LED HECKLEUCHTEN - schwarz/smoke

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Dann kann die Versicherung gerne versuchen, hätte dabei aber vermutlich vor Gericht schlechte Karten. Welche Argumente wollen die denn hervorbringen? Ich habe ein Produkt mit E-Prüfzeichen erworben, das offensichtlich legal am Fahrzeug verbaut werden darf. Sie müssten mir also schon beweisen, dass ich aktiv davon wusste, dass das E-Prüfzeichen nicht auf legalem Wege erworben wurde (wenn es denn so ist) und das Produkt dennoch vorsätzlich verwendet habe mit dem Risiko eines Auffahrunfalls.
Das dürfte praktisch unmöglich sein, zumal ja von dem Händler mit der Legalität der Leuchten geworben wird.
Ich kann als Endverbraucher ohne spezielle Fachkenntnisse nicht darüber entscheiden oder nachvollziehen, ob das Prüfzeichen rechtmäßig erworben wurde oder nicht.
Wie schon weiter oben geschrieben haftet nach dem Produkthaftungsgesetz derjenige, der das Produkt in Verkehr (=in den Handel) bringt, für Schäden, die aus einem fehlerhaften Produkt resultieren, und nicht ich als Endverbraucher. Nicht ich müsste mich also mit dem Händler streiten, sondern die Versicherung.
 
Um das Ganze mal abzukürzen. Das E-Prüfzeichen braucht auch eine entrsprechende Prüfbescheinigung über diese E-Zulassung, diese muss man nicht besitzen und nicht mitführen, sie wird aber erforderlich wenn es um rechtliche Nachweise einer legalen Zuteilung des E-Prüfzeichens geht. (ich denke für unsere Leuchten gibt es sowas nicht) Diesen Nachweis sollte dir der Hersteller auf Nachfrage zur Verfügung stellen.

Punkt zwei die Haftung: In der StVZO ist der Halter des PKW für dessen Beschaffenheit zuständig, weiter muss der Fahrer vor Fahrtantritt prüfen ob die Verkehrstüchtigkeit allen Vorgaben entspricht somit ist es auch bums ob bei Unfällen die während der Fahrt eintreten der Hersteller des Produktes euch was falsches erzählt hat. Ihr habt ja das Fahrzeug im Original und geprüft, sowie zugelassen vom Hersteller übergeben bekommen und sollten Fehler an Originalteilen zum Unfall führen, dann wid sicher der Hersteller (FORD) nicht außen vor gelassen.

Zusätzlich gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" und wer hat dieses Produkt eingebaut?? Richtig: Ihr! bzw. ein Mechaniker, somit erfolgte die nicht zulässige Änderung am PKW durch welche ein Unfall vielleicht beeinflusst wurde durch euch oder den Mechaniker, welcher die Leuchten eingebaut hat. Schließlich hättet ihr euch durch eigeninititive auch bei einer Prüfstelle absichern können ob alles so ist wie es sein muss, da ja eine technische Änderung des original zugelassenen Fahrzeuges erfolgte.
Nach dem Motto zu gehen "Person x/y schreibt im Internet das der Stahlheckspoiler mit Rasierklingen dran doch ein Prüfzeichen aus Indochina hat und StVZO / FZV konform ist" und man somit als Fahrzeugführer aus dem Schneider sei, ist schon eine sehr blauäugige Einstellung.

Das nur mein Feedback zur der Sache (10 Jahre Mechatroniker / 6 Jahre Rennleitung), da ich persönlich oft mit dem TÜV-Süd, den Bußgeldbehörden und verschiedenen Versicherungen beruflich zu tun habe und auch gern selbst mal am Fahrzeug das ein oder andere Teil ersetze.

Somit obliegt es jedem selber ob er nun damit rumfahren mag oder nicht, ich persönlich lasse meine auch drin.
 
Sphere schrieb:
Um das Ganze mal abzukürzen. Das E-Prüfzeichen braucht auch eine entrsprechende Prüfbescheinigung über diese E-Zulassung, diese muss man nicht besitzen und nicht mitführen, sie wird aber erforderlich wenn es um rechtliche Nachweise einer legalen Zuteilung des E-Prüfzeichens geht. (ich denke für unsere Leuchten gibt es sowas nicht) Diesen Nachweis sollte dir der Hersteller auf Nachfrage zur Verfügung stellen.

Punkt zwei die Haftung: In der StVZO ist der Halter des PKW für dessen Beschaffenheit zuständig, weiter muss der Fahrer vor Fahrtantritt prüfen ob die Verkehrstüchtigkeit allen Vorgaben entspricht somit ist es auch bums ob bei Unfällen die während der Fahrt eintreten der Hersteller des Produktes euch was falsches erzählt hat. Ihr habt ja das Fahrzeug im Original und geprüft, sowie zugelassen vom Hersteller übergeben bekommen und sollten Fehler an Originalteilen zum Unfall führen, dann wid sicher der Hersteller (FORD) nicht außen vor gelassen.

Zusätzlich gilt "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" und wer hat dieses Produkt eingebaut?? Richtig: Ihr! bzw. ein Mechaniker, somit erfolgte die nicht zulässige Änderung am PKW durch welche ein Unfall vielleicht beeinflusst wurde durch euch oder den Mechaniker, welcher die Leuchten eingebaut hat. Schließlich hättet ihr euch durch eigeninititive auch bei einer Prüfstelle absichern können ob alles so ist wie es sein muss, da ja eine technische Änderung des original zugelassenen Fahrzeuges erfolgte.
Nach dem Motto zu gehen "Person x/y schreibt im Internet das der Stahlheckspoiler mit Rasierklingen dran doch ein Prüfzeichen aus Indochina hat und StVZO / FZV konform ist" und man somit als Fahrzeugführer aus dem Schneider sei, ist schon eine sehr blauäugige Einstellung.

Das nur mein Feedback zur der Sache (10 Jahre Mechatroniker / 6 Jahre Rennleitung), da ich persönlich oft mit dem TÜV-Süd, den Bußgeldbehörden und verschiedenen Versicherungen beruflich zu tun habe und auch gern selbst mal am Fahrzeug das ein oder andere Teil ersetze.

Somit obliegt es jedem selber ob er nun damit rumfahren mag oder nicht, ich persönlich lasse meine auch drin.



jap so oder so ähnlich ist mir das auch geläufig.

ansich solltest du doch die möglichkeit haben das E-zeichen der Lampen zu Prüfen ohne Großen aufwand. Denn mir die lampen zukaufen und dann mit allen infos zum Tüv oder ein anderes Amt zu rennen muss und dann vll mich noch mit dem verkäufer rum zu schlagen das er das produkt wieder zurück nimmt weil das Prüfzeichen das plastik nicht werd ist auf das es gepresst ist...
 
Das mag ja vom Grundsatz her richtig sein, nur gibt es sicherlich auch irgendetwas zwischen schwarz und weiss. Denn nach deiner Argumentation wäre ich ja auch dazu verpflichtet zu prüfen, ob z.B. die ABE meiner neuen Felgen rechtmäßig erworben wurde oder nicht, ob die neuen Reifen auch tatsächlich den aufgedruckten Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex erfüllen, ob die neuen Scheibenwischer nicht eine Gefahr für andere darstellen usw., das ließe sich x-beliebig fortführen. Wie soll ich das als Laie anstellen?

Wie gesagt gibt es dafür das Produkthaftungsgesetz, bei dem der Inverkehrbringer für die Folgen aus unsicheren Produkten haftet. Das hat nichts mit Unwissenheit zu tun, denn die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Teile ist durch eine ABE, E-Prüfzeichen etc. ja für mich als Laie erstmal erfüllt, sprich, ich habe mich informiert, ob ich das Teil verbauen darf. Was darüber hinausgeht, also die Rechtmäßigkeit der Zuteilung von ABE, E-Prüfzeichen etc. kann mir als Verbraucher kaum auferlegt werden. Aber darüber lässt sich bestimmt noch seitenlang streiten. Für mich steht jedenfalls nach den Schilderungen weiter oben fest, dass ich aus Gründen der eigenen Sicherheit diese Lampen nicht kaufen würde bzw. nach den Erkenntnissen sofort wieder ausbauen würde.
 
Was hier für ein palaver wegen den Leuchten :doh:
Fakt ist, sie haben ein E-Prüfzeichen, wer Bock drauf hat soll sie drauf machen und der Rest halt nicht, so einfach kann es sein.
 
Hallo

Ich denke, alleine die Tatsache, daß Ihr wegen der "Regenerfahrung" darüber diskutiert, ob die Lampen wirklich ein gültiges E Kennzeichen besitzen, sagt doch alles.
Ich hatte am Anfang auch mit dem Gedanken gespielt, mir die Lampen zu kaufen. Es dann aber gelassen, da ich mir nicht vorstellen kann, das diese Rückleuchten aufgrund der doch sehr krassen Tönung "regelkonform" sind.
Vielleicht fährt einfach mal jemand, mit seinen zum TÜV und fragt nach.

Gruß
Christian
 
Tigga schrieb:
Vielleicht fährt einfach mal jemand, mit seinen zum TÜV und fragt nach.
Aber lieber nicht in eingebautem Zustand, sonst kratzt der wahrscheinlich gleich das TÜV-Papperl runter. :lachtot:
*Spaßmodus AUS*
Ich lasse es original bis es welche mit offiziellem E-Zeichen und dazugehörigen Papieren gibt. ;)
Beim Thema Sicherheit mach ich keine Kompromisse. :pfeif:
 
Wenn es kein “echtes/legales“ E1 Zeichen ist. Warum lässt der Zoll dann die Einfuhr nach Deutschland zu? Habe in Erinnerung das ein Cobb Accesport vom Zoll eingezogen wurde wegen fehlenden CE Zeichen.

Wenn ich nen Prüfbericht zu einem E1 Zeichen besitzen muss. Warum wurde dann die E1 eingeführt, da hätten wir auch bei der ABE bleiben können?!
 
Wenn ihr mir das Zeichen mal fotografiert bzw. mir die ganze Nummer habt, kann ich mal schauen ob ich in unserer Datenbank was find
 
Tom_RS3500 schrieb:
Das mag ja vom Grundsatz her richtig sein, nur gibt es sicherlich auch irgendetwas zwischen schwarz und weiss.

Er hat aber nun Mal Recht, mit dem, was er sagt .... :)

Denn nach deiner Argumentation wäre ich ja auch dazu verpflichtet zu prüfen, ob z.B. die ABE meiner neuen Felgen rechtmäßig erworben wurde oder nicht, ob die neuen Reifen auch tatsächlich den aufgedruckten Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex erfüllen, ob die neuen Scheibenwischer nicht eine Gefahr für andere darstellen usw., das ließe sich x-beliebig fortführen. Wie soll ich das als Laie anstellen?
Ja das ist man auch, nur weil es in der Regel kaum einer macht, weil man sich auf die großen Marken und Händler verlassen kann und es zu derem Service gehört, heißt es ja nicht, dass man nicht für die ordnungsgemäße Zulassung der Teile verantwortlich ist.
Hatte früher selbst Mal den Fall, dass ich bei einem aus der Familie vererbten Focus die Winterreifen vom TÜV als nicht zugelassen beanstandet bekommen habe. Und da ich dem nicht widersprechen konnte habe ich mir dann kurzerhand neue gekauft (waren eh schon älter) und erst später in den Unterlagen meines Verwandten eine zusätzlich Zulassungsbescheinigung für den Reifentyp von Ford entdeckt.

Wie gesagt gibt es dafür das Produkthaftungsgesetz, bei dem der Inverkehrbringer für die Folgen aus unsicheren Produkten haftet. Das hat nichts mit Unwissenheit zu tun, denn die offensichtliche Rechtmäßigkeit der Teile ist durch eine ABE, E-Prüfzeichen etc. ja für mich als Laie erstmal erfüllt, sprich, ich habe mich informiert, ob ich das Teil verbauen darf. Was darüber hinausgeht, also die Rechtmäßigkeit der Zuteilung von ABE, E-Prüfzeichen etc. kann mir als Verbraucher kaum auferlegt werden. Aber darüber lässt sich bestimmt noch seitenlang streiten. Für mich steht jedenfalls nach den Schilderungen weiter oben fest, dass ich aus Gründen der eigenen Sicherheit diese Lampen nicht kaufen würde bzw. nach den Erkenntnissen sofort wieder ausbauen würde.
Mag sein, dass man dann gleichzeitig den Händler in Regress nehmen kann. Aber inwieweit das erfolgreich ist, mag ich auch bezweifeln. Die Produkthaftung wird in Deutschland weniger streng ausgelegt wie z. B. in den USA.
Das Rücklicht entspricht ja der beschrieben Qualität, es erfüllt nur nicht die beworbene E-Konformität (für dessen Überprüfung man beim Einbau wie oben genannt selbst verantwortlich ist), was nicht unbedingt bedeutet, dass es schadhaft ist (wäre z. B. gesundheitsgefährdende verbotene Stoffe enthalten und der Verbraucher erkrankt daran, sähe das anders aus). Allenfalls kriegt man dann also den Kaufpreis zurück. :lol:
 
Schnabulation schrieb:
Hallo zusammen

Ich war letzte Woche an einer Messe hier in der Schweiz, an welcher die Polizei zum Thema Tuning ausgestellt hat.
Natürlich habe ich den Polizisten auf unsere Leuchten mit E-Prüfzeichen angesprochen.

Der Polizist hat mir ganz klar gesagt, dass das E-Prüfzeichen nur mit einem gültigen Prüfbericht zugelassen ist. Dieser Prüfbericht hat der Hersteller der Leuchten und er muss stets mitgeführt werden. Denn sonst könnte der Hersteller ja irgendeine E-Nummer in die Leuchten einarbeiten, ohne dass die Polizei dies prüfen kann.
Also gemäss Polizei muss ich den Prüfbericht mitführen, ansonsten habe ich keine Chance mit den Leuchten.

Ich habe den Verkäufer auf eBay bereits angeschrieben und er hat gesagt, dass er keinen Prüfbericht hat und auch sein Lieferant hat keinen.
Wie steht ihr dazu? Ist schon einer mit den Leuchten in eine Kontrolle gekommen?

Sorry das ich das ausgrabe, aber das mag vielleicht in der Schweiz gelten. In unseren Landen muss der Prüfer und auch der Polizist dir nachweisen, dass ein Bauteil mit EG-Typgenehmigung/ECE-Genehmigung unzulässig ist. Das steht auch **** und Fett bei uns in den Prüfer-FAQs.

Was das Nachprüfen angeht. Diese Prüfzeichen wurden genau zu diesem Zweck erschaffen, dass der Otto-Normal Kunde nicht nochmal alles gucken muss. Wie überall wird auch hier gefälscht, aber wenn der Geiz nicht allzu Geil ist, muss man sich schon anstrengen, Ware mir gefälschtem Prüfsiegel zu bekommen. In allen anderen Fällen ist ja der Hersteller verantwortlich und muss deswegen auch ein Qualitätssicherungssystem nachweisen und sich regelmäßig neu zertifizieren lassen.

Wie gesagt, schickt mir mal die Nummern, dann schau ich was ich erreichen kann. Bis dahin sehe ich als Prüfer die Sache mit den Lampen als soweit legal an. Und ja ich hab die Dinger auch schon live erlebt :)
 
7091426724f14f5f1e4650bd75e9799a.jpg
 
Gibt es was neues zu dem Thema?
Hab heute mit denen Kontakt aufgenommen wegen den Rückleuchten.
Auskunft hat man mir auf Hersteller usw nicht geantwortet.
Ist alles betriebsgeheimnis....
Kommt mir sehr zwielichtig vor das ganze.
Bei so Teilen muss ich mir absolut sicher sein das die zugelassen sind.
Möchte nicht wissen was passiert wenn ich einen personenschaden habe und die leuchten sind dann nicht wirklich zu 100 Prozent Sicher.
Am besten wäre es mit den leuchten zum Tüv zu fahren und zu erfragen was sache ist.
Dies auch gleich schriftlich geben lassen. Dann wär das Thema hier erledigt. :ugly:
 
Ich bin KFZ Prüfer in Deutschland :)

Also von meiner Seite aus, ist da nichts zu beanstanden, hab die Leuchten live beim User Yoshi gesehen und die Leuchtstärke war ausreichend für meine geeichten Prüferaugen :p

Wenn da ein E-Prüfzeichen (egal ob EG oder ECE) drauf ist, muss man dir nachweisen, dass etwas illegal ist. Selbst wenn da etwas illegal ist, kann man dir (sofern du nichts dran geändert hast) da nichts vorwerfen. Der Händler wird dann in Regress genommen und der wird sich dann auf den Hersteller beziehen usw.

Nur der Form halber: Das ist keine Rechtsberatung und ich kann mich auch Irren, aber so wurde es mir von Kollegen und einem amtlich anerkannten des TÜV-Süd bestätigt.

Dieser TÜV'ler sucht für mich auch noch, ob in deren Datenbank was bezüglich der Genehmigung steht.
Grundsätzlich gilt nämlich auch für uns, das wir bei so genehmigten Teilen dem Kunde nachweisen müssen, dass das nicht konform ist. Deswegen gibt es da auch keine tiefere Prüfung bezüglich der Gültigkeit, auch seitens des KBA (oder der je nach Land zuständigen Stelle) nicht.

Ich hoffe das war nicht zu konfus :ugly:


P.S.: Schriftlich wirst du nichts vom TÜV bekommen, in den Ameisenhaufen setzt sich niemand freiwillig. Allerhöchstens ein schwammig formuliertes Gutachten das eine "In-Etwa Wirkung" bescheinigt. Für was handfestes müsste das Teil an ein Lichttechnisches Institut (in Deutschland sitzt das zB in Karlsruhe)
 
ole schrieb:
Ich bin KFZ Prüfer in Deutschland :)

Also von meiner Seite aus, ist da nichts zu beanstanden, hab die Leuchten live beim User Yoshi gesehen und die Leuchtstärke war ausreichend für meine geeichten Prüferaugen :p

Wenn da ein E-Prüfzeichen (egal ob EG oder ECE) drauf ist, muss man dir nachweisen, dass etwas illegal ist. Selbst wenn da etwas illegal ist, kann man dir (sofern du nichts dran geändert hast) da nichts vorwerfen. Der Händler wird dann in Regress genommen und der wird sich dann auf den Hersteller beziehen usw.

Nur der Form halber: Das ist keine Rechtsberatung und ich kann mich auch Irren, aber so wurde es mir von Kollegen und einem amtlich anerkannten des TÜV-Süd bestätigt.

Dieser TÜV'ler sucht für mich auch noch, ob in deren Datenbank was bezüglich der Genehmigung steht.
Grundsätzlich gilt nämlich auch für uns, das wir bei so genehmigten Teilen dem Kunde nachweisen müssen, dass das nicht konform ist. Deswegen gibt es da auch keine tiefere Prüfung bezüglich der Gültigkeit, auch seitens des KBA (oder der je nach Land zuständigen Stelle) nicht.

Ich hoffe das war nicht zu konfus :ugly:


P.S.: Schriftlich wirst du nichts vom TÜV bekommen, in den Ameisenhaufen setzt sich niemand freiwillig. Allerhöchstens ein schwammig formuliertes Gutachten das eine "In-Etwa Wirkung" bescheinigt. Für was handfestes müsste das Teil an ein Lichttechnisches Institut (in Deutschland sitzt das zB in Karlsruhe)



Alles Klar.
Danke dir! :prost:
Dann muss ich wohl bestellen :ugly:
 
Hmm ok klingt ja so weit gut.


Versteh ich das jetzt richtig. Du hast da so en Spezi der dir die Unterlagen zu den Lampen sucht. Sofern es welche gibt.

Teilst du die dann mit uns oder heißt es dann nur von dir. " da gibt es was aber teilen kann ich es net mit euch" ( wegen deinem ps)


Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
 
xKawa schrieb:
Hmm ok klingt ja so weit gut.


Versteh ich das jetzt richtig. Du hast da so en Spezi der dir die Unterlagen zu den Lampen sucht. Sofern es welche gibt.

Teilst du die dann mit uns oder heißt es dann nur von dir. " da gibt es was aber teilen kann ich es net mit euch" ( wegen deinem ps)


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Wenn mein Kontakt beim TÜV was findet, verschick ichs gern per PN.
Mein Laden (auch eine Prüforganisation) hat leider nichts unter der ECE Nummer.

Das PS war auf die Frage von Mozll bezogen, ob ihm ein TÜV aaS eine Bescheinigung ausstellen kann, dass die Leuchten die geltenden Verordnungen erfüllen.

Ob und was da öffentlich Zugänlich bzw überhaupt Verfügbar ist, liegt da aber beim Hersteller
 
Dann würde ich dich bitten mir da was zu kommen zu lassen wenn was gefunden wird.

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