Wohl kaum, leider. Eher noch: bei den meisten Rechtsschutzversicherungen hast du noch ne Karenzzeit, die abgelaufen sein muss, bevor der Versicherungsschutz greift !! Vertragsabschluss am 1.1.2013 (als Beispiel) bedeutet demnach nicht zwingend, dass Du ab dem 2.1.2013 bereits Deckung hast !!
Ich (selbst Jurist) habe zu dem ganzen Thema letzte Woche mal einen interessanten Fachartikel gelesen (Name der Zeitschrift: "WM - Wertpapiermitteiungen"). Quintessenz: es gibt regionale Unterschiede in der Entscheidung dieser Fälle durch (im wesentlichen) AGs und OLGs. Mit anderen Worten: eine Entscheidung gegen Bank X im Bundesland A muss nicht bedeuten, dass gegen Bank B im Bundesland Y gleich geurteilt würde! Namentlich gibt es immer noch einige Gerichte, welche Gebühren der hiesigen Art auch im AGB Bereich durchaus für rechtswirksam erachten !! Sie sind allerdings in der Minderzahl. Gleichwohl bleibt einfach das Problem einer (bislang) fehlenden Entscheidung des BGH hierzu. Lediglich ein EHEMALIGER Senatsvorsitzender des BGH, Gerd Nobbe, hat sich in einem Fachbeitrag gegen die Zulässigkeit solcher Gebühren (im AGB Bereich) ausgesprochen, aber er amtiert halt nicht mehr. Teilweise vertritt der BGH ja durchaus eine recht bankenfreundliche Rechtsprechung, das sollte bei der gesamten Betrachtung ohne echte Entscheidungssicherheit m.E. nicht außer acht gelassen werden. Und wenn man wirklich "all the way" durch alle Instanzen gehen will, kann das prozessuale Kostenrisiko durchaus erheblich über dem eingeklagten Erstattungsbetrag der Bearbeitungsgebühr liegen.
Falls ich den "WM" Beitrag noch finde (bin Donnerstag wieder im Büro), schaue ich mir die genaue "geographische Aufteilung" der verschiedenen AG / OLG Ansichten zu dem Thema noch mal an und poste diese dann hier. Das ist für euch vielleicht eine Einschätzungshilfe, wobei Klageort ja grundsätzlich der Geschäftssitz "Eurer" finanzierenden Bank ist.
Grüße Martin