Gary
Well-known member
Für die Hessenfahrer:
Eintragung Zulassungstelle Neuigkeiten für das wieder erlangen einer Betriebserlaubnis ist nur im Moment in Hessen erforderlich.
Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO
Für die Zulassung aller übrigen neuen oder gebrauchten Fahrzeuge für die keine EG-Typgenehmigung vorliegt,ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen.
Dies gilt auchfür den Fall,dass sie durch Veränderungen am Fahrzeug (z.B.Gasanlage,Fahrwerksänderungen etc.)ein Gutachten nach §19 (2) in Verbindung mit 21 STZVO vom amtlich anerkannten Sachverständigen/technischen Dienst erhalten haben,da auch hier die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muß.
Dem Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:
Gutachten des amtlich anerkannten Sach verständigen.
Kopie des Personalausweises/Reisepassesdes Antragstellers
(Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein)
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten sie die Erteilung einer Betriebserlaubnis per Post und legen diese bitte im Orginal bei ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor .Diese erstellt bzw. ändert dann die Zulassugsbescheibigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein).
Diese Bestimmungen wurde am 29 April 2009 durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) sowie die der Neufassung des § 21 StVZO das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.
Der Antrag muß bee der Zulassungsbehörde Marburg beantragt werden.
Man kann auch die Untelagen per Fax zu senden dann geht das etwas schneller.
Die Gebühren belaufen sich auf 39.50 Euro
Das ist nur wieder eine reine Abzocke :fuck:
Eintragung Zulassungstelle Neuigkeiten für das wieder erlangen einer Betriebserlaubnis ist nur im Moment in Hessen erforderlich.
Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO
Für die Zulassung aller übrigen neuen oder gebrauchten Fahrzeuge für die keine EG-Typgenehmigung vorliegt,ist eine Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen.
Dies gilt auchfür den Fall,dass sie durch Veränderungen am Fahrzeug (z.B.Gasanlage,Fahrwerksänderungen etc.)ein Gutachten nach §19 (2) in Verbindung mit 21 STZVO vom amtlich anerkannten Sachverständigen/technischen Dienst erhalten haben,da auch hier die Betriebserlaubnis für ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muß.
Dem Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:
Gutachten des amtlich anerkannten Sach verständigen.
Kopie des Personalausweises/Reisepassesdes Antragstellers
(Hinweis: Der Antragsteller und der spätere Halter des Fahrzeuges müssen nicht zwingend ein und dieselbe Person sein)
Aufgrund der vorgelegten Unterlagen erhalten sie die Erteilung einer Betriebserlaubnis per Post und legen diese bitte im Orginal bei ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vor .Diese erstellt bzw. ändert dann die Zulassugsbescheibigungen (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein).
Diese Bestimmungen wurde am 29 April 2009 durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) sowie die der Neufassung des § 21 StVZO das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.
Der Antrag muß bee der Zulassungsbehörde Marburg beantragt werden.
Man kann auch die Untelagen per Fax zu senden dann geht das etwas schneller.
Die Gebühren belaufen sich auf 39.50 Euro
Das ist nur wieder eine reine Abzocke :fuck: