Versicherung des Focus RS, wer bietet schon an ?

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Pass bloß mit der WGV auf, wenn Du mal als Touristenfahrt auf die Rennstrecke willst, geschweige denn an Trackdays teilnehmen willst. Dies alles ist bei neuen Verträgen in der Kasko nur bei der WGV komplett ausgeschlossen. Mir ist keine weitere Versicherung mit solch kategorischem Ausschluss bekannt und ich habe lange rumgesucht. Bin letztlich bei der HUK mit ähnlichen Beiträgen gelandet. Dort gibt es nur die Standard-Klausel, dass Fahrveranstaltungen zur Erzielung der Höchstgeschwindigkeit (Rennen) und dazugehörige Übungsfahrten ausgeschlossen sind. HUK24 ist als reiner online -Ableger aber auch nicht zu empfehlen.

Grüße aus der Kurpfalz
Kowalski
 
Na gut dass die meisten von uns keine Rennfahrer sind.
Fraglos sollte man natürlich die Versicherungsbedingungen gut kennen bevor man abschliesst.
 
Ja dann passt das mit trackdays bei der HUK. Trackdays sind per Definition keine Rennen zum erreichen der Höchstgeschwindigkeit sondern um das fahrerische Können zu verbessern. Wie Sicherheitstrainings beim ADAC :idee:
 
Naja das interessiert mich aber auch nicht da ich die Rennstrecke nie besuchen werde.

Aber klar jeder hat andere Interessen und daher ist es auch gut wenn du es für alle erwähnst.


Wobei bei der WGV auch nur dabei steht für Rennen mit dem Ziel der Höchstgeschwindigkeit.
 
gsvibez193 schrieb:
Naja das interessiert mich aber auch nicht da ich die Rennstrecke nie besuchen werde.

Aber klar jeder hat andere Interessen und daher ist es auch gut wenn du es für alle erwähnst.


Wobei bei der WGV auch nur dabei steht für Rennen mit dem Ziel der Höchstgeschwindigkeit.


Das kann bei einem neuen Auto kaum ein Altvertrag sein? Ich hatte 2015 auf bei WGV vorhandenen SF Rabatt ein Neufahrzeug versichert und schwuppdiwupp nur in der Kasko (Haftpflicht dürfen sie offensichtlich keine zusätzlichen Ausschlüsse machen) die neuen Versicherungsbegingungen erhalten. Altverträge bleiben davon unberührt.

Schau nochmals weiter hinten in der Kasko, dort waren bei mir explizit Touristenfahrten generell ausgeschlossen.

Gruß
Kowalski
 
T80 schrieb:
Ja dann passt das mit trackdays bei der HUK. Trackdays sind per Definition keine Rennen zum erreichen der Höchstgeschwindigkeit sondern um das fahrerische Können zu verbessern. Wie Sicherheitstrainings beim ADAC :idee:

Hast Du hierzu schon Erfahrungen? Letztlich habe ich mit dem Begriff zugehörige Übungsfahrten doch auch Sorgen, dass die Versicherung sich im Fall der Fälle herauswindet. Ich werde, wenn wieder ein Trackday geplant ist, vorher bei der HUK für das konkrete Ereignis anfragen. Pauschale Zusagen für Trackdays oder Touristenfahrten machen die Versicherer generell nicht.

Gruß
Kowalski
 
Kowalski schrieb:
gsvibez193 schrieb:
Naja das interessiert mich aber auch nicht da ich die Rennstrecke nie besuchen werde.

Aber klar jeder hat andere Interessen und daher ist es auch gut wenn du es für alle erwähnst.


Wobei bei der WGV auch nur dabei steht für Rennen mit dem Ziel der Höchstgeschwindigkeit.


Das kann bei einem neuen Auto kaum ein Altvertrag sein? Ich hatte 2015 auf bei WGV vorhandenen SF Rabatt ein Neufahrzeug versichert und schwuppdiwupp nur in der Kasko (Haftpflicht dürfen sie offensichtlich keine zusätzlichen Ausschlüsse machen) die neuen Versicherungsbegingungen erhalten. Altverträge bleiben davon unberührt.

Schau nochmals weiter hinten in der Kasko, dort waren bei mir explizit Touristenfahrten generell ausgeschlossen.

Gruß
Kowalski


Hab mal kurz meine von der WGV und die von der HUK durchgelesen der Wortlaut ist was Rennen angeht identisch. ( Steht sogar bei beiden auf Seite 9 ) :lol:

Zitat : Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteiligung an behördlich genehmigten kraftfahrtsportlichen Veranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.


Naja rausreden probieren sich wohl alle bei solchen Dingen. Da hilft zur Not wohl nur der Anwalt der das klären müsste. Aber bei Schnelleschwaben Events ist glaub ich eine Versicherung dabei wenn ich mich nicht täusche.

Bei Fahrsicherheitstrainings ist man ja auch über den Veranstalter versichert.
 
Wäre interessant, wann das geändert wurde. Ich habe ja auch noch Altverträge bei der WGV mit dem von dir zitierten Wortlaut in Haftpflicht und Kasko. In der Version vom 1.4.15 steht auf Seite 12:

A.2.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die bei Beteili- gung an behördlich genehmigten kraftfahrt-sportlichen Veranstal- tungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, entstehen. Dies gilt auch für dazugehörige Übungs- fahrten. Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken, auch dann, wenn es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (z.B. Gleichmäßigkeitsfahrten, Touristenfahrten) ankommt. Hinweis: Die Teilnahme an nicht genehmigten Rennen stellt eine Pflichtverletzung nach D.1.1.4 dar.

Allein das explizite Benennen und Ausschließen der Gleichmäßigkeitsfahrten und Touristenfahrten finde ich krass, denn erste sind wahrscheinlich weniger gefährlich als der reguläre Straßenverkehr und bei letzteren handelt es sich um nichts anderes als das Befahren einer Mautstrecke. Allerdings muß ich zugeben, dass ich persönlich auch Trackdays vorziehe, da manche Touristenfahrer mitunter unberechenbar sind, aber auch das trifft auf den alltäglichen Straßenverkehr leider zu...

Ansonsten waren meine Erfahrungen mit der WGV bei allerdings nur einzelnen Bagatellschäden über viele Jahre gut, vor allem scheinen die auch hochpreisigere und stärkere Fahrzeuge unbürokratischer anzunehmen als die HUK, jetzt halt mit dem Ausschluss der Rennstreckenbenutzung. Damit werden die meisten in der Tat gut leben können. Preislich sind beide Versicherer aus meiner Sicht vergleichbar.

Was ich nach wie vor nicht verstehe, warum es noch einen speziellen Tarif für den Öffentlichen Dienst gibt. Gut, HUk und WGV waren mal ausschließlich Versicherer des öffentlichen Dienstes. Nachdem aber jeder an seinem persönlichen SF-Rabatt gemessen wird, wozu diese Ungleichbehandlung mit teilweise erheblichen Prämiendiskrepanzen? Auch mit dem Zweit- und Drittwagen wieder bei SF 2 anzufangen, ist unverständlich, wenn man im Erstvertrag über SF30 ist und seine unfallfreie Fahrweise nachgewiesen hat. Wie sind hierzu Eure Erfahrungen? Gibt es "Geheimtipps" für die Versicherung mehrere Fahrzeuge?

Kowalski
 
Ich habe bei HUK allgemeine explizit nach Touristenfahrten angefragt und keine Absage erhalten. Ich habe gehört dass HDI Touristenfahrten mit versichert und falls HUK mir Probleme macht werde ich wohl zu HDI wechseln.
 
Die HUK übernimmt Schäden bei Touristenfahrten.
Kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen... :zensur:
 
Haftpflicht SF 19 bei 29%
Kaskoversicherung SF 19 bei 26%
Vollkasko mit 300 € SB,
Teilkasko mit 150€ SB,
9.000 Km/Jahr
Keine Rennstrecke,
Als Fahrer: Tochter (25 Jahre), Frau und ich.
Im Monat 83 €
Anbieter: Allianz

HTH

Edith meint: SB nachgetragen ...
 
Haftpflicht SF 16 bei 35%
Kaskoversicherung SF 16 bei 36%
Vollkasko mit 300 € SB,
Teilkasko mit 150€ SB,
9.000 Km/Jahr
Abstellplatz: Garage
Als Fahrer: Nur ich, Vater wird aber noch nachgetragen.
Vierteljährlich 240.73 €
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Haftpflicht und Vollkasko jeweils bei SF4
Unter 25
SB VK 300
SB TK 150
9000km/Jahr
Fahrer bin nur ich
250€ pro Vierteljahr
Anbieter HUK

Habe das Glück im ehemals öffentlichen Dienst zu Arbeiten und meine Firma dementsprechend sehr groß ist und alle Dienstfahrzeuge bei der HUK versichert sind. Dadurch bekommen wir als Mitarbeiter Ermäßigung.
 

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