Hallo Frank,Frank schrieb:Die Felge "Monstr" MN 758 in 7,5 x 18 ET 45 hat eine ABE (KBA 49787)
Und die musst du nicht eintragen lassen !
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Wie kommst Du darauf, dass diese ABE für unseren RS MK3 passen würde?jochenq schrieb:Oder einafch Googeln
http://files.pneu.jfnet.de/abe/MONSTR%20-%20MN758_18_abe.pdf
Die Anlage 9 zu dem Gutachten hatten wir ja schon ein paar seiten vorher....
Also ich kauf die Monstr und feddisch! Ist dann wohl am Einfachsten, weil ich TÜV gar nicht brauche mit dieser ABE!
Gnadenloos schrieb:Wie kommst Du darauf, dass diese ABE für unseren RS MK3 passen würde?jochenq schrieb:Oder einafch Googeln
http://files.pneu.jfnet.de/abe/MONSTR%20-%20MN758_18_abe.pdf
Die Anlage 9 zu dem Gutachten hatten wir ja schon ein paar seiten vorher....
Also ich kauf die Monstr und feddisch! Ist dann wohl am Einfachsten, weil ich TÜV gar nicht brauche mit dieser ABE!
Felgengröße passt mit Einschränkung (ET 45 statt 50), aber ich habe nichts gefunden, dass darauf hinweist, dass die felge für den RS zugelassen wäre.
Ah, ok, so wird ein Schuh daraus.Skullga schrieb:Siehe:
http://admin.uniwheels.jfnet.de/pdf/00249797/00249797.pdf
Ich habe mir gerade mal ABE und Gutachten samt Auflagen angesehen. Es ist tatsächlich so, dass du nicht zum TÜV musst und es reicht, wenn du ABE und Gutachten im Fahrzeug mitführst. Es sei denn, du hast Änderungen am Fahrwerk (Tieferlegung, Distanzscheiben etc.) vorgenommen, dann ist das ganze hinfällig und du musst trotzdem zum TÜV.jochenq schrieb:Et voila: Da steht dann, dass die ABE passt und man (so habe ich gestern gelernt) nicht zum TÜV muss, sondern sich das Ding nur ins Handschuhfach legen muss rost:
Nein, das sehe ich in dem Fall anders. Denn die Pflicht zur Vorführung beim TÜV wird durch Auflage A01 des Gutachtens geregelt:Toti schrieb:Soweit ich weiß muss man trotzdem zum TÜV und die Freigängigkeit prüfen lassen.
Man bekommt dann einen Blatt und DIESEN muss man im Handschuhfach mitführen.
Da steht drauf das die Montage und Freigängigkeit geprüft wurde und das es ausreicht dieses Blatt mitzuführen und das es reicht
diesen Nachtrag in die Papiere beim nächsten Besuch der Zulassungsstelle, zb bei Ummeldung etc., zu tätigen.
Das diese Prüfung erforderlich ist, steht aber auch irgendwo in diesen 20 Seiten so drin.
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