Frage zum Einbau von Hosenträger-Gurten

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Man is das ein Zirkus mit diesen Gurten... ich hab auch die Schroth Quickfit und falls es jemanden interessiert - ich scheiss mittlerweile auf die Eintragung, meiner Meinung nach sind die sicher und ich glaube nicht das man damit bei einer Kontrolle Probleme hätte und falls doch zahl ich halt die paar Mark.

Wie ich das sehe ist der Hersteller Schroth einfach nicht sonderlich daran interessiert ob dessen Gurte eingetragen werden oder nicht... dauert zum Teil ewig bis da ne Antwort kommt wenn man was in der Richtung anfragt.
 
Ba$ti schrieb:
Streng genommen dürfen auf den original Recaro gar kein H Gurte Gefahren werden!

Wegen der Lehnenverstellung ist die Gurtdurchführungen nur SHOW und nicht als solches dafür zugelassen ;)


Das steht wo?

Grüße
der Gamble
 
Schau mal ins Gutachten der CS gibt's auf der Recaro Homepage.
Bekannter hat deswegen die Sitze ausm Rocco R geschmissen und auf Pole umgebaut.
 
Jo hab ich. Da steht drin, dass Schroth H-Gurte zugelassen sind für den Sitz. Seite 60

Die UE ist was fürn Popo. Hat der mir damals auch gesagt. Man bekommt die nur per Einzelabnahme eingetragen und das darf nur der Tüv. Nicht Gtü, Dekra und wie sie alle heißen.



Grüße
der Gamble
 
Auf Seite 60 bist du in Anlage 3 des Gutachtens.
Demnach sind die aufgeführten Hosenträgergurte zugelassen für Fahrzeuge der Anlagen 1 und 2 die
unter Bemerkungen mit F2 gekennzeichnet sind: Also keine.

Nichtsdestotrotz werden im Gutachten Hosenträgergurte NICHT ausgeschlossen.
Hosenträgergurte dürfen also mit dem Sitz verwendet werden, müssen aber per Einzelabnahme eingetragen werden.
 
Jau, da haste recht. :ups: Hab ich wohl zu wenig gelesen.

Allerdings steht an anderer Stelle audrücklich, dass der Sitz die Anforderungen der Festigkeitsprüfungen erfüllt. Das war bei mir damals der Knackpunkt, die Festigkeit der Rückenlehne. Aber da die gegeben ist, spricht nichts gegen den Einbau von H-Gurten mit dem Sitz. Geht dann halt nur über die Einzelabnahme. Aber verboten oder nur Show ists nicht.


Grüße
der Gamble
 
Sorry 100% habe ich mich mit den MK2 Sitzen nicht beschäftigt, ich fahre auch die Pole Position
da die Gurtdurchführngen in den RS1-Sitzen genau so nur Show sind!

Aber es ist der Rocco R-Sitz genau so von Recaro und baugleich an dieser Gurtdurchfüngs/Lehnen-
verstellung und da nicht zugelassen und was man alles bei einer Einzelabahme eintragen kann
liegt immer im Ermessen des Prüfers, der Nächste machts nicht...

Ich hatte an meinem alten Focus auch die Gurte an der C-Säule verbaut und so eingetragen,
obwohl dieser Punkt laut Schroth nicht zulässig ist, warum auch immer? Es ist ja Serie auch der
Gurt an der selben Schrauben und die Festigkeit gegeben ... Und das sah mein Prüfer bei der
Einzelabnahme auch so.


Zum Thema veraltete Gutachten ist das bei vielen Herstellern so, Produkte sind seit vielen Jahren
auf den Markt da wird nicht nach jedem neuen Auto das Gutachten erweitert. Hier kann man
ja das alte Gutachten nehmen zum TÜV gehen und mit dem dies absprechen da dein Auto zu neu
ist, der hat dafür genau so Verständniss.
 
Da raff ich jetzt aber eins nicht. Wenn es heißt, dass das Probleme die verstellbare Lehne ist. Warum gibt es dann für Fahrzeuge wie z.B. dem Focus mk1 eine ECE-Zulassung/ABE für die Gurte?!
 
Also ich verstehe nach wie vor nicht was da Show und nicht zulässig sein soll? :confusednew:

In der ABE steht doch
Der Einzelsitz ist mit einer integrierten Kopfstütze und
im oberen Bereich der Rückenlehne mit zwei Durch-
brüchen für die Schultergurte eines Mehrpunktgurt-
systems ausgestattet.
Die Rückenlehnen- und die
Sitzschale bestehen aus glasfaserverstärktem Kunst-
stoff und sind über eine metallische Schweißgruppe
aus Lehnenseitenholmen, Lehnenversteller und Sitz-
rahmen miteinander verbunden. Die Rückenlehnen ist
stufenlos einstellbar und vorklappbar. Sie ist durch
den Lehnenversteller mit dem Sitzmodul verbunden
und verriegelt beim Zurückklappen selbsttätig beid-
seitig

und später

Der Einzelsitz wurde hinsichtlich der Festigkeit seiner
Gurtverankerungspunkte, der Widerstandsfähigkeit
der Rückenlehne und ihrer Verriegelungseinrichtun-
gen gegen Massenkräfte
, der Widerstandsfähigkeit
gegen Querkräfte, der Rückwärtsverlagerung, der
Bruchlast der Kopfstütze sowie der Belastung bei der
Verwendung von Mehrpunktgurtsystemen geprüft. Der
geprüfte Einzelsitz erfüllt die Anforderungen der o.g.
Festigkeitsprüfungen.

Wo soll es denn da noch Probleme geben wenn man die original Haltepunkte benutzt wie sie vorgegeben werden? Es steht da doch schwarz auf weiß, dass der Sitz die entsprechende Festigkeit aufweist oder verstehe ich das falsch? :confusednew:
Wenn man andere Haltepunkte benutzt okay, aber so?


Grüße
der Gamble
 
Flo, weil diese Sitze den Griff für die Verstellung direkt an der Gurtdurchführung haben,
der Griff ist da eingearbeitet ;)
 
Das ist doch totaler Quatsch.
Wie Gamble schon gesagt hat, sind die Sitze für ALLE Mehrpunktgurte ohne Ausnahme zugelassen und dazu zählen auch Hosenträgergurte.
Wären die Gurtdurchführungen nur Show, müsste das im Gutachten stehen UND die Verwendung von Hosenträgergurten müsste explizit untersagt sein. Ist es aber nicht.
 
Hi,

Hätte auch noch ne Frage Hosenträgergurte betreffend. Wie ist das mit einer Befestigung an der C - Säule. Also da wo der Gurt der hinteren Sitze oben befestigt ist. Hat da jemand seine H-Gurte angebracht oder gibt es irgendwas was dagegen spricht.

Rückbank und Gurte sind natürlich raus und Auto wird als 2 Sitzer umgemeldet.
 
Wretch schrieb:
Hi,

Hätte auch noch ne Frage Hosenträgergurte betreffend. Wie ist das mit einer Befestigung an der C - Säule. Also da wo der Gurt der hinteren Sitze oben befestigt ist. Hat da jemand seine H-Gurte angebracht oder gibt es irgendwas was dagegen spricht.

Rückbank und Gurte sind natürlich raus und Auto wird als 2 Sitzer umgemeldet.

Hey, also am besten ist es wenn der hintere Befestigungspunkt ziemlich unten liegt, also nicht an der C-Säule. Im Falle eines Falles hängt man nicht zu weit durch und schlägt nicht mit dem Kopf am Dach an.
 
Wenn ich mich recht entsinne sieht zumindest die UE von Schroth diesen Punkt auch nicht als Befestigungspunkt vor.

Müsste ich aber nochmal genau nachgucken.


Grüße
der Gamble
 
guck mal in Beitrag 177, da hatte ich mal die UE zu den Profi III Fe gepostet:

http://www.focusrsforum.de/viewtopic.php?p=273497#p273497

Gesendet mit Tapatalk
 
Ja die UE hab ich schon gesehen. Aber dachte da da ja Montagevorschlag steht das das nicht zwingend so verbaut werden muss. In der Einbauanleitung von schroth wird zumindest dieser punkt C auch als sicherer Einbaupunkt angegeben.

Was Purtzl schreibt macht natürlich auch Sinn. Hat man ja aber mitm seriengurt auch nicht.
 
Servus
Schreibt doch einfach Schroth selber an

http://www.schroth.com/german/unbedenklichkeitsformular.htm


Die stellen euch das aus wo wie was.
Kostenlos :thumbs-up_new:


MFG
 

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