RS-Owner 50+ schrieb:
Für Verträge die bis wann abgeschlossen wurden?
colt schrieb:
Aber Achtung. Mit dem Ende diesen Jahres läuft die Frist für Verträge die in 2009 geschlossen wurden ab!!!!!!!
Das ist nicht gesagt!
Grundsätzlich gilt eine allg. Verjährungsfrist von 3 Jahren. (Bsp: Handlung Mitte 2009, Beginn Verjährung 1.1.2010, Ende Verjährung: 31.12.2012)
In der Tat ist die Frage des Verjährungsbeginns des Rückzahlungsanspruches bei Bearbeitungsgebühren bislang noch nicht obergerichtlich geklärt. Die Instanzgerichte vertreten hier deutlich unterschiedliche Aufassungen. Zum Teil wird vertreten, dass als Verjährungsbeginn der Abschluß des Vertrages festzusetzen ist, teilweise wird von Verjährung bei Ratenzahlung pro rata tempore ausgegangen. Soweit ich erkennen kann, ist die aktuell überwiegende Meinung in der Rechtsprechung, dass die Verjährung 2010 begann, mit der Konsequenz, dass Verjährung mit Ablauf des 31.12.13 eintreten wird, wenn bis dahin keine verjährungsunterbrechenden Massnahmen (Mahnbescheid/Klage) eingeleitet wurden. Selten wird auch ausgeurteilt, dass erst im Jahre 2011 die Frist zu laufen begann.
Nach Landgericht Bonn und Mönchengladbach ist ein Vertrag aus 2009 verjährt, weil drei Jahre um sind
Nach Landgericht Stuttgart und Nürnberg nicht, weil die Frist erst ab 2011 läuft
Nach Landgericht Düsseldorf und Dortmund kommt es drauf an, ob der Vertrag noch läuft, zumindest die Anteile an Bearbeitungsgebühr in den Raten der letzten drei Jahre können gefordert werden
Für Verträge aus 2009 gilt: 50-60% Gewinnwahrscheinlichkeit bei Klageerhebung bis 31.12.2013
Für Verträge aus 2010 gilt: Klage / Verjährungshemmer (z.B. Ombudsmann) bis zum 31.12.2013
Für Verträge aus 2011 gilt: Verjährung 31.12.2014
MFG