Höre ich zum ersten mal, dass für Klappen- und normale Anlagen unterschiedliche Prüfungen gelten sollen. Für die normale Aga gelten die selben Prüfbedingungen wie für eine mit Klappe. Die normale Aga darf in dem festgelegten Prüfbereich auch nur einen bestimmten dB Wert erreichen. Müsste sie in jedem Bereich gleich laut sein, dürfte sie ja bei 100 km/h nicht lauter sein als bei 50 km/h. Dürfte schwierig werden. Eine Klappenanlage ist von Haus aus zu laut. Um sie aber im prüfrelevanten Bereich auf einen zugelassenen Wert zu bekommen bedient man sich der Klappe die im geschlossenen Zustand aus der zu lauten Aga eine normale macht weil sie den Schall durch die Dämpfer leitet und nicht die Umgehungsstraße frei macht. Um das ganze Tüvfähig zu machen muss das immer automatisch passieren und darf nicht manuell selbst beeinflussbar sein soweit ich weiß. Sonst nix Tüv.
Also muss eine Abgasablage in einem bestimmten Bereich immer in einem bestimmten Lautstärkebereich sein. Wie sie das schafft, durch ihre grundsätzliche Bauart oder eine geschlossene Klappe, ist dabei egal und es gibt auch nur ein Prüfverfahren dafür.
Von "die Icp ist zu teuer" hab ich jetzt nix gelesen.