m-stirpel
Well-known member
Folgendes: ich will demnächst meine Spurplatten und Schroth-Gurte eintragen lassen.
Meine Anlage (Section59) kann man ja nicht ohne weiteres einfach eintragen und das habe ich auch nicht vor.
Ein Kumpel von mir behauptet jetzt, dass die mir eine Mängelkarte geben für die AGA und ich die wieder auf Original umbauen muss, wenn der TÜV das sieht.
Also ich behaupte den TÜV interessiert meine AGA überhaupt nicht, da ich ja nur Spurplatten und Gurte Einträgen lassen will....
Also wer hat Recht?
Meine Anlage (Section59) kann man ja nicht ohne weiteres einfach eintragen und das habe ich auch nicht vor.
Ein Kumpel von mir behauptet jetzt, dass die mir eine Mängelkarte geben für die AGA und ich die wieder auf Original umbauen muss, wenn der TÜV das sieht.
Also ich behaupte den TÜV interessiert meine AGA überhaupt nicht, da ich ja nur Spurplatten und Gurte Einträgen lassen will....
Also wer hat Recht?