Ford Garantieverlängerung

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Garantieverlängerung ?

  • JA

    Stimmen: 90 82,6%
  • NEIN

    Stimmen: 19 17,4%

  • Umfrageteilnehmer
    109
Wie gesagt, das war nur die Info von meinem Händler als er von Köln gesagt bekommen hat das eine Verlängerung auf 5 Jahre nicht mehr möglich sei.
Ich weiß jetzt leider wirklich nicht mehr welche Sachen bei der Anschlussgarantie genau ausgenommen werden weil nach dem er mir schon sagte das dies und jenes nicht dazu zählt hab ich gleich das Thema beendet.
Wenn ich das nächste mal beim Händler bin, frag ich aber gerne mal nach. Ich denke mal schon morgen weil ich eh zum Händler wollte wie es jetzt aussieht wegen der nicht vorhandenen Doppelverriegelung.
 
Hab heute mal nachgefragt.
Bei der Anschlussgarantie gilt eine je nach Laufleistung eine Eigenbeteiligung. Nach 10000KM 10% Eigenbeteiligung auf die Kosten Teile, bei 20000KM 20% usw. bis max 60% Eigenbeteiligung. Arbeitslohn wird voll übernommen.
Etliche Teile gelten nicht in dieser Garantie. Turbolader konnte auf die schnelle nicht rausbekommen werden ob in oder nicht in der Garantie.
Siehe auch Bilder unten.
Abgesehen davon gelten bestimmte Teile auch nicht in der Garantieverlängerung über den Schutzbrief von 3-5 Jahren. Etliche Karosserie und Plastikteile wie z.B. die Klappe vom Handschuhfach oder auch Sitzbezug etc. sind auch nicht im Schutzbrief nach den 2 Jahren abgedeckt.

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img0038ts.jpg
 
@ Patl:

Steht doch ganz klar drin, dass der Turbolader von der Garantie enthalten ist!
siehe Punkt: Kraftstoffanlage... :mrgreen:
 
Stimmt... manchmal sieht man den Wald halt vor lauter Bäumen nicht :ups:
 
Und auch unter Kraftstoffanlage steht das der LLK nicht durch die Anschlussgarantie abgedeckt ist
:doh: :doh:
 
Aber die A1 Anschlussgarantie ist jetzt nur die Gebrauchtwagengarantie und nicht der Ford Protect Schutzbrief!
 
Das der Turbolader in der Garantie enthalten ist .

Sonst nichts .

.... sollte ein Gag sein , kann halt nicht jeder drauf ......

sorry .

mfgw.
 
Ich bin echt am Verzweifeln... Ich hätte gerne eine Garantieverlängerung für die Elektronik im Auto. Wenn ich jetzt allerdings Chiptuning machen lasse und noch eine Milltek Sportauspuffanlage ab Turbo und weitere Leistungsoptimierende Komponenten einbauen lasse, würde dann die Garantie komplett flöten gehen oder bleibt die für die Teile bestehen, die nichts mit den veränderten Komponenten zu tun haben (z.B. Navi, Key Free System etc.)?
 
Würde mal behaupten die ganze Garantie ist futsch obwohl ein Chiptuning sowie ne andere AGA nichts mit dem Navi oder Key Free System usw. zu tun hat.

Aber eine interessante Frage. :D
 
Muss im Zweifelsfall nicht vom Hersteller nachgewiesen werden das dass Tuning schuld am entsprechenden Schaden ist?

Ich weiß ja nicht wie das Vertraglich geregelt ist und ob eine Klausel die jegliche Garantieansprüche ausschließt bei Veränderungen am Fahrzeug überhaupt zulässig ist.

z.B. neue AGA eingebaut und Stoßdämpfer dann ist im Eimer. Garantieverweigerung obwohl der Schaden nicht durch das Tuning entstanden ist. Würde mich interessieren wie das rechtlich aussieht und wenn sowas im Vertrag festgehalten wird ob das zulässig ist.


Allerdings, wenn du dich für ein Tuning entscheidest musst du eben im Zweifelsfall eben damit rechnen das du keine Garantie mehr hast und somit einfach die Arschkarte gezogen hast. Willst du das nicht, lass das gebastel und du musst dir keine Sorgen über die Garantie machen.

Es sei denn Ford oder dein FFH können dir eine VERBINDLICHE und WASSERDICHTE Auskunft geben. Ansonsten würde ich mich auf jegliche Aussagen nicht stützen.
 
Wenn das so wäre das man durch änderungen am Fahrzeug seine garantie verliert auf alle teile dürften wir alle nur mit den Serienfelgen rumfahren nix tieferlegen und keinen Birnen durch LEDS ersetzen. Es ist schon wie mein Vorredner sagt aber wer da in der Beweispflicht is weis ich nicht.


Gruss Michel
 
Ich werde mich mal in den nächsten Tagen bei meinem FFH erkundigen und euch die Antwort schreiben.
 
Michel schrieb:
Wenn das so wäre das man durch änderungen am Fahrzeug seine garantie verliert auf alle teile dürften wir alle nur mit den Serienfelgen rumfahren nix tieferlegen und keinen Birnen durch LEDS ersetzen. Es ist schon wie mein Vorredner sagt aber wer da in der Beweispflicht is weis ich nicht.


Gruss Michel

Das ist nicht ganz korrekt. Du kannst andere Felgen fahren. Das ganze muss nur von Ford freigegeben sein. Da liegt der Knackpunkt.

Wenn du, sagen wir mal, die Standlichtbirnen tauschst, nicht gegen LEDs, sondern gegen stinknormale Birnchen wie sie vorher drin waren und du nimmst welche die NICHT von Ford freigegeben sind bzw. KEIN Ford "Originalteil", ist die Garantie futsch. Vermutlich nur auf das entsprechende Bauteil. Oder auch auf andere Bauteile wie z.B. den Kabelbaum.

Hast du nun einen Schaden ist es meines Wissens nach so, das der Hersteller nachweisen muss das er durch die Nachrüstung mit einem 3. Hersteller Teil verursacht wurde.

Ebenso ist ja die Frage was ist denn wenn ich selber eine Brine am Scheinwerfer wechsele und danach ist was im Eimer ohne das ich was dafür kann. Darf ich das überhaupt selber machen? Im Handbuch steht ja beschrieben wie. Demontage des Scheinwerfers, Lampentyp, etc. Aber dort steht nicht wie sich ein Wechsel von Privat auf die Garantie auswirkt.

Ausserdem müsste geklärt werden ob
- nur die vom Umbau Betroffenen Bauteile dann Garantielos sind, dies aber nur sind wenn der Schaden nachweislich dadurch entstanden ist das dran rumgebastelt wurde
- das wirklich nachgewiesen werden muss
- wer in der Beweispflicht steht
- man diese Beweispflicht aussetzten kann mit einer Vertragsklausel, usw.

Ich denke das ganze ist gar nicht so einfach zu beantworten. Vor allem nicht rechtlich Wasserdicht :)

Dann kommen wir von der Garantie auch noch zum Punkt Gewährleistung. In der Beziehung läuft es dann wahrscheinlich wieder anders.

Wie gesagt, auf eine einfach Aussage vom FFH oder von Ford würde ich mich auf keinen Fall verlassen. Nur wenn ich es schriftlich habe und es wirklich Wasserdicht ist. Alles andere ist Schwachfug und zu nichts zu gebrauchen.
 
Kann mir mal jemand kurz auf die Sprünge helfen bezüglich der Garantien?

So wie ich das jetzt verstanden habe gibt es quasi 3 Garantievarianten, die Ford anbietet.


2 Jahre Neuwagengarantie ist klar. Innerhalb der ersten 9 Monate kann man die Werksgarantie auf bis zu 5 Jahre verlängern, richtig? Anschließend bekommt man noch die A1 Garantie bis maximal 12 Jahre bzw. 200000km angeboten.

Folgendes Szenarien.

Ich kaufe mir einen Wagen, der noch keine 2 Jahre alt ist. Bekomme ich dann anschließend das Angebot der Garantieverlängerung der A1 Garantie oder der 1. Halter? Kann ich dann trotzdem noch die A1 Garantie abschließen wenn ich zum Händler hingehe und eine wünsche?

Ich kaufe mir einen Wagen, der weder Werksgarantie noch eine Anschlussgarantie besitzt. Ist es trotzdem möglich die A1 Garantie abzuschließen ohne vorherige Garantieverlängerung?
 
Hallo, ich hab jetzt auch nochmal ne Frage...ich hab jetzt nen schönen RS gefunden den ich mir kaufen will :thumbs-up_new:
Der Vorbesitzer gibt mir an das der Wagen 3 Jahre Werksgarantie besitzt, kann das sein...weil ich jetzt immer nur von 2 oder 5 Jahren gelesen habe?
Und kann ich diese Garantie auch als x Halter auf 4 Jahre verlängern?
 

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