Bearbeitungsgebühr Darlehnsvertrag zurückfordern

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CL** schrieb:
Hier die Antwort auf mein Schreiben.


Der letzte Absatz von dem schreiben mit dem "individuell vereinbart " ist bei mir eins zu eins der selbe Text .


Individuelle vereinbart ist wenn man sich zusammen hinsetzt , das aushandelt und nicht nen vorgefertigten Vertrag nachhause geschickt bekommt !

Ich sach immer wieder : die Banken und das Finanzamt sind die größten Verbrecher überhaupt .
 
Selbe Antwort wie bei mir

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Ja ist wohl ein standart schreiben von den!

Warte jetzt noch auf eine Antwort von meinem Anwalt, der hat meinen Vertrag und meldet sich dann.
 
Hab nun mein schreiben vom Ombudsmann vielleicht kann jemand was dazu sagen.


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Tja, der Ombudsmann will nicht schlichten bevor in der Revisionssache entschieden ist. Das ist ja das allgemeine Problem hier - es gibt bislang "nur" OLG Entscheidungen, noch keine vom BGH. Letzteres hat seinerzeit eine Bank durch Rechtsmittelrücknahme verhindert. Man kann sich denken warum :mrgreen:

Ggfs. könnt ihr ja die BGH Entscheidung abwarten, achtet zwischenzeitlich aber darauf, dass keine Verjährung eintritt. Am 31.12.2013 24 Uhr werden wieder einige Ansprüche aus "Altverträgen" verjähren...
 
Bei mir ist jetzt auch alles beim Anwalt!
Hatte letzte Woche mit dem telefoniert und er meinte das er guter Dinge ist.

Ich habe ihm noch das Ablehnungsschreiben der Santander per Email geschickt!

Jetzt bin ich gespannt was er erreicht.....
 
UltimateGreenhorn schrieb:
Anwalt ist bei den hier relevanten Streitwerten ja zum Glueck relativ billig und das maximale Kostenrisiko - falls die Sache doch nach hinten losgehen sollte - überschaubar...


Ja! Höchstens 150€ dank Advocard :mrgreen:
 
RS-Owner 50+ schrieb:
Für Verträge die bis wann abgeschlossen wurden?
colt schrieb:
Aber Achtung. Mit dem Ende diesen Jahres läuft die Frist für Verträge die in 2009 geschlossen wurden ab!!!!!!!
Das ist nicht gesagt!

Grundsätzlich gilt eine allg. Verjährungsfrist von 3 Jahren. (Bsp: Handlung Mitte 2009, Beginn Verjährung 1.1.2010, Ende Verjährung: 31.12.2012)
In der Tat ist die Frage des Verjährungsbeginns des Rückzahlungsanspruches bei Bearbeitungsgebühren bislang noch nicht obergerichtlich geklärt. Die Instanzgerichte vertreten hier deutlich unterschiedliche Aufassungen. Zum Teil wird vertreten, dass als Verjährungsbeginn der Abschluß des Vertrages festzusetzen ist, teilweise wird von Verjährung bei Ratenzahlung pro rata tempore ausgegangen. Soweit ich erkennen kann, ist die aktuell überwiegende Meinung in der Rechtsprechung, dass die Verjährung 2010 begann, mit der Konsequenz, dass Verjährung mit Ablauf des 31.12.13 eintreten wird, wenn bis dahin keine verjährungsunterbrechenden Massnahmen (Mahnbescheid/Klage) eingeleitet wurden. Selten wird auch ausgeurteilt, dass erst im Jahre 2011 die Frist zu laufen begann.

Nach Landgericht Bonn und Mönchengladbach ist ein Vertrag aus 2009 verjährt, weil drei Jahre um sind
Nach Landgericht Stuttgart und Nürnberg nicht, weil die Frist erst ab 2011 läuft
Nach Landgericht Düsseldorf und Dortmund kommt es drauf an, ob der Vertrag noch läuft, zumindest die Anteile an Bearbeitungsgebühr in den Raten der letzten drei Jahre können gefordert werden

Für Verträge aus 2009 gilt: 50-60% Gewinnwahrscheinlichkeit bei Klageerhebung bis 31.12.2013
Für Verträge aus 2010 gilt: Klage / Verjährungshemmer (z.B. Ombudsmann) bis zum 31.12.2013
Für Verträge aus 2011 gilt: Verjährung 31.12.2014

MFG
 
Also mein Vertrag war aus 2009. Hab über meinen Anwalt angekündigt, die Bearbeitungsgebühr von der Schlussrate zu kürzen.
Den Fahrzeugbrief haben sie mir nach Überweisung des gekürzten Betrags geschickt. Im Nebensatz wurde erwähnt das die Schuld noch nicht komplett beglichen wäre.
Bin gespannt was passiert. Verlieren kann man ja nicht viel.

Gruß Michi
 
So bei mir geht es jetzt in die entscheidende Phase. Anwalt ist mit der Santander in Kontakt, jetzt müsste in den nächsten Tagen die Entscheidung kommen.

Wie schaut's bei euch eigentlich mit einer Ratenschutzversicherung aus?
Ich löse jetzt vorzeitig mein Auto aus und müsste dann noch Anspruch auf den Restbestand der RSV haben?
Hatte auf 8 Jahre finanziert und jetzt nach 3 Jahren ist er bezahlt.
 
Hi, Ihr habt ja sicher mitbekommen,dass man die Bearbeitungsgebühr von Krediten und Finanzierungen zurückfordern kann (konnte), ic habe auch das selbige getan Ende 2014 und von 2 danke auch prompt ohne Probleme die Beträge zurückbekommen, bei Ford Bank hab ic da auch getan. Anfang Januar kam dann das Schreiben, das es anerkannt wird und ausgezahlt wir mit Zinsen...ohne weitere Aufforderung würde dies nun geschehen,aber noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen wegen der Flut der Anträge ...bla bla , nun sind schon einige Woche vergangen und die Überweisung noch nicht erfolgt.
Wer ähnliche Erfahrung?
 
Mein Kunde hat dies ebenfalls angefordert und wartet auf die Überweisung.
Ich habe mit der Ford Bank gesprochen, die sind dran. Du musst überlegen das die Leute dort mit der selben Anzahl der Mitarbeiter neben dem normal anfallenden Geschäft noch zusätzliches Geschäft haben wegen diesen Rückforderungen. Wann hast du denn das Rückforderungsschreiben versandt ?
Ich könnte da nochmal anrufen und mal abklären in welchem Monat die bei der Ford Bank gelandet sind. Mir wurde aber auch telefonisch versichert das alle Anfragen beantwortet werden egal wie lange es dauert.
 

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