Undertaker
Well-known member
r-max schrieb:Ein Kunde kommt zum Autohaus und beanstandet einen Schaden am Motor.
Autohaus prüft die Servicenachweise.
Motorölwechsel nicht nachweisbar, da selbst durchgeführt.
Kunde legt dem Autohaus die Rechnung vor, wo festgehalten ist welche Motorölsorte und Freigabe es hat, und "angeblich"
verwendet wurde.
Wurde das Motoröl auch nach Etis Reparaturverrfahren gewechselt ? (Das soll der Kunde mal beweisen --> bin jetzt mal spitzfindig :bigtongue: )
Wer soll das denn im nachhinein noch auf dem Papaier prüfen können ? Das ist doch der Punkt.
JETZT entscheidet Ford ok wir prüfen oder wir prüfen nicht !
Sowas (Motor) geht zur Klärung ins Werk. HATTE das eingefüllte Motoröl die Freigabe alles i.O., HATTE das eingefüllt Motoröl die Freigabe nicht.... pech gehabt !
Der beschriebene Fall ist natürlich ein ganz anderer.
Wer seinen Ölwechsel selber durchführt könnte da in Zugzwang kommen und ich denke
da könnte sich Ford auch ggf. querstellen.