Lärmmessung
Das wirklich Teure ist die Abgaszyklusmessung. Da wird die Kiste über Nacht in die Halle gestellt, morgens dann auf den Prüfstand gerollt und eine glaube 15 oder 20 minütige Fahrt simuliert vom Kaltstart weg. Da müssen die Werte immer der entsprechenden Euro norm entsprechen, ansonsten durchgefallen. Falls durchgefallen, darfst du nachbessern und nochmal neu anmelden, gibt dann einen kleinen Rabatt aber sind immer noch 2500€+ pro Versuch.
Wenn an dieses Prozedere mit 3 unterschiedlichen Fahrzeugen gemacht hat und alles OK ist, bekommt man eine Freigabe, diese Leistungssteigerung mit "allgemeinem Gutachten" zu verkaufen, sprich Gutachten ausstellen, damit kann mans eintragen lassen beim Strassenverkehrsamt (CH-Tüv). Aber die Kombination ist entscheidend. Mit der Leistungssteigerung kann man dann nicht mehr einfach so Auspuffanlage X mit ABE drunter schrauben, da dein Fahrzeug quasi nicht mehr dem geprüften Fahrzeug entspricht, sprich Einzelabnahme (nur der Endtopf ist nur eine Lärmmessung, um die 400€).
Und das Prozedere muss man für jedes Auto machen, was es offiziell nie in der Schweiz gab, sprich alle Skylines, RHD Supras, RX7, etc. etc. gehen durch dieses prozedere.
Und ja, bin da relativ fit drin momentan, da wir den RX7 eines freundes gerade durch dieses prozedere geleiten
Als Händler für Fahrzeuge die entsprechend einen grossen Markt haben (bei uns üblicherweise Golf, STI's und diverse BMWs) lohnt es sich für nen Händler schon ein solches Gutachten zu erstellen, der Kunde zahlt es ja mehrfach zurück je öfter die Leistungssteigerung verkauft wird.