colt
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Die EG-Zulassung besagt aus, dass das gekennzeichnete Teil nach EU-Richtlinien geprüft und zugelassen wurde. Daher darf das Teil ohne zusätzliche TÜV-Abnahme an jedem Fahrzeug verwendet werden.
Wohlgemerkt gilt dieses nur für das Teil. Die ABE vom Fahrzeug kann trotzdem erlöschen, wenn durch die Verwendung eines EG-Zugelassenen Teils das Fahrzeug nicht mehr dem Serienzustand entspricht.
Das ist bei Auspuffanlagen z.B. der Fall, da das Fahrgeräusch nicht mehr serienmäßig ist.
Durch nachträgliche Änderungen am Teil erlischt automatisch die EG-Zulassung.
Mehr dazu unter.... http://www.focusrs.de/faq.php?thema=tuv ;-)
Wohlgemerkt gilt dieses nur für das Teil. Die ABE vom Fahrzeug kann trotzdem erlöschen, wenn durch die Verwendung eines EG-Zugelassenen Teils das Fahrzeug nicht mehr dem Serienzustand entspricht.
Das ist bei Auspuffanlagen z.B. der Fall, da das Fahrgeräusch nicht mehr serienmäßig ist.
Durch nachträgliche Änderungen am Teil erlischt automatisch die EG-Zulassung.
Mehr dazu unter.... http://www.focusrs.de/faq.php?thema=tuv ;-)