Servus Leute,
Ich habe seit kurzem einen Hjs Katalysator verbaut, für den es auch ein Gutachten für das Fahrzeug gibt.
Außerdem ist eine Auspuffanlage verbaut, die per Einzelabnahme eingetragen wurde. Jetzt ist es so, dass ich den KAT, wie auch alles andere, im Fahrzeugschein stehen haben möchte. Allerdings ist das KFZ über den Winter abgemeldet und wird erst nächstes Jahr wieder angemeldet. Ich habe nun mitbekommen, dass man ab nächstem Jahr keine Katalysatoren mehr eintragen lassen kann.
Stimmt das und wenn ja, warum, weil das Gutachten besitze ich ja weiterhin, in dem das Fahrzeug auch explizit aufgelistet ist.
Könnt ihr mir in dieser Hinsicht weiterhelfen?
Gruß SimonRS
Ich habe seit kurzem einen Hjs Katalysator verbaut, für den es auch ein Gutachten für das Fahrzeug gibt.
Außerdem ist eine Auspuffanlage verbaut, die per Einzelabnahme eingetragen wurde. Jetzt ist es so, dass ich den KAT, wie auch alles andere, im Fahrzeugschein stehen haben möchte. Allerdings ist das KFZ über den Winter abgemeldet und wird erst nächstes Jahr wieder angemeldet. Ich habe nun mitbekommen, dass man ab nächstem Jahr keine Katalysatoren mehr eintragen lassen kann.
Stimmt das und wenn ja, warum, weil das Gutachten besitze ich ja weiterhin, in dem das Fahrzeug auch explizit aufgelistet ist.
Könnt ihr mir in dieser Hinsicht weiterhelfen?
Gruß SimonRS