Die haben ja größtenteils eine Klappenanlage, dass sie die Werte überhaupt einhalten können...
Falls jemand wissen möchte, wie eine Geräuschmessung im Detail abläuft: http://www.powerboxer.de/tuev-fragen/405-gerchmessung-an-kraftfahrzeugen-din
Grundsätzlich gilt: Egal ob E-Prüfzeichen oder Eintragung - wenn das Teil zu laut ist und man kann es nachweisen, dann darfst bezahlen und die Anlage abbauen oder nacharbeiten lassen.
Falls jemand wissen möchte, wie eine Geräuschmessung im Detail abläuft: http://www.powerboxer.de/tuev-fragen/405-gerchmessung-an-kraftfahrzeugen-din
Grundsätzlich gilt: Egal ob E-Prüfzeichen oder Eintragung - wenn das Teil zu laut ist und man kann es nachweisen, dann darfst bezahlen und die Anlage abbauen oder nacharbeiten lassen.