Das www ist voll von infos ... aber so richtig schlau werde ich auch nicht bzgl. einer möglichen Änderung.
Ich fasse mal ein paar Infos zusammen:
Entsprechend "Richtlinie 70/157/EWG des Rates vom 6. Februar 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den zulässigen Geräuschpegel und die Auspuffvorrichtung von Kraftfahrzeugen vom 6. Februar 1970 (ABl. EG L 42, S. 16), zuletzt geändert am 14. Juni 2007 (ABl. EU L 155, S. 49)" sollte für uns max 80dB gelten.
Was man so hört ist das eingetragene Standgeräusche nicht sehr relevant, sondern nur die Fahrgeräusche.
Das Standgeräusch wird in der Regel bei der Hälfte der Nennleistungsdrehzahl im Abstand von 50cm im Winkel von 45Grad vom Auspuffende gemessen.
Diese Messung ist somit bei einer Polizeikontrolle (theoretisch) sehr leicht möglich, aber wie gesagt nicht gesetzlich relevant.
Eine Fahrgeräuschmessung findet bei einer Geschwindigkeit von 50Km/h auf einer Strecke von 20m statt, wobei die Mikros auch noch in einem gewissen Abstand angebracht werden müssen.
Diese Messung kann bei einer normalen Kontrolle somit nicht einmal so eben durchgeführt werden.
Somit ist alles was zwischen 0 und 50km/h, sowie oberhalb von 60-70km/h an Geräuschen erzeugt wird nicht limitiert.
Klappenauspuffanlagen verhalten sich ja auch nur in dem gesetzlich relevanten Fenster "normal".
Ich habe jetzt gar nicht in die Papiere geschaut welche 2 Grenzwerte wir bei unseren Fröschen haben.
Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass ein Prüfer entsprechend 70/157/EWG bis 80 dB Fahrgeräusch alles eintragen könnte, auch wenn es eventuell lauter als Ori ist.
Euer Prof. D.B.
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rost: