Gute Neuigkeiten!
Ich war Gestern wieder bei meinem Zivielgutachter....
Beim ersten Anlauf wurde ja bei meinen H&R 30mm die benötigte Tiefe 11cm mit Fahrer nicht eingehalten.
Gemessen wurde an den Achsträgern da es sich an der unteren Motorabdeckung schon gar nicht ausgegangen wäre.
Jedenfalls der Hobel war zu Tief.
Jetzt hat sich mein Gutachter darum gekümmert sie doch irgendwie eingetragen zu bekommen.
Übrigens ein sehr Sympathischer Netter Herr.
Nach wenigen Tagen kam dann auch schon eine Mail von ihm 8)
Wir können die Federn Eintragen!
Und zwar auf die Prüfungsgrundlage VdTÜV-Merkblatt 751 auf eine Bodenfreiheit von 80mm im Beladenen Zustand.
Sprich er muss mit der Maximalen Achslast besetzt werden und dann wird gemessen.
Und siehe da....Nach der Beladung meines RS mit ca 450 kg wurden 85mm Bodenfreiheit gemessen.
Es macht auch nichts aus wenn die untere Motorabdeckung unter 80mm Bodenfreiheit kommt. Denn es ist ein Plastik Teil das in seine Ursprüngliche Form wieder zurück geht, laut meines Prüfers.
Somit sind meine H&R Federn Eingetragen.Genau so wie meine 19 Zoll OZ Ultraleggera und die Ansaugbrücke von der Pumaschmiede.
rost:
Ps.
So gilt es für Österreich.
Keine Ahnung wie es wo anders mit dieser Sache aussieht.
Zum Thema Ansaugrohre....Die sind generell Eintragungsfrei bei uns in Österreich.
Nur so nebenbei erwähnt.