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Ford übernimmt sicher nichts wenn ich an der gelben Ampel einem drauf fahre, aber nicht nicht weil der Driftmodus drin war sondern weil die damit einfach nichts zu tun haben.
Irgendwie wird hier einiges durcheinander geworfen.

Die einen reden von Garantiesachen, die anderen von der Hapftpflicht oder Kaskoversicherung....
 
Das Problem.. liegt daran.. das hier manche ein oder zwei Beiträge lesen.. und dann irgend etwas los werden... Was völlig aus dem Zusammenhang gerissen ist...
Wenn man.. nicht im Thema steckt... Einfach mal... ....[emoji87] [emoji87] [emoji87]
 
@ Frank weil wir beide zu dem Zeitpunkt über die Auswirkungen des Driftmode auf die Versicherung diskutiert haben.
Dann hast den Satz eingeworfen, den wir dann beide jeder auf seine Art interpretiert hat. Driftmode ist ausschließlich auf der Rennstrecke zu benutzen, oder so ähnlich.
Und wie du richtig schreibst entzieht sich Ford damit der Haftung wenn etwas passiert.
Aber Ford ist nicht meine Versicherung.
Das ganze diskutieren ist eh mühselig
Jeder versteht das geschriebene Wort immer so wie er möchte.
 
kurtis.brown schrieb:
@ Frank weil wir beide zu dem Zeitpunkt über die Auswirkungen des Driftmode auf die Versicherung diskutiert haben.
Dann hast den Satz eingeworfen, den wir dann beide jeder auf seine Art interpretiert hat. Driftmode ist ausschließlich auf der Rennstrecke zu benutzen, oder so ähnlich.
Und wie du richtig schreibst entzieht sich Ford damit der Haftung wenn etwas passiert.
Aber Ford ist nicht meine Versicherung.
Das ganze diskutieren ist eh mühselig
Jeder versteht das geschriebene Wort immer so wie er möchte.

Hast recht. Ist wohl ein wenig durcheinandergegangen.
Ich war auf öffentlicher Strasse und Haftung bzw. Versicherung und bin auf diesen Arm der Diskussion eingegangen. Hinsichtlich Garantie, und Rennstrecke etc. habe ich eh keine Ahnung :ups:

Nur das Thema Garantie und öffentlicher Verkehr bei eingestelltem Drift Mode habe ich nicht ganz verstanden, was Ford damit zu tun haben soll oder nicht. Kann mir da mal jemand ein Beispiel geben?
 
Kann mir jemand sagen welche maximale Felgen-und Reifenbreite sowohl in 18" als auch in 19"auf den RS MK3 drauf passen wird,
gibt es da evtl. schon Erfahrungen mit dem ST, der soll doch die gleiche Karosserie haben, oder?
 
KHH schrieb:
Kann mir jemand sagen welche maximale Felgen-und Reifenbreite sowohl in 18" als auch in 19"auf den RS MK3 drauf passen wird,
gibt es da evtl. schon Erfahrungen mit dem ST, der soll doch die gleiche Karosserie haben, oder?


Bevor jetzt wieder jemand steil geht von wegen nicht den gesamten Thread lesen und so :mrgreen:

Ich glaube das was in dieser Betriebsanleitung vom RS steht ist alles, was zur Zeit an Felgen geht.

Originalausstattung * Aluminiumfelgen 19 x 8,0 Zoll, 50 mm Einpresstiefe
Alternatives Rad für Winter * Aluminiumfelgen 18 x 7,5 Zoll, 50 mm Einpresstiefe

Ich habe hier im Forum gelernt, dass es nach Auslieferung vom RS noch ein wenig dauern wird, bis es überhaupt andere Felgen als die 19 Zoll Serie geben wird. Ford Händler hat noch nicht einmal Daten und Preise zu den 18 Zoll Winterreifen (die kann man auch leider nicht in der Fahrzeugbestellung dazutun - ich habe es nämlich versucht).
Aber jetzt nicht hauen, wenn ich mich wieder als vorlauter Dilettant geoutet habe :stock1:
 
jochenq schrieb:
Ich glaube das was in dieser Betriebsanleitung vom RS steht ist alles, was zur Zeit an Felgen geht.

Originalausstattung * Aluminiumfelgen 19 x 8,0 Zoll, 50 mm Einpresstiefe
Alternatives Rad für Winter * Aluminiumfelgen 18 x 7,5 Zoll, 50 mm Einpresstiefe


@ Jochen, das habe ich schon gesehen, aber meine Frage bezog sich ja auch auf den ST MK3, was geht denn bei denen maximal drunter?
 
Hodenspalter schrieb:
Ist der Verkäufer verpflichtet den Neuwagen im Winter mit Winterbereifung auszuliefern ?
Nein. Für die dem Wetter angepasste Bereifung ist nur der Fahrer verantwortlich, egal wie der Wagen ausgeliefert wurde und was für den Wagen erhältlich ist. Sind keine Winterräder verfügbar so muss der Wagen stehen bleiben. Bzw. ganz korrekt: es ist dann nicht strafbar zu fahren, man muss aber mit einem Bussgeld rechnen und wird im Schadensfall in Regress genommen, selbst wenn der Unfall nicht selbst verschuldet ist. Was für ein verantwortliches Handeln bedeutet: der Wagen bleibt stehen!

jochenq schrieb:
Nur das Thema Garantie und öffentlicher Verkehr bei eingestelltem Drift Mode habe ich nicht ganz verstanden, was Ford damit zu tun haben soll oder nicht. Kann mir da mal jemand ein Beispiel geben?
Focus RS mk2 Unterboden fliegt ab, Ford übernimmt im Rahmen der Garantie/Mängelhaftung die Behebung des Schadens sowie Folgeschäden wie z.B. zerschnittene Reifen. Wenn im Handbuch steht dass der Betrieb eines Merkmals nur auf Track zulässig ist dann ist das im wesentlichen für den Hersteller eine Austrittsklausel aus solch einer Garantieverpflichtung. D.h. das Diff geht wegen Überhitzung flöten bei Benutzung von Driftmode im Strassenverkehr: keine Garantie.

Genau gleich wird dann eine Versicherung in der Folge von einer Schadensfall-Anerkennung zurücktreten, weil ein unsachgemässer Gebrauch gem. dem Handbuch vorliegt. Bei einem nicht verursachtem Unfall wird eine Teilschuld zugesprochen, analog der Regelung von Sommerreifen im Winter. Beispiel von oben: Diff geht wegen Überhitzung flöten bei Benutzung von Driftmode im Strassenverkehr, Auto fliegt in Folge ab und trifft andere: keine Versicherung. Weiteres Beispiel: Drift in der Kurve, Gegenverkehr erschreckt sich und baut selbst Unfall: Teilschuld.

D.h. Es ist legal mit allen Modi im Strassenverkehr fahren (wie weiter oben erklärt http://www.focusrsforum.de/viewtopic.php?p=369815#p369815 ). Im Schadensfall wird es aber mitunter heikel.
 
nein - zur Frage bzgl. Auslieferungspflicht mit Winterreifen im Winter
 
Hodenspalter schrieb:
Ist der Verkäufer verpflichtet den Neuwagen im Winter mit Winterbereifung auszuliefern ?


Davon habe ich noch nie etwas gehört. 8O
Denke mal eher nicht...

Übrigens habe ich gerade mit meiner Versicherung telefoniert. Falls es noch nicht bekannt ist, Schlüsselnummer RS ist 8566 BLP
 
Das mit dem Unterbodenschutz stimmt nicht so. Mir ist trotz Rückrufaktion der Unterbodenschutz weggeflogen. Ich hatte noch einen Folgeschaden an dem hintermir fahrenden Auto. Schaden über 2000€. Mein Händler hat sich rausgeredet wie auch Ford selber. Musste meinen Unterbodenschutz selbst bezahlen und den anderen meiner Versicherung geben.
Ford übernimmt da gar nichts. Die sagen, Rückruf gemacht und gut.
 
@CoreForce

Danke für die ausführliche Antwort. Ersteres Beispiel mit dem Differential verstehe ich, wenn ich voraussetze, dass man nach dem Unfall auslesen kann, ob der Driftmodus zu dem Zeitpunkt drin war. Setzt voraus, dass sowas irgendwo in der ECU hinterlegt wird mit Datum und Uhrzeit. Is das so? :confusednew:
Wenn sich auf der Strasse allerdings jemand erschreckt und abfliegt. Mmmmh....Ich stelle mir das gerade in der Praxis vor. Ich fahre mit meinen alten Winterauto so durch die Gegend und sehe einen RS beim Driften. Ich fahre meine Karre gegen den Baum und sage, der hat mich soundsovielten um soundsoviel Uhr mit seinem illegalen Driftmodus erschreckt (lest bitte die ECU von dem Raudi aus) und jetzt will ich Geld sehen 8)
Ist driften ohne Driftmodus total ausgeschlossen? Mit Handbrmse z.B.?
 
Danke für die Info. So würde ich es auch sehen.

Mich hat es nur gewundert. Da beim Kauf des Polo R im Winter en Satz dabei waren und en Kumpel der ihn im Sommer gekauft hat, nicht …
Deshalb kam die Frage auf
 
Ich schon wieder. Zum meiner Bemerkung zum Thema "Schlüsselnummer RS ist 8566 BLP"

Meine Versicherung konnte mit dieser Nummer etwas anfangen und hat mir ein Angebot erstellt.
Die Schlüsselnummer im Fahrzeugschein setzt sich aber aus 2.1 und 2.2 zusammen.
2.1 ist der Herstellerschlüssel, also 8566 für Ford. Die 2.2 ist aber normal 8-stellig. Was ist dann "BLP"? Die ersten 3 von der 8-stelligen Nummer? Wenn ja, hat jemand schon die 8-stellige Nummer?
 
delavu schrieb:
Das mit dem Unterbodenschutz stimmt nicht so. Mir ist trotz Rückrufaktion der Unterbodenschutz weggeflogen. Ich hatte noch einen Folgeschaden an dem hintermir fahrenden Auto. Schaden über 2000€. Mein Händler hat sich rausgeredet wie auch Ford selber. Musste meinen Unterbodenschutz selbst bezahlen und den anderen meiner Versicherung geben.
Ford übernimmt da gar nichts. Die sagen, Rückruf gemacht und gut.

Bei mir hat Ford das übernommen, Unterboden komplett und zwei neue Reifen.
 
.... und ich habe nicht einmal gemerkt, wann und wo der Unterboden seinen Abflug machte ... war zu Beginn da und dann irgendwann nicht mehr :ugly:

wenn das Steuergerät den Fahrmodus überhaupt aufzeichnet, dann kann der jedenfalls nur für kurze Zeit hinterlegt werden ...(Speicherproblem) und was die Sache echt witzig macht, woher soll das STG die reale Uhrzeit haben ... wer und wie soll die Uhr dort eingestellt werden und wie soll sie laufen und wie justiert werden .... ohne exakte Uhrzeit ist die Aufzeichnung nur Schmarrn und vor einem westeuropäischem Gericht nicht einmal eine Erwähnung wert, ungenaue Uhrzeit ist ein unglaubliches Problem für Gerichtsverfahren ....

Ich würde jetzt mal frech meinen (und hier geht es ja um Meinungen, der hard facts - Thread ist woanders) diese Aufzteichnung des Fahrmodus wird letztlich ebensowenig exisitieren wie schon bisher viele andere angebliche Datenauslese-Möglichkeiten bei Steuergeräten ....
 

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