Bearbeitungsgebühr Darlehnsvertrag zurückfordern

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Heute post vom Ombudsmann bekommen. Es wird ihm alles vorgelegt und dann mal sehen. Wenn die Bank sich dann trotzdem weigert gehe ich zum Anwalt. Evtl melde ich mich bei dem o.g.

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RS-Owner 50+ schrieb:
Gamble schrieb:
colt schrieb:
Für alle die sich noch nicht entschlossen haben..........

Thema Verjährung (Nächster Verjährungstermin: 31.12.2013, bitte rechtzeitig drum kümmern!):


Für Verträge die bis wann abgeschlossen wurden?


Grüße
der Gamble
colt schrieb:
Aber Achtung. Mit dem Ende diesen Jahres läuft die Frist für Verträge die in 2009 geschlossen wurden ab!!!!!!!

Wer lesen kann.... :mrgreen: :ups:


Grüße
der Gamble
 
Hallo,

Also bei mir ist die sache komplett durch. Die bank wird mir die bearbeitungsgebühr komplett rückerstatten. Laut meinem anwalt hat dir Santanter sich nicht gewehrt.

Warte jetzt auf die zahlung.
 
So ich versuchs heute mal mit dem Musterbrief bei der Santander.
Falls das nichts hilft gehe ich auch zum Anwalt!

:maul:
 
Spar dir den Musterbrief. Ohne Anwalt geht das direkt in die Rundablage unterm Tisch...
 
Bei mir versucht die Bank sich zu drücken. Ich hätte einen anderen Kredit deshalb zählen die OLG Entscheidungen nicht. Der Ombudsmann hat sich noch nicht geäußert. Streit Zusicherung hab ich erhalten. Anwalt wird auf jeden Fall kontaktiert.

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Ja spar dir das echt mal mit dem Musterbrief. Über diesen Weg hatte ich's auch versucht , darauf hin haben die mir nen Riesen Roman geschickt. ( standart-Prozedur )

Geh zu nem Anwalt und gib ihm deinen Kreditvertrag und alle Unterlagen die du noch von der Bank hast . Wenn der halbwegs gescheit ist der Anwalt , dann wird er dir direkt sagen können ob es klappt oder nicht .

Ich bin auch zu meinem Anwalt gegangen und dabei hatte ich nichtmal nen Rechtsschutz . Wer nicht wagt , der nicht gewinnt hab ich mir gedacht :lol:
 
Musterbrief schadet prinzipiell nicht, muss aber nicht sein, das stimmt....
Erleichtert dem Anwalt aber ein wenig die Arbeit, da du auch bis dahin schon gezwungen warst alle Daten und Fakten für das Schreiben zu sammeln und dich damit auseinanderzusetzen.

Ich persönlich war von dem Anwalt den ich dort kontaktiert habe einfach begeistert. Das ging alles ganz unkompliziert.
Die Antwort hat zwar ein bissel gedauert aber danach ging alles reibungslos....
Sein Vorteil ist, dass er sich hier sehr stark für dieses Thema einsetzt und entsprechend Erfahrungen hat.

Hier noch einmal der Link zum Anwalt:
http://www.benedikt-jansen.de/38-0-Sonderthema-Darlehensbearbeitungsgebuehr-bei-Verbraucherkreditvertraegen.html

Wer natürlich einen persönlichen Ansprechpater haben will und nicht über das Internet die Daten abhandeln möchte ist natürlich besser bei einem Anwalt vor Ort aufgehoben!
 
Ja Anwalt ist schon kontaktiert. Trotzdem habe ich den Musterbrief mal hingeschickt.
Warte jetzt mal die Antwort ab.
Rechtsschutz hab ich, nur der würde 2 Monate nach meinem Vertrag bei der Santander abgeschlossen. Jetzt ist erst mal die frage ob dieser dann überhaupt die kosten übernimmt.
 
Wohl kaum, leider. Eher noch: bei den meisten Rechtsschutzversicherungen hast du noch ne Karenzzeit, die abgelaufen sein muss, bevor der Versicherungsschutz greift !! Vertragsabschluss am 1.1.2013 (als Beispiel) bedeutet demnach nicht zwingend, dass Du ab dem 2.1.2013 bereits Deckung hast !!

Ich (selbst Jurist) habe zu dem ganzen Thema letzte Woche mal einen interessanten Fachartikel gelesen (Name der Zeitschrift: "WM - Wertpapiermitteiungen"). Quintessenz: es gibt regionale Unterschiede in der Entscheidung dieser Fälle durch (im wesentlichen) AGs und OLGs. Mit anderen Worten: eine Entscheidung gegen Bank X im Bundesland A muss nicht bedeuten, dass gegen Bank B im Bundesland Y gleich geurteilt würde! Namentlich gibt es immer noch einige Gerichte, welche Gebühren der hiesigen Art auch im AGB Bereich durchaus für rechtswirksam erachten !! Sie sind allerdings in der Minderzahl. Gleichwohl bleibt einfach das Problem einer (bislang) fehlenden Entscheidung des BGH hierzu. Lediglich ein EHEMALIGER Senatsvorsitzender des BGH, Gerd Nobbe, hat sich in einem Fachbeitrag gegen die Zulässigkeit solcher Gebühren (im AGB Bereich) ausgesprochen, aber er amtiert halt nicht mehr. Teilweise vertritt der BGH ja durchaus eine recht bankenfreundliche Rechtsprechung, das sollte bei der gesamten Betrachtung ohne echte Entscheidungssicherheit m.E. nicht außer acht gelassen werden. Und wenn man wirklich "all the way" durch alle Instanzen gehen will, kann das prozessuale Kostenrisiko durchaus erheblich über dem eingeklagten Erstattungsbetrag der Bearbeitungsgebühr liegen.

Falls ich den "WM" Beitrag noch finde (bin Donnerstag wieder im Büro), schaue ich mir die genaue "geographische Aufteilung" der verschiedenen AG / OLG Ansichten zu dem Thema noch mal an und poste diese dann hier. Das ist für euch vielleicht eine Einschätzungshilfe, wobei Klageort ja grundsätzlich der Geschäftssitz "Eurer" finanzierenden Bank ist.

Grüße Martin
 
Wie gesagt kostet dich dieses normalerweise erst einmal gar kein Geld.
Kommt es zur Klage, zahlt am Ende ja auch derjenige, welcher unterliegt.

Und die Anwälte beziehen ihr Honorar ja auch am Ende von der Bank, die hier ja verklagt wird.
Das ist wie bei der Abmahnwelle, nur in diesem Fall profitiert der kleine Bürger ;-)

D.h. das dein Anwalt deine X Euro bei der Bank einfordert, zuzüglich der Summe Y die er für seine Leistungen erwartet.
 
Es ist aufjedenfall nicht garantiert das jeder seine Bearbeitungsgebühr zurück bekommt.

Hatte mich in einigen Foren informiert und es scheint von stadt zu stadt und von Richter zu Richter unterschiedlich zusein.

Ich würd mich erstmal erkundigen ,ob die gerichtsurteile auch da erfolgreich waren ,wo der eigentliche sitz der jeweilligen bank ist.

Bei mir war es in mönchengladbach und es gab urteile die durchaus erfolgreich waren in den meisten fällen .
 
Habe jetzt auch mal ein Musterschreiben an die Ford Bank geschickt. Wurde natürlich abgelehnt. Jetzt ist die ganze Sache beim Anwalt. Mal sehen was nun passiert.
 
Mit welcher begründung wurde abgelehnt?

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Begründet wurde die Ablehnung damit, daß der BGH die seit Jahrzehnten geübte Geschäftspraxis der Kreditinstitute bislang nicht beanstandet hat und für die Ford Bank auch nicht ersichtlich ist, daß der BGH diese langjährige Rechtsprechung aufgeben möchte. Zur Ablehnung wurden dann noch ein paar Paragraphen aufgeführt und noch etwa blablabla…. wir bitten um Verständnis….usw. Und freundlich grüßt die Ford Bank.
 

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