So alsoooo,
wir haben damals eine Anzeige wegen Beleidigung und Amtsanmaßung vorgelegt in der Hoffnung, dass sie vielleicht durchgeht. Es gab ein paar Fälle, wo Richter das bejaht hatten aber die Regel ist eher, dass man es verneint.
Bevor ich darauf näher eingehe kurz zu der Amtsanmaßung. Die Karre ist zwar geeignet den falschen Eindruck zu erwecken aber um die AA :mrgreen: zu bejahen müssten wir ihn dabei erwischt haben wie er sich zum beispiel ne Gasse auf der AB schafft oder was ähnliches wo er eine Handlung vornimmt die er nur auf Grund dieses Amtes vornehmen könnte. Also kriegt er dafür schonmal keinen drüber. Die bloße Aufmachung reicht eben nicht.
Zurück zur Beleidigung. Da ich komfortabler Weise einen sehr guten Kumpel habe, dessen Vater Oberstaatsanwalt in der Stadt
ist habe ich ihm auch mal die Bilder geschickt und seine Meinung dazu einholen lassen.
Das Ergebnis war, dass er meinte das der persönliche Bezug fehlt und das ganze allgemein und nicht individualisierbar ist. Sowas ähnliches hatten wir uns auch schon gedacht, da die selbe Problematik beim Fußball besteht. Da gibts ja dieses tolle Wort ACAB. Z.B. Das tragen eine Tshirts mit dieser Aufschrift stellt so lange keine Beleidigung dar wie sein Träger keinen Bezug zu jemandem von uns persönlich herstellt. Etwa durch Augenkontakt und/oder Gesten. Genauso verhält es sich mit dem Wagen.
Wir haben versucht zu argumentieren, dass die gesamte Aufmachung ja nur einen ganz bestimmten Personenkreis anspricht und auch die Ausstattung des Fahrzeugs (Schriftbild der Folierung/des Schriftzuges, Videokamera wo Mitschnitt der Gespräche in Bild und Ton möglich sind, Verbandskasten auf dem Beifahrersitz nach irgendwelchen DIN Normen, Warndreieck usw.)
dazu bestimmt ist Polizisten zu einer Reaktion zu provozieren die man nachher negativ gegen sie auslegen kann und jemand versucht "legal" die Polizisten zu beleidigen und wohlmöglich auch noch anzupissen wenn man einen formellen Fehler beim Einschreiten macht.
Also das Ergebnis steht noch aus, bzw wir wissen noch nicht ob es eingestellt wird aber es sieht ganz danach aus. Es gibt zwar immer wieder unterscheidliche Meinungen worauf wir natürlich hoffen :evil: aber wenn man es eben auf diese ACAB Schiene zieht ist es ziemlich sicher straflos.
Auf jeden Fall hat er die Rennerei auch wenn er sich sicherlich einen drauf Keulen wird wenn er da so rauskommt aber die Anzeige war ja nicht das einzige was geschrieben wurde. :evil:
Auf jeden Fall hat er sich schonmal im Nachgang beschwert, dass wir ihn von der AB gezogen haben dafür und unser Organisationsleiter wollte sich deswegen bei ihm melden. Es ist aber überliefert, dass er nach der Sichtung der Anzeige und der Fotos dazu keine Lust mehr hatte. :mrgreen: Obs stimmt? :nixweiss:
Fazit also. Strafbar? NEIN so wie es bis jetzt aussieht. Falls sich daran was ändern sollte poste ich es aber nochmal.
So das waren meine schönen Worte zum Sonntag. :lol: :lol:
Grüße
der Gamble