Wie ich schon geschrieben hatte, ist die DAT-Liste zwar maßgeblich für Händler und Versicherungen, usw ... aber wenn das Auto zerstört oder geklaut wird, dann haben die Gutachter sich nachm Markt zu richten und einen Marktpreis zu ermitteln und danach haben die Versicherungen sich auch zu richten. Natürlich rechnen die gerne auch mal was anderes aus, aber da muss auch der Gutachter intervenieren können und wenn das nicht reicht, dann geht's halt vor Gericht weiter, wenn man sich im recht fühlen sollte ... da darf man dann nicht einfach locker lassen :ja: :maul: :motz: :mrgreen: ...
Hat bei mir auch geklappt ... :bananadancer2: .... wobei bei einem Diebstahl es immer etwas schwerer ist, als bei einer nicht verschuldeten Beschädigung :ja:
Hat bei mir auch geklappt ... :bananadancer2: .... wobei bei einem Diebstahl es immer etwas schwerer ist, als bei einer nicht verschuldeten Beschädigung :ja: