Im Prinzip hast du Recht, aber in der Praxis ist es nicht immer so leicht.
1.) Bei Übernahme von Firmenvermögen in Privatvermögen unterstellt das Finanzamt immer einen geldwerten Vorteil, da man sich ja ansonsten auch auf dem freien Markt ein gleichwertiges oder gar neueres Fahrzeug besorgen könnte. Warum sollte man dann das Fahrzeug aus dem Firmenvermögen übernehmen? Glaube mir, das Thema hatten wir schon zweimal durch, und es ist immer mit Zeitaufwand, Erklärungen und kleinlicher Prüfung verbunden. Da habe ich ehrlich gesagt keinen Bock drauf. Der Wagen ist toll, aber ich hänge nicht so sehr dran, als dass es mir den Zirkus wert wäre.
2.) Beim Verkauf steht dann ein weiterer Halter im Brief, heisst also nicht mehr aus 1., sondern nur noch aus 2. Hand. Macht sich in Verkaufsbörsen nicht so gut.
Wenn ich den Wagen erwerbe, aber nicht anmelde (und somit nur meine Firma als Halter drinsteht) wird der interessierte Käufer stutzig werden und wohl darauf kommen, dass ich die Sachmangelhaftung offensichtlich auf diesem Wege umgehen will. Auch rechtlich gesehen ein nicht ganz unproblematisches Vorgehen, soweit ich weiss. Ungefähr so, als wollte man die rote Ampel an der Kreuzung über die benachbarte Tankstelle umgehen...
3.) Meine Frau und ich erwarten im Frühjahr weiteren Nachwuchs, weswegen im Herbst eine neue Familienkutsche angeschafft wird. Da binde ich mir nicht noch einen weiteren (teuren) Privatwagen ans Bein, mit dessen Verkauf ich mich dann noch rumschlagen muss.
Naja, nun ist es doch ausführlicher geworden als ursprünglich gedacht. Vielleicht kann man die Beweggründe irgendwo nachvollziehen, ich will da keinen bescheixxen oder rechtlich in die Grauzone wandern. Gibt ja eigentlich auch keinen Grund dafür. Muss jetzt nur noch entscheiden, ob ich den Wagen vor oder nach dem Winter verkaufen soll. Steuerlich gesehen wäre ein Verkauf mit 16% USt im Moment sinnvoller, da ich den Wagen ja mit 19% erworben habe
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Gruß
Thomas