"Hallo Herr "", leider muß ich Ihnen mitteilen das der Gesetzgeber (Kraftfahrtbundesamt)das ausstellen von Unbedenklichkeitserklärungen neu geregelt hat. Wir als Hersteller dürfen seit dem 01.03.2015 keine UE mehr ausstellen wenn das Einbaugutachten und ein positiver Rückenlehnendruckversuch nicht beim KBA vorliegen. Da dieses aber mit ca. 8000 bis 10 000 Euro Kosten verbunden ist und die Nachfrage bei Ihrem Fahrzeugtyp recht gering ist sehen wir zur Zeit leider keine Möglichkeit Ihnen eine Unbedenklichkeitserklärung auszustellen."
Da war ich wohl zu spät dran..
Da war ich wohl zu spät dran..