Tom_RS3500
Well-known member
Dann kann die Versicherung gerne versuchen, hätte dabei aber vermutlich vor Gericht schlechte Karten. Welche Argumente wollen die denn hervorbringen? Ich habe ein Produkt mit E-Prüfzeichen erworben, das offensichtlich legal am Fahrzeug verbaut werden darf. Sie müssten mir also schon beweisen, dass ich aktiv davon wusste, dass das E-Prüfzeichen nicht auf legalem Wege erworben wurde (wenn es denn so ist) und das Produkt dennoch vorsätzlich verwendet habe mit dem Risiko eines Auffahrunfalls.
Das dürfte praktisch unmöglich sein, zumal ja von dem Händler mit der Legalität der Leuchten geworben wird.
Ich kann als Endverbraucher ohne spezielle Fachkenntnisse nicht darüber entscheiden oder nachvollziehen, ob das Prüfzeichen rechtmäßig erworben wurde oder nicht.
Wie schon weiter oben geschrieben haftet nach dem Produkthaftungsgesetz derjenige, der das Produkt in Verkehr (=in den Handel) bringt, für Schäden, die aus einem fehlerhaften Produkt resultieren, und nicht ich als Endverbraucher. Nicht ich müsste mich also mit dem Händler streiten, sondern die Versicherung.
Das dürfte praktisch unmöglich sein, zumal ja von dem Händler mit der Legalität der Leuchten geworben wird.
Ich kann als Endverbraucher ohne spezielle Fachkenntnisse nicht darüber entscheiden oder nachvollziehen, ob das Prüfzeichen rechtmäßig erworben wurde oder nicht.
Wie schon weiter oben geschrieben haftet nach dem Produkthaftungsgesetz derjenige, der das Produkt in Verkehr (=in den Handel) bringt, für Schäden, die aus einem fehlerhaften Produkt resultieren, und nicht ich als Endverbraucher. Nicht ich müsste mich also mit dem Händler streiten, sondern die Versicherung.