Eintragung K&N 57s Performance Airbox trotz EG Auspuff

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Thorsten

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9 März 2012
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Hi,

komme grad vom Tüv und wollte eigentlich die K&N 57s Performance Airbox einregen lassen....wollte.
TÜV-Prüfer meinte, noch ohne die Papiere oder das Auto näher als 15 m gesehen zu haben, dass ein Luftfilter und eine Sonderauspuffanlage nicht zusammen machbar wären.
Dass die Auspauffanlage EG-Papiere hat, und ich ein Gutachten für das K&N Kit habe, hat Ihn nicht interessiert.
Hab Ihm dann das Gutachten gezeigt, und da steht wortwörtlich:

Sonderschalldämpfer
Gegen die Verwendung der Motoränderung in Verbindung mit Sonderschalldämpfern bestehen keine technischen Bedenken, sofern für diese eine ABE oder EG-BE vorliegt, welche/r die Kombination mit dem geänderten Luftfilter von K&N zulässt.

TÜV-Prüfer meinte, es müssten für eine Eintragung Geräuschmessung etc. gemacht werden.
So einfach ginge das nicht und das K&N Gutachten wäre hinfällig, da Sonderauspuffanlage.
Und die Auspuffanlage wäre auch sicher nicht mit dem Luftfilter gestestet worden (so interpretierte er den Wortlaut im Gutachten), wobei Ihm die Auspuffpapiere gar nicht interessiert haben.

Wäre ich jetzt mit original Auspuff angetanzt wäre das Ganze sicher kein Problem gewesen.
Nur was passiert dann wenn ich mir erst das K&N Kit eintagen lasse, und dann von original Auspuff auf ne EG Anlage wechsle?
Verliert dann die Eintragung die Gültigkeit oder der Auspuff die EG-BE?

Schon mal jemand ähnliche Erfahrungen gemacht oder das K&N Kit eintragen lassen und das vllt. trotz EG-Auspuff?

Glaub ich fahr am Di. mal zur nächsten TÜV-Station..

Gruss, Thorsten
 
Ist aber auch unglaublich doof formuliert die sonderschalldämpfer klausel, weil ehrlich gesagt interpretiere ich den wortlaut so wie dein tüv prüfer...
Auspuff müsste mit dem filter getestet worden sein... :nixweiss:
 
Guck mal hier: http://www.focusrsforum.de/viewtopic.php?p=283182#p283182
Da wurde schon einiges zu dem Thema besprochen.

Thorsten schrieb:
Nur was passiert dann wenn ich mir erst das K&N Kit eintagen lasse, und dann von original Auspuff auf ne EG Anlage wechsle?
Verliert dann die Eintragung die Gültigkeit oder der Auspuff die EG-BE?

Ich glaube welches Teil die Gültigkeit verliert ist da eher zweitrangig, da der komplette Wagen unter diesen Voraussetzungen keine BE mehr hat. Sowohl die Eintragung als auch die EG-BE gehen ja von verschiedenen Gegebenheiten aus, die allesamt so nicht mehr vorliegen.
 
Danke für die Antworten und den Hinweis auf den anderen Thread.

Klar, die Formulierung ist natürlich leicht missverstänlich, wenn nicht sogar werbewirksam..
Ich bin halt davon ausgegangen, ohne vorher jedes Wort dreimal umzudrehen, dass die EG-Anlage als Originlteil zu werten ist...

Wenn ich doch jetzt aber mit Originalauspuffanlage hinfahre, trägt er das K&N Kit ein...
Dann EG-Auspuff wieder drauf...und in meinen Papieren steht dann das K&N Kit aber doch nix wie nur mit Serienauspuff...
Ist doch nur ein Hinweis im Gutachten...in meinen Papieren würde der Vermerk dann ja doch nicht stehen...

Muss mal gucken, aber in den EG-Papieren von der BullX steht doch auch nichts wie nur mit Serienluftfilter, oder?

Gruss, Thorsten
 
sleipnirsreiter schrieb:
stimmt nicht ganz.

Die K&N57 Box ist legal mit originaler Anlage oder einer Anlage, die eine offizielle EG Nummer hat. Denn Bauteile mit geprüfter und genehmigter EG Nummer stehen orignal Teilen gleich.
Anders ist es bei Einzelabnahmen und Eintragungen ala ICP.

PS-Motorsport schrieb:
Oder du hast eine Anlage mit EG. Den EG wird als Austauschteil gesehen.


Die beiden zitierten Aussagen aus dem anderen, genannten Thread sind summa summarum also wohl eher als Gerücht zu betrachten.
Achja, mit dem Mountune-Deckel und nem Pipercross hat´s problemlos TÜV gegeben...klar hat er nicht bemerkt...aber trotzdem, irgendwie :doh:
 

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