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Das Gesetz wird "nur" für Automodelle gelten, welche nach dem 1.7.2016 zugelassen werden, d.h. der Focus RS Mk3 welcher als Modell (nicht als einzelner PKW) gewiss vor dem 1. Juli 2016 zugelassen wird darf über die gesamte Zeit seiner unveränderten Baureihe diesen Klappenauspuff behalten - das war auch der Grund ihn zu verbauen .... :bananadancer2: :bananadancer2: :hurra2:
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